EthikJournal

Andreas Lob-Hüdepohl (Berlin)

Editorial

Am 4.4.2022 hat der Deutsche Ethikrat der Öffentlichkeit seine Stellungnahme „Vulnerabilität und Resilienz in der Krise – Ethische Kriterien für Entscheidungen in einer Pandemie“ vorgestellt. Mit dieser Ausgabe des EthikJournals möchten wir die Überlegungen des Ethikrates aufgreifen und unter der Leitperspektive „Verletzlichkeit und Widerstandskraft als anthropologische Grunddimensionen – Überlegungen für sozialprofessionelle Kontexte“ in kritisch-kreativer Weise mit den Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit verbinden.

Am 4.4.2022 hat der Deutsche Ethikrat der Öffentlichkeit seine Stellungnahme „Vulnerabilität und Resilienz in der Krise – Ethische Kriterien für Entscheidungen in einer Pandemie“ vorgestellt. Mit dieser Ausgabe des EthikJournals möchten wie die Überlegungen des Ethikrates aufgreifen und unter der Leitperspektive „Verletzlichkeit und Widerstandskraft als anthropologische Grunddimensionen – Überlegungen für sozialprofessionelle Kontexte“ in kritisch-kreativer Weise mit den Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit verbinden.

Als Mitglied des Deutschen Ethikrates habe ich an der Erstellung der Stellungnahme mitgewirkt. Dabei war uns folgendes wichtig: Der Ethikrat entwickelt ein differenziertes Verständnis von Vulnerabilität. Dieses differenzierte Verständnis anerkennt als Erstes, dass Verwundbarkeit und Verletzlichkeit zur Grundverfassung der menschlichen Existenz schlechthin gehören. Keine Personengruppe dürfte unbehelligt durch die Pandemie gekommen sein. Wir alle sind verletzlich und aufeinander angewiesen. Zwar gibt es gute Gründe, in der Krise einer Pandemie einzelne Menschen oder bestimmte Personengruppen als besonders vulnerabel einzustufen. Daraus kann dann etwa ein Anspruch auf spezielle Solidarität abgeleitet werden. Ein prominentes Beispiel ist die Priorisierung, also die Bevorzugung von älteren oder vorerkrankten Personen beim Impfen vor gut einem Jahr. Allerdings sind und bleiben auch alle anderen Menschen verletzlich. Sie mögen vielleicht nicht besonders verletzbar durch eine Krankheit sein. Dafür aber treffen und verletzen sie die negativen Folgen, die durch die zur Eindämmung der Pandemie ergriffenen Maßnahmen entstehen. Eindrückliches Beispiel war und ist die Situation von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Ihr Gefährdungsrisiko durch das Virus ist erheblich geringer als das der älteren Generation. Umso dramatischer zeigen sich bei den Jüngeren die Folgen der Pandemiebekämpfungsmaßnahmen – nicht zuletzt auch für ihre psychosoziale und damit gesundheitliche Verfassung.

Hier erweist sich die große Bedeutung von Resilienz, also von Widerstandskraft oder Robustheit. Resilienz besteht in der Fähigkeit, inmitten von Krisen mit den daraus resultierenden Herausforderungen so umzugehen, dass die Möglichkeit eines gelingenden Lebens offenbleibt. Resilienz in der Krise könnte sogar die Sensibilität für die Verletzlichkeiten des Lebens erhöhen und zugleich das Zusammengehörigkeitsgefühl stärken. Denn Resilienz ist keinesfalls auf einzelne Personen beschränkt. Resilienz ist auch ein Markenzeichen von Institutionen. Zumindest müsste sie es sein. Resilienz besteht dann in der Fähigkeit von Institutionen, in einer Krise einerseits ihre Funktionsabläufe der Krise und ihrer Überwindung anzupassen, andererseits aber ihre wichtigsten Funktionen für die Betroffenen aufrechtzuerhalten. An solcher Resilienz hat es in etlichen Bereichen unserer Gesellschaft gefehlt. Auch hier reicht ein Blick auf Bildungseinrichtungen, weggebrochene Lieferketten und Ähnliches. Die mangelnde Resilienz von Institutionen führt zu erhöhter Vulneranz, also Verletzung für die auf diese Institutionen angewiesenen Menschen. Deshalb muss der Erhöhung von Resilienz, der Resilienz von Personen wie vor allem von Institutionen, zukünftig größere Aufmerksamkeit zuteilwerden.

Die im konzipierten EthikJournal versammelten Aufsätze sollen einen Beitrag zur Anwendung der Kriterien von Vulnerabilität wie Resilienz für sozialpädagogische Diskurse und Handlungsfelder leisten und damit zur disziplinären Fruchtbarmachung beitragen. Die Schlussfolgerungen des Deutschen Ethikrates aus der Pandemie mögen dabei einen Ausgangspunkt bilden, sollen aber keinesfalls das breite Panorama möglicher Entfaltungen einengen. Im Gegenteil: Gerade solche Erweiterungen, Vertiefungen und Präzisierungen sind beabsichtigt. Zugleich sollten nicht nur Chancen, sondern auch die Risiken einer Verwendung von Vulnerabilität und Resilienz sowie ihre möglichen verzerrten Wahrnehmungen von Problemstellungen in den Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit diskutiert werden.

