Die Einordnung des Engagements in der Vielfalt seiner Erscheinungsformen (Deutscher Engagementbericht 2016) stellt uns vor die Herausforderung, die Formen der Erwerbs-arbeit in einen vergleichenden Horizont einzurücken, in dem auch informelle Formen der Arbeit und das Engagement in den Blick geraten. Wir verwenden für diesen vergleich-enden und integrierenden Blick im Rückgriff auf Hannah Arendt den Begriff der Tätigkeits-gesellschaft. Für das Engagement, das mit Begriffen wie Ehrenamt, Freiwilligenarbeit, Selbsthilfe oder bürgerschaftliches Engagement bezeichnet wird, sind uns folgende konstitutiven Merkmale wichtig, die bereits die Enquete-Kommission zur „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ (Deutscher Bundestag 2002) benannt hat: Freiwilligkeit, Unentgeltlichkeit, Gemeinwohlorientierung und der Bezug auf den öffentlichen Raum kennzeichnen, so die Enquete-Kommission, ein Engagement, das die Gestaltung der Gesellschaft anstrebt und sich dabei mit den Dimensionen der Partizipation immer wieder überschneidet. Dieses Verständnis des Engagements stand Pate bei der Gründung des „Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement“ (BBE) und prägt auch aktuell die Fachdiskurse des Netzwerks.
Die Möglichkeiten, sich entlang dieser Merkmale des bürgerschaftlichen Engagements zu engagieren, kennzeichnen in der Praxis die Voraussetzungen eines eigensinnigen oder auch „guten“ Engagements (Brase u.a. 2017). Die Handlungs- und Erfahrungsräume des Engagements sind in diesem Verständnis auch politische Gestaltungs- und Beteiligungsräume, in denen sich – zumeist im sozialen Nahraum oder Sozialraum – vielfältige Formen des Engagements finden. Hier sind nicht nur fließende Übergange von Engagement in Partizipation, sondern auch Überlappungsfelder von privatem und öffentlichem Raum vorzufinden (Evers 2017) – das Spektrum reicht von Nachbarschaftshilfe und Selbsthilfe bis zu informellem Engagement in sozialen Bewegungen und Spontanengagement in Bürgerinitiativen oder auch der Hilfe für Geflüchtete (Seubert/ Helm 2017).
Eine besondere Bedeutung kommt insgesamt der Unterscheidung von Erwerbsarbeit und Engagement zu. Ohne Zweifel haben wir es mit einem hoch dynamischen Miteinander und mit fließenden Übergängen beider Tätigkeitsformen zu tun, doch sind es vor allem systemische Übergriffe und Zugriffe des Arbeitsmarktes auf die Felder des Engagements, die die Diskussion immer wieder befeuern. Daher wird unser Beitrag von der kritischen Diskussion über die „Monetarisierung“ des Engagements ausgehen, die in den Diskussionen des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagements eine wichtige Rolle spielt. Zuletzt wurde diese Debatte im Zweiten Engagementbericht der Bundesregierung (2017) aufgegriffen.
Wir geben zunächst einen Überblick über die Befunde des Zweiten Engagementberichts der Bundesregierung (1), dann über die daraus entstehenden Bewertungen (2), um in einem dritten Schritt das Verhältnis von Zivilgesellschaft und Wirtschaft grundsätzlicher auszuleuchten (3). In einem vierten Schritt behandeln wir mit Blick auf den gesellschaftlichen und strukturellen Kontext der Monetarisierung von Engagement die hier bestehenden Anforderungen an und Herausforderungen für die Engagementförderung und Engagementpolitik (4). Abschließend ziehen wir ein Zwischenfazit (5). Alle Überlegungen sind geleitet von jahrelangen Fachdiskursen zum Thema im Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE).
Bürgerschaftliches Engagement Engagement und Erwerbsarbeit Monetarisierung Tätigkeit Koproduktion im Welfare Mix öffentliche Güter
Befunde des Zweiten Engagementberichts
Der Zweite Engagementbericht enthält eine differenzierte Bestandaufnahme und Bewertung des Themas „Monetarisierung des Engagements“: Während im Sport 40% und im Sozialbereich 18% monetarisiertes Ehrenamt erhoben werden, finden sich in den Feldern der internationalen Solidarität mit 3%, Bürger- und Verbraucherinteressen mit 4,3% und in den kirchlichen Vereinigungen mit 5,4% deutlich schwächere Ausprägungen (S. 223).
