Inklusion ist ein Menschenrechtsprinzip. Dieser Satz dürfte im sozialprofessionellen Diskurs auf breite Zustimmung stoßen. Doch was bedeutet er? Inklusion ist heute ein so weit verbreiteter und vielfältig genutzter Begriff, dass einige Kritiker:innen ihn mit der Charakterisierung als ‚Containerbegriff‘ ablehnen. Gleichzeitig wird er je nach Kontext sehr eng allein für Aspekte der Teilhabe von Menschen mit Behinderungserfahrung genutzt. Inklusion in einem weiten Verständnis, das die Anerkennung aller Personen(gruppen) in ihrer Individualität und Heterogenität in den Blick nimmt, wird von manchen Kritiker:innen wiederum als illusorisch oder auch als Ideologie charakterisiert. Inklusion ist also nicht zuletzt eine normative Idee, über deren Grundlagen reflektiert und debattiert werden muss.
Inklusion ist ein Menschenrechtsprinzip. Dieser Satz dürfte im sozialprofessionellen Diskurs auf breite Zustimmung stoßen. Doch was bedeutet er? Inklusion ist heute ein so weit verbreiteter und vielfältig genutzter Begriff, dass einige Kritiker:innen ihn mit der Charakterisierung als ‚Containerbegriff‘ ablehnen. Gleichzeitig wird er je nach Kontext sehr eng allein für Aspekte der Teilhabe von Menschen mit Behinderungserfahrung genutzt. Inklusion in einem weiten Verständnis, das die Anerkennung aller Personen(gruppen) in ihrer Individualität und Heterogenität in den Blick nimmt, wird von manchen Kritiker:innen wiederum als illusorisch oder auch als Ideologie charakterisiert. Inklusion ist also nicht zuletzt eine normative Idee, über deren Grundlagen reflektiert und debattiert werden muss.
Das EthikJournal widmet solchen Debatten um Inklusion eine Doppelausgabe. Das zweite Heft zum Thema erscheint im Herbst 2025 und ist den Herausforderungen und Perspektiven bei der Gestaltung von Inklusion gewidmet. In dieser aktuellen Ausgabe setzen wir uns mit dem Begriff, dem normativen Anspruch, der praktischen Wirklichkeit und den ethischen Dilemmata von Inklusion auseinander.
Die theoretische, professionelle und politische Diskussion über Inklusion hat sich in den zurückliegenden Jahren dynamisch weiterentwickelt und dabei deutlich verbreitert. Eine Perspektive auf Inklusion als Menschenrechtsprinzip rückt die Wertschätzung von Vielfalt, die Gestaltung sozialer Anerkennung und die strukturelle Absicherung von Teilhabe unter Bedingungen einer pluralistischen Gesellschaft in den Mittelpunkt. Das gilt für alle Menschen. Unter den Bedingungen wachsender sozialer Ungleichheit und gesellschaftlicher Spaltungsprozesse gilt der normativ fokussierte Inklusionsimperativ in besonderer Weise Menschen und sozialen Gruppen, die in erhöhtem Maße von Exklusions- und Ausgrenzungsrisiken betroffen sind. Inklusive Teilhabe bezieht sich dabei auf alle Dimensionen von Heterogenität und reflektiert dabei auch Aspekte wechselseitiger Verstärkung und Intersektionalität.
Das normative Programm menschenrechtsbasierter Inklusion ist anspruchsvoll. Es geht sowohl um die Wahrung von wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Anspruchsrechten als auch um die Einlösung basaler Freiheits- und Partizipationsrechte im gesellschaftlichen Zusammenleben aller – jenseits aller Unterschiedlichkeiten, die zwischen Menschen aufgrund ihrer materiellen, sozialen, kognitiven, kulturellen u. a. Verschiedenheiten bestehen. Dem normativen Anspruch, der mit diesen Werten verbunden ist, stehen auf der anderen Seite vielfältige Exklusionsdynamiken auf der gesellschaftlich-strukturellen, organisationsbezogenen und interaktionalen Ebene gegenüber. Die Gestaltung inklusiver Strukturen, Praktiken und Kulturen wird deshalb regelmäßig mit ethischen Herausforderungen und Konflikten, nicht selten auch mit ethischen Dilemmata konfrontiert. Das Themenheft des EthikJournals hat vor diesem Hintergrund das Ziel, solche ethischen Herausforderungen, Konflikte und Dilemmata zu identifizieren, zu reflektieren und Ideen zu ihrer Bewältigung zu diskutieren. Im Heft sind Beiträge zum ethischen Profil des Inklusionsparadigmas sowie zu konkreten Bereichen und Perspektiven enthalten, in denen sich die angedeuteten Herausforderungen stellen.
