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4. Jg. (2017) Ausgabe 2
Suizidales Begehren im Altern und in KrankheitDer Mensch will leben – eigentlich
Suizidalität ist keine mathematische Größe. In der Psychiatrie und Psychotherapie stellt sie eine komplexe therapeutische Abschätzung dar, die wesentlich auf dem vertrauensvollen Kontakt mit dem Patienten / der Patientin beruht. In verschiedensten Situationen ist das Bemühen erfolgreich, eine lebenswerte Perspektive zu vermitteln, die Welt wieder anders einzuschätzen, eventuell auch nur den Suizid zu verschieben, um erst angebotene Alternativen auszuprobieren – zumeist mit Erfolg. Psychotherapeutisches Handeln lebt mit dem Risiko, dass diese Ansätze scheitern und sich Menschen suizidieren. Das Akzeptieren der Grenzen therapeutischer Möglichkeiten kann die Basis für mögliche Veränderungen sein. Psychiatrie kennt Situationen, in denen eine subjektiv erlebte Hoffnungslosigkeit nicht den objektiven Tatsachen entspricht (z.B. Fehleinschätzungen von Unveränderbarkeit in einer schweren Depression). In diesen Situationen gilt es, ohne Ambivalenz Verantwortung zu übernehmen und auch restriktive Maßnahmen einzuleiten. Es ist einer der schönsten Erlebnisse eines Psychiaters, wenn ein Patient / eine Patientin aus der Depression auftaucht, nicht mehr suizidal ist und wieder Freude am Leben entwickelt.
Suizidalität Psychiatrie Psychotherapie Risikoabschätzung therapeutische Begleitung
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4. Jg. (2017) Ausgabe 2
Suizidales Begehren im Altern und in KrankheitSuizidwunsch und die Perspektive der Anderen: Zur Problematik impliziter Vorannahmen und der Hilflosigkeit Nahestehender
Die Auffassung, dass unter bestimmten Bedingungen ein Suizid hingenommen werden sollte, findet in unserer Gesellschaft zunehmende Akzeptanz. Außerdem verstärkt sich die Tendenz, dass es in bestimmten Fällen ein Recht auf Suizidassistenz geben sollte. Kritischen Stimmen, unter anderem aus den christlichen Kirchen, wird vorgehalten, sie respektierten das Selbstbestimmungsrecht zu wenig. Im vorliegenden Beitrag werden implizite Vorannahmen wie „Freitod“ und „Bilanzsuizid“ unter Einbindung philosophischer und psychiatrischer Erkenntnisse untersucht. Es wird aufgezeigt, warum die Delegation der Unterscheidung von Krankheit und Gesundheit an die Berufsgruppe der Psychiater zu unterschiedlichen Urteilen führt und warum der so genannte „Bilanzsuizid“ inhaltlich unklar ist. Zusatzkriterien wie „Wohlüberlegtheit“, „unerträgliches Leiden“, „Alternativlosigkeit“, „terminale Erkrankung“ oder „Hochbetagtheit“, die bei kranken oder hochbetagten Menschen, weniger aber bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen angeführt werden, werden kritisch beleuchtet. An Hand aktueller Empfehlungen zum Umgang mit Menschen mit einem Suizidwunsch wird herausgearbeitet, warum ein „Mehr-Augenprinzip“ die mit den strittigen Vorannahmen verbundene Unsicherheit und die unzureichende Begründung der Zusatzkriterien nicht kompensieren kann. Angesichts der nicht ausräumbaren Unsicherheiten, der Gefahr der „Übertragung“ und der Hilflosigkeit der Helfer des Nahbereichs ist dem Vorsichtsprinzip Rechnung zu tragen, da die Normen des Lebensschutzes, der Selbstbestimmung und des Nicht-Schadens auf dem Spiel stehen und Nahestehende angesichts eines Suizidwunsches überfordert sind. Es sind daher institutionelle Strukturen auszubauen, die für Menschen mit einem Suizidwunsch und ihre Nahestehende leicht zugänglich sind, um den Laienhelfern professionelle Helfer zur Seite zu stellen.
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