Jenseits echter Aufwandsentschädigungen finden sich geldwerte Anreize des Engagements etwa bei der bereits mehrfach erhöhten Übungsleiterpauschale, bei Kombinationen aus Minijob und Übungsleiterpauschale oder auf dem zweiten Arbeitsmarkt (Ein-Euro-Jobs, Bürgerarbeit), dort zudem verbunden mit Sanktionierungen bei den Transfergeldern.
Von besonderer Bedeutung, so der Engagementbericht, sind die kommunalen Ehrenämter. Hier reicht das Spektrum von Gemeinderatsmitgliedern, Ortsvorstehern, Bürgermeistern, Mitgliedern von Beiräten, der Mitwirkung im Jugendhilfeausschuss oder in kommunalen Bibliotheken bis zu den Schöffen, Wahlhelfern, rechtlichen Betreuern oder auch dem Engagement bei der Nachmittagsbetreuung an der Ganztagsschule oder in der Pflege, wo laut einer Studie des Deutschen Vereins in einzelnen Fällen bis zu 25 Euro/Stunde bezahlt werden (S. 230). Auch die Rettungsdienste und die Freiwillige Feuerwehr sind stark von der Monetarisierung betroffen.
Die Monetarisierung des Engagements trägt dazu bei, atypische Beschäftigungsformen v.a. in der Wohlfahrtspflege auszuweiten. Insbesondere aus Sicht der Gewerkschaften gefährdet die Monetarisierung daher die Einhaltung des Mindestlohns.
Diese Kritik richtet sich auch auf den Bundesfreiwilligendienst (BFD), dessen Teilnehmende in Ostdeutschland zu 80% über 27-Jährige ohne Arbeit sind. Die Kritik der Gewerkschaften kreist hier um den Begriff der „Arbeitsmarktneutralität!“. Sie weisen darauf hin, dass immer noch alle Zivildienstplätze antragsberechtigt für den BFD sind – obwohl der Zivildienst ein Pflichtdienst und vielerorts keineswegs nur ein „Lerndienst“ war, sondern die einfachen Tätigkeiten gerne auch ins Zentrum gerückt hat (Fahrer, Pförtner, Möhrenschneider), um kostengünstig Arbeitsplätze zu ersetzen.
Auch die Jugendfreiwilligendienste bieten Taschengeld, Sozialversicherungsbeiträge sowie kostenlose Unterkunft und Verpflegung im Rahmen und zur Ermöglichung eines zeitintensiven zivilgesellschaftlichen Lerndienstes an. Würde dieses Ziel in den Hintergrund treten, träfe die gewerkschaftliche Kritik auch dieses Format – doch ist hier der Lerndienstcharakter immer wieder als tragend beschrieben worden.
Das sieht beim BFD an vielen Stellen anders aus. In der Publizistik kommunaler Spitzenverbände findet sich gar die Beschreibung: Der BFD ist der „Ersatz des Ersatzdienstes“ – eine derartige Beschreibung verfehlt freilich den gewünschten Charakter des BFD als zivilgesellschaftlichen Lerndienst ums Ganze und wirft angesichts der für die FWD insgesamt aufgebrachten Mittel des Staates, die den größten Teil des Etats für Engagementpolitik erfordern, ernste fachliche Nachfragen auf.
Der E-Bericht spricht allgemein von „fließenden Grenzen“ zwischen Erwerbsarbeit und Engagement und beschreibt die Monetarisierung als „Ausweitung einer ökonomischen Rationalität“: „Durch diese Formen der Ökonomisierung drohen bestimmte Potenziale des Engagements aus dem Blick zu geraten oder verloren zu gehen. Die Wahrnehmung des Nutzens freiwilligen Engagements und Ehrenamts konzentriert sich auf seinen quantifizierbaren und messbaren ökonomischen Ertrag, vernachlässigt seine Bedeutung für die Entwicklung einer demokratischen Kultur und Praxis, sowohl innerhalb von Organisationen als auch auf der Ebene des Gemeinwesens“ (S. 228).