Den Aufschlag dieser Ausgabe bildet ein kommentierender Überblick von Sigrid Graumann, ebenfalls Mitglied des Deutschen Ethikrates und Sprecherin der für die Erarbeitung zuständigen „Arbeitsgruppe Pandemie“. Darin zeichnet sie einleitend die Entwicklung der Covid-19-Pandemie in Deutschland sowie die zu ihrer Eindämmung ergriffenen Schutzmaßnahmen nach, greift zentrale Argumentationslinien der entsprechenden Stellungnahmen des Deutschen Ethikrates auf und unterzieht sie einer retrospektiven Bewertung. Daran anschließend stellt Sigrid Graumann das der Stellungnahme zugrundeliegende anthropologische Grundverständnis von Vulnerabilität und Resilienz dar, das die Basis für ethisch begründete Abwägungsentscheidungen in Bezug auf gesellschaftliche Krisen bilde. Im Lichte eines solchen differenzierten Verständnisses vielfältiger Vulnerabilitäten als anthropologische Grundkonstante, gelte es unsere normativen Grundverständnisse von Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität zu hinterfragen, zum Teil zu stärken oder neu zu justieren. Anhand dieser anthropologisch und vulnerabilitätstheoretisch fundierten Reflexion zentraler normativer Begriffe hat der Deutsche Ethikrat Kriterien für die ethische Orientierung in schwierigen Abwägungsentscheidungen in Krisen vorgeschlagen, die die Autorin in gekürzter Form darstellt. Der Artikel schließt mit einer Reflexion der von Sozialprofessionellen in der Pandemie erlebten Konfliktlagen im Lichte des Konzepts des Triplemandats.

Im darauffolgenden Beitrag entwirft Juliane Noack Napoles anhand einer Nachzeichnung der Begriffsgeschichte des Begriffs Vulnerabilität zunächst einen subjektorientierten, mit den Seinsweisen personalen Daseins verknüpften vulnerabilitätstheoretischen Rahmen. Dieser dient anschließend als Deutungshorizont für die Untersuchung des auch im Zuge der Coronaschutzstrategie der körperlichen Distanz resultierenden Phänomens der Einsamkeit, das - als soziales Problem adressiert - politische Präventionsprogramme und sozialarbeiterische Interventionsformen auf den Plan rufe. Am Beispiel des Phänomens der Einsamkeit diskutiert die Autorin, wie die Adressierung eines Phänomens als soziales Problem auf der Basis eines gruppenbezogenen Vulnerabilitätsbegriffs eine "Spirale der Vulnerabilität" (12) hervorrufen kann. Von Relevanz für die Soziale Arbeit seien diese Erkenntnisse überall dort, wo die paradigmatischen Denk- und Handlungsweisen Sozialer Arbeit auf einem "Gegenstandsverständnis Sozialer Arbeit basieren, das um das Bedeutungsfeld sozialer Probleme oszilliert" (12). Demgegenüber schlägt die Autorin einen Paradigmenwechsel in sozialprofessionellen Kontexten vor, der die Ermöglichung eines gelingenden Lebens als Ausgangspunkt nimmt.

Ausgehend von dem Begriff der Figuration beschreibt Theresia Wintergerst unter Hinzunahme empirischer Daten Wohnungsnot als relationales, gesellschaftlich hergestelltes Phänomen. Als charakteristisch für die Wohnungsnot stellt sie dabei nicht nur die elementare individuelle Lebenssicherheit, sondern ebenso die Zugehörigkeit im Sinne einer sozialen Verortung und damit einhergehender Zugehörigkeitsordnungen dar. Im Folgenden verdeutlicht die Autorin inwiefern sich (drohende) Wohnungsnot im Deutungshorizont von Vulnerabilität und Resilienz als Vulnerabilitätsspirale beschreiben lässt, die kaskadenhaft die Vulnerabilität von Menschen erhöhe und Auswirkungen auf die Wahrnehmung vieler anderer Rechte habe. Aufgabe der Sozialen Arbeit im Feld der Wohnungslosenhilfe sei es im Anschluss an Nußbaums Grundfähigkeiten demgegenüber, Menschen sowohl im internen als auch im externen Sinne zum Wohnen zu befähigen, was eine Wahrnehmung des politischen Mandats der Sozialen Arbeit – auch im Sinne der Schaffung resilienter Institutionen – unabdingbar mache.

Im die Ausgabe abschließenden Artikel nimmt Henrike Voß die Lebenssituation von Menschen mit Demenz während der Pandemie in den Blick. Sie hebt hervor, wie die Folgewirkungen der Pandemiebekämpfung Aspekte der Demenzerkrankung potenzieren und etwa auch Entscheidungsfindungsprozesse zum Leben und Sterben sowie zu lebensverlängernden Maßnahmen verändern, also den gesamten Advance Care Planning (ACP)-Prozess betreffen. Einen besonderen Fokus legt die Autorin unter dem Stichwort der "Lebensbindung" auf den Aspekt der reichlichen Lebenszeit bei ACP im Kontext von Demenz. Gerade angesichts der Vulnerabilität der Entscheidungsfindung in der Situation der Demenz erhalte die Betrachtung der gegenwärtigen Lebenszeit im Prozess der gesundheitlichen Versorgungsplanung eine besondere Relevanz. Dabei sollten die ACP-Prozesse, so die Autorin, deutlich früher ansetzen und nicht erst wie gesetzlich vorgesehen im Pflegeheim, wo die Symptome einer dementiellen Erkrankung bereits deutlich fortgeschritten sind.

Wir wünschen eine anregende Lektüre.

Berlin, im Dezember 2022

Andreas Lob-Hüdepohl

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