Eröffnet wird die Ausgabe mit einem Beitrag von Christian Spieß, der zunächst die unterschiedlichen Verwendungen des Begriffs Inklusion sortiert und davon ausgehend ein Inklusionsverständnis vorstellt, das für eine ethische Betrachtung geeignet ist: Inklusion fordert – im Unterschied zu Integration – eine Veränderung der bestehenden Gesellschaft. Von einem solchen Inklusionsverständnis ausgehend wird dann deutlich, welche exklusiven Tendenzen mit unterschiedlichen ethischen Traditionslinien verbunden sind. Solche Tendenzen spürt der Autor in den Arbeiten von Martha Nussbaum, von John Rawls und von Peter Singer auf. Für eine Ethik der Inklusion stellt er demgegenüber Autonomie ins Zentrum. Der Beitrag verdeutlicht allerdings, wie Autonomie nicht hinreicht, sondern erst in Verbindung mit Befähigung und Anerkennung für eine Ethik der Inklusion als Menschenrechtsprinzip orientierend sein kann. Abhängig bleibt die Realisierung von Autonomie, Befähigung und Anerkennung von materiellen Ressourcen.
Autonomie in einer spezifischen Konnotation steht auch im Zentrum des Beitrags von Mai-Anh Boger. Ethische Orientierung sollte aus ihrer Sicht im subjektiven Begehren der von Diskriminierung Betroffenen gesucht werden. Mit Bezug auf die Arbeiten von Lacan stellt sie dem Begriffspaar ‚Anspruch und Wirklichkeit‘ das Verhältnis von ‚Anspruch und Begehren‘ gegenüber und fordert damit ein Eingehen auf solches Wünschen/Begehren, das nicht in politisch und rechtlich einklagbaren Ansprüchen aufgeht. In Anlehnung an Spivak stellt sie heraus, wie gut gemeintes Fürsprechen ebenso wie Formen der Selbstvertretung von Betroffenen in ethische Dilemmata führen kann. Mit einer ‚Theorie der trilemmatischen Inklusion‘ trägt Boger zur Aufklärung solcher Dilemmata bei. Sie geht davon aus, dass sich das Begehren, nicht diskriminiert zu werden, in drei sehr unterschiedlichen „Klangfarben von Andersheit*“ zeigen kann: Dem Begehren nach Empowerment, dem nach Normalisierung oder dem nach Dekonstruktion. Der Beitrag verdeutlicht, wie diese drei Begehren in Spannung zueinander stehen und deshalb in Politiken nicht gleichzeitig adressiert werden können.
Der Beitrag von Thomas Eppenstein widmet sich dem Verhältnis von Inklusion und Intersektionalität. Inklusionskonzepte zielen auf die Anerkennung von ‚Differenz‘ im Sinne eines normativen Vielfaltspostulats. Intersektionelle Analysen reflektieren demgegenüber das Zusammenwirken verschiedener Differenzkategorien und deren Folgen für sozialen Ungleichheiten. Der Beitrag bezieht beide Perspektiven aufeinander und reflektiert dabei ebenso Verschränkungen wie auch Ambivalenzen. So führt die intersektionale Analyse im Diversity-Ansatz zwar einerseits zu einer erweiterten Wahrnehmung sozialer Verwerfungen und Exklusionen. Zugleich werden aber neue Differenzordnungen geschaffen, die mit wechselseitigen Stereotypisierungen und problematischen Kategorisierungen verbunden sind. An drei Beispielen werden konkrete intersektionelle Verschränkungen jenseits bipolarer Unterscheidungen reflektiert. Statt Menschen auf gruppenbezogene Differenzmerkmale zu reduzieren, plädiert Eppenstein dafür, die Komplexität widersprüchlicher biografischer Prozesse mit gesellschaftlichen Positionierungen zu vermitteln. Im Rahmen professioneller Arbeitsbündnisse könnten individuelle biographische Narrative hermeneutisch erschlossen und bearbeitet werden. Ihre Verflechtung mit Faktoren von Ungleichheit, Modernisierung, Partizipation oder Macht muss durchgängig mit reflektiert werden.