Der empirische Befund ist im E-Bericht deutlich ausgefallen, allerdings verbunden mit dem Hinweis, es sei „anzuerkennen, dass Formen der Monetarisierung im Ehrenamt eine aktivierende Wirkung entfalten und eine Daseinsberechtigung haben können: sei es auf der individuellen Ebene in schwierigen Lebenslagen, etwa in passageren Lebenssituationen, sei es lokal in bestimmten Bereichen der Daseinsvorsorge, insbesondere dort, wo ehrenamtliche Gewährleistungsfunktionen übernommen werden. Hier gilt es genau hinzusehen, um einerseits die positiven Effekte der Integration durch ein Ehrenamt nutzen zu können, Traditionen im Bevölkerungsschutz nicht zu gefährden und freiwillig Tätige nicht durch Bezahlung ungebührlich in Bereichen einzusetzen, die durch Erwerbstätige und Fachkräfte versorgt werden sollten.“ (S. 236)
Bewertungen des Zweiten Engagementberichts zu Monetarisierung
In seiner Bewertung ist der Zweite Engagementbericht klar: „Freiwilliges Engagement muss in seiner Form und institutionellen Einbindung von bezahlten Tätigkeiten unterscheidbar bleiben.“ (S. 237)
Um diese Unterscheidung deutlich zu machen, differenziert der Bericht (S. 239f.) nach:
- beruflichen Tätigkeitsformen mit Gemeinwohlbezug,
- neben- und quasi-beruflichen gemeinwohlbezogenen Tätigkeiten,
- in Qualifikationszusammenhänge eingebundene gemeinwohlbezogene Tätigkeiten,
- genossenschaftlichen und gemeinwirtschaftlichen Tätigkeiten,
- ehrenamtliche Tätigkeiten mit Entschädigung,
- selbstorganisierten nachbarschaftlichen Formen der Unterstützung in Reziprozitätsbeziehungen,
- freiwilligem Engagement und ehrenamtlicher Tätigkeit ohne geldwerte Leistungen.
Deutlich spricht sich der Bericht gegen die „Vermengungen zwischen unterschiedlichen gesetzlichen Privilegierungstatbeständen in Feldern nebenberuflicher Tätigkeiten“ aus, etwa gegen die Kombination von Minijob und Übungsleiterpauschale in Höhe von 640 Euro (S. 241). Grauzonen bei der Bezahlung von Ehrenamt gilt es zu vermeiden.
Zudem weist der Bericht darauf hin: „Die einzelne Person darf nicht auf eine lohnähnliche Entgeltung ihrer freiwilligen Tätigkeit angewiesen sein, um sich engagieren zu können“ (S. 242). Damit werden das Thema der sozialen Grundsicherung und die Bedeutung sozialer Bürgerrechte für das Engagement angesprochen.
Auch, so der Bericht, „dürfen Maßnahmen der Arbeitsförderung nicht mit Instrumenten der Förderung von ehrenamtlichen Tätigkeiten verschränkt werden“ (S. 242). Allerdings sieht der Bericht hier einen konstruktiven Weg. Sofern es um Fragen der Sicherung der lokalen Daseinsvorsorge geht, könnte der Eigensinn des Engagements in Koproduktionen der Zivilgesellschaft mit Kommune, Staat und Wirtschaft erhalten und fortentwickelt werden („Vergesellschaftung von Infrastrukturaufgaben“ [S. 246]).
Eindeutig plädiert der Bericht bei nebenberuflichen Arrangements für die Geltung der Mindestlohnregeln und das Schließen der Umgehung von steuer-, sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Vorgaben. Er plädiert auch für eine strenge Orientierung der Übungsleiterpauschalen an den gesetzlichen Vorgaben und fordert in diesem Sinne eine Revision der Übungsleiterpauschale (S. 247).
Zur Vereinbarkeit von gutem Engagement und guter Erwerbsarbeit –Schlaglichter auf das Verhältnis von Zivilgesellschaft und Wirtschaft
Der Engagementbericht diskutiert die Frage der Monetarisierung des Engagements im Kontext der Frage nach dem Verhältnis von Erwerbsarbeit und Engagement. Die fließenden Übergänge machen deutlich, dass in Anlehnung an Hannah Arendt Formen von Handeln, Arbeit und Herstellen ineinanderfließen können (Zweiter Engagementbericht, 225). Dies ist der Hintergrund der Verwendung des Begriffs der Tätigkeitsgesellschaft, der für das Zusammenspiel zivilgesellschaftlicher und marktbezogener Handlungslogiken in einem Feld koexistierender und auch zuweilen kooperierender Tätigkeitsformen steht. Der Begriff zielt darauf ab, eine Hegemonialstellung der Erwerbsarbeit im breiteren Feld gesellschaftlicher Tätigkeiten zu vermeiden.
Daher werfen wir nach einer Diskussion des Verhältnisses von Zivilgesellschaft und Wirtschaft (dazu im Folgenden Adloff/ Klein/ Kocka 2016) auch einen Blick auf die Soziologie der Erwerbsarbeitsgesellschaft (siehe auch Röbke 2017), in der nicht nur die Erwerbsarbeit im engeren Sinne, sondern auch andere Bereiche wie der Freizeitsektor oder das Familienleben von Haltungen und Normen geprägt sind, die dezidiert aus der Erwerbsarbeit stammen.
