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8. Jg. (2022) Ausgabe 2
Verletzlichkeit und Widerstandskraft als anthropologische Grunddimensionen – Überlegungen für sozialprofessionelle Kontexte„Vulnerabilität und Resilienz” – Ein Überblick zur Stellungnahme des Ethikrates zur COVID-19-Pandemie und ihre Bedeutung für die professionellen Handlungsfelder im Sozialwesen
Der Deutsche Ethikrat beschäftigte sich in mehreren Ad hoc Empfehlungen und Stellungnahmen mit ethischen Aspekten der COVID-19-Pandemie und den schwierigen Abwägungsentscheidungen, die zur ihrer Eindämmung unter Bedingungen wissenschaftlicher Unsicherheit getroffen werden mussten. In dem vorliegenden Beitrag wird die Arbeit des Ethikrats aus interner Perspektive dargestellt und kommentiert. Thematisiert werden der unzureichende Schutz sogenannter besonders vulnerabler und sozial benachteiligter Gruppen vor Schädigungen, die Priorisierung von Impfungen und die Kontroversen über Impfpflichten sowie die mangelnde Krisenfestigkeit von Institutionen. Abschließend wird die besondere Konfliktlage, in die sich Sozialarbeiter:innen und andere in sozialen Berufen Tätige während der Pandemie versetzt sahen, diskutiert und in den Kontext des Selbstverständnisses von sozialen Berufen als Menschenrechtsprofessionen gesetzt.
COVID-19-Pandemie Deutscher Ethikrat Vulnerabilität verletzliche Freiheit Gerechtigkeit Solidarität Menschenrechte
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1. Jg. (2013) Ausgabe 2
KindeswohlDas Kindeswohl im Spiegel der UN-Kinderrechtskonvention
Das von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 20. November 1989 verabschiedete und mittlerweile von 193 Staaten ratifizierte Übereinkommen über die Rechte des Kindes ist weiterhin Gegenstand rechtlicher und moral-ischer Auseinander-setzungen. Dabei steht insbesondere die richtige Auslegung des im Artikel 3, Abs. 1 festgeschrie-benen Begriffs des Kindeswohls im Mittelpunkt der Kontroversen. Diese Kontroversen werden nachgezeichnet und die verschiedenen Argumente werden abge-wogen. Es wird herausgearbeitet, dass der primäre Vorrang, der dem Kindes-wohl gebührt, erst durch die Kinderrechtskonvention festgeschrieben wird. Dabei wird auch die Diskussion nach der rechtlichen Unbestimmtheit des Kindeswohlbegriffs aufge-griffen und dem Vorwurf begegnet, der Artikel 3 sei allzu vage formuliert. Zudem wird die Lesart einer kindbasierten Bestimmung des Kindeswohls unterstützt und der enge Zusammenhang zwischen Kindeswohl und Gehör für die Interessen des Kindes darge-legt. Außerdem wird erörtert, wie eine Abwägung des Kindeswohls gesichert werden kann.
best interests elterliche Sorge Interessen des Kindes UN-Kinderrechtskonvention Kinderrechtsumsetzung Kinderrechtsverletzung Kindeswohl Kindeswohlabwägung Unbestimmtheit des Kindeswohls Menschenrechte UN-Kinderrechtsausschuss
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1. Jg. (2013) Ausgabe 2
KindeswohlKindeswohl und Soziale Arbeit
Kinder und Jugendliche sind eine vulnerable Bevölkerungsgruppe, deren Würde und Wohl besonders geschützt werden muss. Dennoch kommt es immer wieder zu erheblichen Kindeswohlgefährdungen bis hin zu physischer und psychischer Gewalt, die im Vorfeld hätten verhindert werden können und müssen. Wenn es um Kindeswohl versus Autonomie der Erziehungsberechtigten geht, kann es jedoch ein echtes Dilemma der hier ohnehin nur scheinbar konkurrierenden Grundrechte nicht geben. Sozialprofessionelle müssen in der Lage sein, als Anwältinnen und Anwälte für soziale Gerechtigkeit verantwortungsvoll, rechtzeitig und machtvoll zu handeln. Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession sollte stärker als bisher ihr Drittes Mandat für die Menschenrechte von Kindern wahrnehmen – auf allen Ebenen.
Kindeswohl Kindeswohlgefährdung Menschenrechte Misshandlung Soziale Arbeit Vernachlässigung
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