Soziale Räume sind für Fabian Kessl und Christian Reutlinger keine geografisch eingegrenzten, nahräumlichen Orte, sondern vielmehr ein „ständig (re)produziertes Gewebe sozialer Praxis“. In ihnen schlagen sich gesellschaftliche Strukturbedingungen und Widersprüche nieder. Deshalb muss eine inklusive Sozialraumarbeit diese Spannungsverhältnisse kritisch reflektieren und bearbeiten. Im Beitrag werden exemplarisch sechs Dilemmata sozialräumlicher Praxis aufgezeigt und erläutert. Indem die Sozialraumarbeit diese Widersprüche erkennt und analysiert, kann sie alternative Umgangsweisen eröffnen. Inklusive Sozialraumarbeit darf sich dabei nicht auf bestimmte Gruppen fokussieren, sondern muss um die Gestaltung inklusiver gesellschaftlicher Verhältnisse ringen. Sie muss dabei ihre eigene Verflechtung in die gesellschaftlichen Macht- und Herrschaftsverhältnisse erkennen und bearbeiten. Ihre kritische Reflexivität führt zu einer expliziten Positionalisierung und zur Bereitschaft, sich in Konflikte zur Etablierung inklusiver gesellschaftlicher Strukturen zu begeben.
Wie lässt sich Inklusion in einer Gesellschaft gestalten, die von vielfältigen exkludierenden Dynamiken geprägt ist? Sabine Schäper reflektiert diese Frage exemplarisch an zwei Bereichen. Am Beispiel der palliativen Versorgung von Menschen mit Behinderungserfahrung zeigt sie, wie sozialrechtliche Regelungen, organisationale Widersprüche und professionelle Haltungen zu deutlichen Einschränkungen der selbstbestimmten Entscheidungsfindung führen. Am zweiten Beispiel, der Gruppe von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigung, die in außerfamiliären Wohneinrichtungen leben, weist sie auf deren höhere Gefährdung hin, routinisierten Formen institutioneller Fremdbestimmung und Gewalt ausgesetzt zu sein. Mit dem Inklusionsbegriff setzt Sabine Schäper diesen Exklusionsdynamiken drei normative Verpflichtungen gegenüber: Menschenrechte zu respektieren, Teilhabeansprüche zu gewährleisten und Menschen vor Gewalt zu schützen. Eine daran ausgerichtete inklusive Praxis muss sowohl auf der individuellen, professionellen als auch auf der organisationalen Ebene ansetzen und schließlich in eine inklusive Politik münden.
Wir wünschen eine anregende Lektüre.
Ulf Liedke (Co-Herausgeber) & Silke Gülker (Geschäftsführerin ICEP)
Weitere Artikel dieser Ausgabe
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10. Jg. (2024) Ausgabe 2
Inklusion zwischen Anspruch und WirklichkeitInklusion gestalten in einer exkludierenden Gesellschaft – oder: einer widerspenstigen Praxis auf der Spur
Abstract Prozesse der inklusiven Ausgestaltung professioneller Praxis in sozialen Berufen unterliegen einer Vielzahl von Widersprüchen. Anhand von zwei Praxisfeldern – der palliativen Versorgung von Menschen mit Behinderungen und dem Kinderschutz – wird der Frage nachgegangen, welche Bedingungen zur Aufrechterhaltung exkludierender Praktiken beitragen. Eine theoretische Vergewisserung in der Frage, wie Inklusion und eine menschenrechtliche Orientierung zueinander im Verhältnis stehen, führt zu Hinweisen auf Optionen, wie Inklusion in exkludierenden Verhältnissen gedacht und gestaltet werden kann. Die Anwendungsfelder stehen dabei exemplarisch sowohl für typische Mechanismen der Verhinderung von Inklusion wie für Möglichkeiten einer teilhabeförderlichen Praxis, die nicht segregiert.
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10. Jg. (2024) Ausgabe 2
Inklusion zwischen Anspruch und WirklichkeitGerechte Teilhabe im Horizont von Autonomie, Befähigung und Anerkennung. Ethische Grundlagen und Herausforderungen des Inklusionsparadigmas
Abstract Das Konzept der Inklusion stützt sich vor allem auf das ethische Motiv der Autonomie: Menschen sollen, so weit wie möglich, ein selbstbestimmtes Leben führen können. In diesem Beitrag werden ethische Überlegungen über grundlegende menschliche Fähigkeiten sowie über die Bedeutung sozialer Anerkennung mit dem Prinzip der Autonomie ins Verhältnis gesetzt. Leitend ist dabei die Annahme, dass Befähigung und Anerkennung Bedingungen der Möglichkeit der Selbstbestimmung sind. Zugleich weist der ethische Diskurs aber auch exkludierende Gesichtspunkte auf, die im Beitrag thematisiert werden. Abschließend wird mit einem Rekurs auf das normative Prinzip der gerechten Teilhabe auf die Bedeutung sozioökonomischer Ressourcen für Autonomie, Befähigung und Anerkennung hingewiesen.