Unsere Skizze von zehn großen Herausforderungen macht auf die Bedeutung weiterer Diskussionen aufmerksam, denen wir uns in der Engagementpolitik der kommenden Jahre in einem multisektoralen Dialog und insbesondere einem Dialog von Wirtschaft und Zivilgesellschaft zu stellen haben.
3.1 Komplexes Verhältnis von Wirtschaft und Zivilgesellschaft
Tatsächlich ist das Verhältnis zwischen Wirtschaft und Zivilgesellschaft komplex und in der geschichts- und sozialwissenschaftlichen Forschung notorisch kontrovers und unterbestimmt. So gab es bspw. in der schottischen Moralphilosophie bei Adam Smith (1776) und Adam Ferguson (1767) sowie bei Georg Wilhelm Friedrich Hegel (1821) noch die positive Vorstellung von der zivilisierenden Kraft der Märkte und die Überzeugung, dass die Wirtschaft Teil der Zivilgesellschaft sei. An diese Tradition erinnert John Keane (2016) zu recht, wenn er betont, dass Märkte einerseits zivilisierende Wirkungen entfalten können und sie andererseits zivilgesellschaftlich eingehegt bleiben müssen. Diese Vorstellung wurde spätestens mit Marx’ Kritik der bürgerlichen Gesellschaft in Frage gestellt. Über das 20. Jahrhundert finden sich eher dichotome Gegenüberstellungen von Wirtschaft und Zivilgesellschaft (etwa bei Gramsci, Habermas oder Putnam).
Theoretisch einflussreich ist hierbei die Vorstellung, dass moderne Gesellschaften funktional differenziert sind, dass es also Wert- und Handlungssphären gibt, die eine je eigene Handlungslogik ausbilden (Wirtschaft, Politik, Wissenschaft, Religion etc., und eben auch die Zivilgesellschaft). So beruht – aus dieser Sicht – wirtschaftliches Handeln in kapitalistischen Marktwirtschaften auf Kaufentscheidungen unter Rentabilitätsgesichtspunkten und profitorientiertem Tausch, staatliches oder politisches Handeln auf Machtausübung mit Blick auf kollektiv bindende Entscheidungen und zivilgesellschaftliches Handeln auf dem Prinzip der gesellschaftlichen Selbstorganisation und freiwilligen Vereinigung. Häufig werden weitere Attribute zivilgesellschaftlichen Handelns angeführt: Gemeinwohlorientierung, Zivilität, Verständigungsorientierung, Gemeinsinn.
Dies mündet in das bekannte Sektormodell von Zivilgesellschaft: Vereine, Verbände und andere Formen der Assoziation und freiwilligen Selbstorganisation gelten als institutioneller Kern der Zivilgesellschaft. Dementsprechend richtete sich das Forschungsinteresse der letzten 20 Jahre denn auch auf die Vermessung dieses Sektors: Quoten freiwilligen Engagements verschiedener Bevölkerungsgruppen, deren Sozialkapital sowie die Finanzierung dieses Bereichs über staatliche Gelder, Spenden, Stiftungen etc. standen im Vordergrund. Diese Begrenzung der Zivilgesellschaft auf einen wohldefinierten Raum ist jedoch aus verschiedenen Gründen nicht befriedigend und kann nicht das letzte Wort sein.
3.2 Vier Gründe für eine Neuvermessung des Verhältnisses von Wirtschaft und Zivilgesellschaft
Erstens kommen auf diese Weise zivilgesellschaftliche Handlungsweisen außerhalb des Sektors der Zivilgesellschaft – etwa im Bereich der Wirtschaft selbst – nicht in den Blick: ‚Civic action‘ verläuft teilweise quer zu den Vorstellungen klar umrissener Sektoren. So kann es innerhalb der Wirtschaft zivile Praktiken geben und innerhalb von Nonprofit-Organisationen nicht-zivile Praktiken. Das Sektormodell setzt somit die normative Dignität ziviler oder zivilgesellschaftlicher Praktiken mit der empirischen Realität eines Nonprofit- oder zivilgesellschaftlichen Sektors gleich und stilisiert Zivilgesellschaft dann schnell zum Hort des Gemeinsinns und -wohls.
Übersehen werden damit die längst bestehenden Formen der wechselseitigen Durchdringung von Wirtschaft und Zivilgesellschaft durch die Handlungslogik des jeweils anderen Sektors. Allenfalls werden Effekte einer ‚Kolonialisierung‘ zivilgesellschaftlicher Handlungsfelder und Tätigkeitsformen wahrgenommen: In der Zivilgesellschaft etwa steht eine wachsende ‚Monetarisierung‘ des freiwilligen unentgeltlichen Engagements in der Kritik oder eine mangelnde Trennschärfe bei den Übergängen von Engagement zu Erwerbsarbeit (Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement 2008).
Zweitens wird in den meisten Untersuchungen, die der Idee der Sektortrennung folgen, das wirtschaftliche Handeln zivilgesellschaftlicher Organisationen (Stichworte: Genossenschaften, Dritter Sektor, alternative Ökonomie, économie solidaire) ausgeblendet. In der US-amerikanischen Forschung zum Nonprofit-Sektor, die auch in Deutschland einflussreich ist, wurden bspw. Genossenschaften und Unternehmen der sozialen und solidarischen Ökonomie dezidiert nicht mit aufgenommen, was auch dazu führte, sie aus dem Konzept der Zivilgesellschaft zu exkludieren. Die französische Tradition betont demgegenüber viel stärker die Differenz zwischen der privaten Aneignung von Profiten und einer gemeinschaftlichen und demokratischen Nutzbarmachung von Gewinnen als den Unterschied zwischen Forprofit- und Nonprofit-Aktivitäten.
Damit geht drittens ein problematisches Verständnis von Wirtschaft einher. Die Ökonomie wird als autonom konzeptionalisiert, entweder in der ökonomischen Theorie als geleitet von individuellen Nutzen- und Effizienzkalkülen oder in der Soziologie als selbstreferentielles gesellschaftliches Funktionssystem, das nur der Rentabilitätslogik folgt. Jedoch ist Ökonomie nicht identisch mit Marktprozessen und nicht identisch mit Kapitalismus: Die Ökonomie beruht ebenfalls auf Reproduktionsprozessen, also unbezahlter Haushalts- und Erziehungsarbeit, und ist zudem in der Allokation von Gütern auf Prozesse von Redistribution und Reziprozität angewiesen. Der Markt ist ferner nicht selbstregulierend: Er bedarf der staatlichen Regulierung und der Einbettung in zivilgesellschaftliche Normen. Schließlich ist eine ökonomische Unternehmung nicht notwendigerweise identisch mit einem kapitalistischen Unternehmen, was offenkundig wird, wenn man an Genossenschaften, Kommunen, Nonprofit-Unternehmen bzw. Commons oder andere gemeinschaftliche Eigentumsformen denkt.
Viertens ergeben sich gewisse theoretisch wichtige und praktisch relevante Forschungsfragen erst, wenn man nach dem Verhältnis von (kapitalistischer) Wirtschaft und Zivilgesellschaft fragt. Dabei müssen die Konfliktlinien und Auseinandersetzungen zwischen kapitalistischen Unternehmen und zivilgesellschaftlichen Akteuren um die konkreten institutionellen Zuschnitte der funktionalen Differenzierung genauer betrachtet und nach den realen Spannungen zwischen Markt, Unternehmen und Zivilgesellschaft gefragt werden. Die sozialpolitische Debatte zu den Entwicklungshorizonten eines ‚Welfare Mix‘, in dem sich der Wohlfahrtsstaat zur Gesellschaft hin bei seiner Leistungserbringung im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge öffnet, hebt etwa die möglichen Leistungen von Wirtschaftsakteuren im Ressourcenmix einer ‚Wohlfahrtsgesellschaft‘ hervor (siehe auch Beck 2000). Grundlage einer solchen Koproduktion ist aus der Perspektive des bürgerschaftlichen Engagements allerdings deren Kontextualisierung im Themenkreis der öffentlichen Güter.
In diesem Zusammenhang sollten auch Affinitäten zwischen Kapitalismus und Zivilgesellschaft erkundet werden: Inwiefern ermöglichen oder stärken sie sich wechselseitig? Unter welchen Bedingungen tun sie dies, unter welchen nicht? Schließlich legt das vielfach geäußerte Bedürfnis nach stärkerer Einbettung des Kapitalismus (besonders seit der Wirtschafts- und Finanzkrise von 2008) die Frage nahe, welchen Beitrag zivilgesellschaftliche Praktiken dazu leisten können. Mehrere Forschungsdesiderate und ‑perspektiven ergeben sich an diesen Vermittlungsstellen und Übergängen verschiedener Handlungslogiken.“ (Adloff/ Klein/ Kocka 2016: 14–16)
Herausforderungen für die Engagementförderung
4.1 Freiwilliges Engagement als selbstverständlicher Bestandteil einer Work-Life-Balance
Immer mehr Menschen nehmen heute bürgerschaftliches Engagement als eine selbstverständliche Facette ihres Lebensentwurfs an. Zwar nahm die Zahl der Beschäftigungsverhältnisse in den letzten Jahren deutlich zu, aber es wächst vor allem der Sektor der Teilzeitarbeit. Wir arbeiten heute ein Drittel weniger, nach Stunden gemessen, als noch vor fünfzig Jahren, obwohl wir eine sehr hohe Beschäftigungsquote aufweisen. Und der Trend wird sich fortsetzen.
Ein Ehrenamt aufzunehmen gehört heute selbstverständlich zum Lebensentwurf von immer mehr Menschen – deutlich über vierzig Prozent der Wohnbevölkerung in Deutschland ab 14 Jahren ermittelte der Freiwilligensurvey.
Diese gestiegene Anziehungskraft kann auch als Kompensationsbedürfnis gegenüber Entfremdungserfahrungen der Erwerbsarbeit interpretiert werden. Ein Vereinsvorstand sagte: „Ich arbeite in einem Betrieb mit mehreren tausend Angestellten. Wenn ich abends nach Hause komme, weiß ich nicht, was ich wirklich bewirkt habe. Das ist in meiner Vorstandarbeit anders. Hier weiß ich, was ich tue und durch mein Handeln auslöse.“ Dieses Gefühl der Selbstwirksamkeit und Anerkennung ist ein unverzichtbares Bedürfnis in einer pluralistischen Massengesellschaft. Im eigenen Engagement kann es ausgelebt werden.
4.2 Probleme der zeitlichen Synchronisierung des Engagements
Auch wenn immer mehr Menschen im Durchschnitt weniger arbeiten: Die individuellen Zeithorizonte verschieben sich durch unterschiedliche Arbeits- und Bildungszeiten oder gestiegene Mobilitätsanforderungen. Das wirft Probleme der Synchronisierung des Engagements auf. Ehrenamtliches Engagement war traditionell das Engagement einer ganzen Familie oder einer Peergroup in einem eigenen Sozialraum, etwa einem Dorf oder einem Stadtteil. Durch die Vervielfältigung des Freizeitangebotes und die dafür vorgesehenen Zeiträume und -konting-ente wird das Engagement zusätzlich individualisiert. Der Trend zum Fitnesscenter, das zu jeder Tages- und Nachtzeit besucht werden kann, ist ein sichtbarer Ausdruck dieser Entwicklung. Darunter leiden die Vereine, die darüber klagen, dass Eltern froh sind, ihre Kinder mal für ein paar Stunden untergebracht zu wissen, sich aber selbst nicht mehr, etwa als Übungsleitung, für eine ehrenamtliche Mitarbeit anbieten.
4.3 Das sporadische Engagement wächst und mit ihm das Bedürfnis nach Professionalisierung, um die Selbstorganisationsfähigkeit der Zivilgesellschaft zu bewahren
Die Bereitschaft, sich sporadisch zu engagieren, nimmt zwar zu, relativ aber sinkt bei gleichzeitigem Wachstum der zivilgesellschaftlichen Organisationen die Bereitschaft, zeitintensive Verantwortungsposten zu übernehmen. Dadurch gerät die Selbstorganisationsfähigkeit der Zivilgesellschaft unter Druck. Organisationen, die es sich leisten können, reagieren darauf mit Einstellung von Personal, etwa hauptamtlichen Geschäftsführungen. Damit entsteht eine neue Zwei-Klassen Gesellschaft ehrenamtlich und hauptamtlich geführter zivilgesellschaftlicher Organisationen – der kleine Hobbysportverein und der große Club mit vielfältigen Trainings- und Kursangeboten.
4.4 Soziale Kluft im Engagement: Einkommen, Bildung, Gesundheit
Der Freiwilligensurvey zeigt eine hartnäckige soziale Kluft, übrigens seit Anbeginn der Erhebungen 1999. Beamte/innen (61,3%/60,2%) engagieren sich etwa doppelt so häufig wir Arbeiter/innen (33,1%/30,7%), In etwa gleichem Maße steht das Engagement von Menschen mit niedrigem Bildungsgrad (28,3%) zu jenen mit hoher Bildung (52,3%). Ähnliche Unterschiede finden sich beim Grad der Gesundheit. Die sozialen Gräben, die unsere gesamte Gesellschaft durchziehen, spiegeln sich im freiwilligen Engagement. Es kann diese Kluft sogar vertiefen. Wenn wir den von Pierre Bourdieu und David Putnam geprägten Begriff des „Sozialen Kapitals“ nicht nur, wie es üblich ist, als Indikator des sozialen Zusammenhalts, sondern als Zeichen von Distinktionsgewinnen betrachten, zeigt sich auch seine exkludierende Seite. Das ist nicht neu. Schon das klassische Ehrenamt im 19. Jahrhundert war ein Zeichen für die Zugehörigkeit zur „Guten Gesellschaft“.
Brauchen wir vor diesem Hintergrund andere Angebote, eine andere Anerkennungskultur für geringer qualifizierte Menschen? Sind unsere Gelegenheiten, ein Ehrenamt aufzunehmen, für bestimmte Zielgruppen nicht passgenau und attraktiv? Ist das Bürgerschaftliche Engagement zu stark auf die Motivations- und Qualifikationsprofile der Mittelschicht zugeschnitten?
Begrenzte Formen des Ehrenamtes mit höherem Selbstgestaltungsgrad und informelleren Organisations-strukturen nehmen zu. Das schraubt auch die Anforderung an Flexibilität und mitgebrachte Fähigkeiten in die Höhe. Möglicherweise ist das ein Grund dafür, dass Menschen mit geringerer Bildung (s.u.) im bürgerschaftlichen Engagement deutlich unterrepräsentiert sind (Klatt/Walter 2011).
4.5 Monetarisierung und Übergänge von der Freiwilligenarbeit in die Erwerbsarbeit? Sharing Economy
Nach den Zahlen des Freiwilligensurveys oder anderer Untersuchungen (INBAS 2015) spielt das „bezahlte“ Ehrenamt meist nur eine Nebenrolle. Und dennoch gibt es immer wieder Grenzbereiche, in denen fließende Übergänge zwischen freiwilligem Engagement und bezahlter Erwerbsarbeit sinnvoll sein könnten. So haben vor allem Initiativen, die von der ehrenamtlichen Mitarbeit von Frauen profitieren – dazu zählen Mütterzentren, Mehrgenerationenhäuser oder auch Frauenverbände – angemahnt, die Ungleichheit von unbezahlter Frauenarbeit, die sich unter dem Deckmantel des freiwilligen Engagements verbirgt, nicht zu unterschätzen.
Für bestimmte Personengruppen, z.B. Arbeitslose oder Menschen mit depressiven Erkrankungen, die über das freiwillige Engagement wieder an die Erwerbsarbeit herangeführt werden könnten, könnten fließende Übergänge zwischen freiwilligen Engagement und Erwerbsarbeit hingegen hilfreich sein. Und es gibt zum Beispiel eine Reihe kultureller Initiativen, die als rein ehrenamtliche Gruppen beginnen, dann aber ein Geschäftsfeld entwickeln, um so aus dem freiwilligen Engagement einen Brotberuf zu machen. Diese „kreativen Milieus“ (Richard Florida) sind schon immer durch eine Mischung von Haupt- und Ehrenamt, prekärer Beschäftigung und Selbstausbeutung charakterisiert.
4.6 Sharing Economy und Social Entrepreneurship oder: Wie ändern engagierte Projekte die Erwerbsarbeitslandschaft?
Wir finden in der volkswirtschaftlichen Debatte mittlerweile Begriffe, die eine neue Nähe zwischen Engagement und Erwerbsarbeit aufzeigen (Forschungsjournal Soziale Bewegungen 2016). Hierzu gehört der Social Entre-preneur, der nicht selten freiwilliges Engagement und ein gemeinwohlorientiertes Geschäftsmodell miteinander verquickt. Oder der Begriff der „Sharing Economy“, der eine große Nähe zur Commonsbewegung aufweist. Wo verlaufen die Trennlinien, wo die Übergänge? Nehmen wir beispielsweise den Bereich der IT-Anwendungen: Wikipedia mag noch ein fast reines Engagementmodell sein. Aber das Gelände wird unübersichtlicher. Es gibt beispielsweise Open-Source-Anwendungen wie Linux, die dann von Firmen zu Geschäftsmodellen weiter entwickelt werden. AirBnB begann als Internetplattform für Couchsurfing und ist nun auf dem Weg zum profitablen Weltkonzern. UBER hat die Idee der Mitfahrzentrale okkupiert und verdient daran sehr gut. Genossenschaftliche Modelle, die auf geteilten Ressourcen und Verantwortungen beruhen, werden plötzlich zu profitablen Geschäftsfeldern. Wie verhält sich das Bürgerschaftliche Engagement zu diesen Entwicklungen (dazu Adloff/ Klein/ Kocka 2015)?
4.7 Arbeit 4.0: Tätigkeitsgesellschaft und Grundeinkommen
Die Arbeitswelt ist einem rasanten Wandel unterworfen, der neue Kombinationen für den Engagementbereich eröffnen kann, allerdings auch neue Gefahren heraufbeschwört. Da erstaunt es dann kaum, wenn Ideen die Fronten wechseln. So wurde beispielsweise das Grundeinkommen, das eigentlich aus dem links-alternativen Spektrum der Debatte um eine neue Tätigkeitsgesellschaft entstammt, jetzt bei Wirtschaftsbossen wie dem Siemens-Vorstand Joe Kaeser hoffähig gemacht. Ulrich Beck, zur Erinnerung, hatte in den 1990er Jahren in seinem Konzept der „Bürgerarbeit“ den Freiwilligensektor mit dem Grundeinkommen verknüpft. Stehen wir, obwohl doch der derzeitige Beschäftigungsgrad so hoch ist wie nie, vor der von Beck beschworenen Entwicklung, dass der Arbeitsgesellschaft die Arbeit ausgehen könnte?
Durch Automatisierung und Robotisierung (Stichwort: Arbeit 4.0) werden in den nächsten Jahrzehnten Millionen von Arbeitsplätzen in Industrie und Dienstleistungssektor wegfallen. Die Erwerbsarbeitszeit wird weiter reduziert. Wie wird sich diese Lücke füllen? Entstehen, um mit Hannah Arendt (1999) zu reden, neue Möglichkeiten einer Tätigkeitsgesellschaft, in der das Bürgerschaftliche Engagement eine größere Rolle spielen wird? Wird etwa durch den demografischen Wandel eine immer größere Gruppe von gut gebildeten, fitten und vor allem engagierten Rentnerinnen und Rentnern entstehen, die eine aktive dritte und vierte Lebensphase prägen werden? Oder nehmen schlecht bezahlte Jobs und Minirenten überhand, die mit einer Nebentätigkeit mit „Übungsleiterpauschale“ aufgefüllt werden müssen, damit es zum Lebensunterhalt reicht?
Ist es nicht auch eine Chance, unter den Bedingungen eines freiwilligen, eigensinnigen Engagements dessen vielfältige Handlungsräume in der Zivilgesellschaft als wichtige erfahrungs- und handlungsbezogene Lernräume zu verstehen, in denen das Lernen informell und non-formal, d.h. ohne formalisierte Abschlusszeugnisse, geschieht? Unter Wahrung des zivilgesellschaftlichen Eigensinns sind durchaus Arrangements in kommunalen Bildungslandschaften denkbar, die zu beruflichen Kompetenzen und zivilgesellschaftlichen Haltungen und Erfahrungen führen. Hier könnten Teilhabe und Kompetenzgewinn sinnvoll verbunden werden.
4.8 Sozialraum der Zukunft – Zukunft der Arbeit
Die Veränderung der Erwerbsarbeit hat auch massive Eingriffe in den Sozialraum zur Folge. Die Europäische Stadt, die seit Beginn der Moderne um eine Kombination von Öffentlichkeit und Handel herum zentriert war, wird in Zeiten des wachsenden Internethandels vor großen Herausforderungen stehen. So wird die Segregation der Bereiche Arbeit, Wohnen und Freizeit, die wir seit Beginn des 20. Jahrhundert erleben konnten und die von der Stadtentwicklungspolitik im Sinne gesunder Lebensverhältnisse ja auch gewünscht wurde – man denke an die Charta von Athen – sich weiter fortsetzen. Auch die ländlichen Räume ändern ihr Gesicht. Die Ortsmitten entleeren sich, weil der Handel auf die grüne Wiese zieht. Die Dorfkerne verlieren ihre Bewohnerschaft.
Es ist vor diesem Hintergrund nur folgerichtig, wenn politische Programme der Revitalisierung von Dorf- und Stadtkernen zunehmend auf Funktionen des Bürgerschaftlichen Engagements setzen. Stadtteilzentren, Dorfgemeinschaftshäuser und weitere Einrichtungen versuchen die sich auftuenden Lücken zu schließen.
Die Verbindung der Polis als Ort der Bürgerschaftlichen Versammlung und als Ort des Handels wird sich weiter entkoppeln. Die Frage ist, welchen Beitrag das Bürgerschaftliche Engagement zur Revitalisierung dieser Sozialräume realistisch leisten kann.
4.9 Berufliche Qualifizierung und im Engagement erworbene Kompetenzen
Seit einigen Jahren nimmt die Debatte um soziale, non-formale und informelle Kompetenzen, die durch freiwilliges Engagement angeregt, gebildet oder vertieft werden können, an Fahrt auf. Viele Verantwortliche in Betrieben wissen, wie wichtig es ist, dass in einer Zeit, in der das Arbeiten in Teams und Projekten zum Alltag gehört, nicht nur junge Führungskräfte, sondern Arbeitnehmer jeden Alters von Fähigkeiten profitieren, die sie im freiwilligen Engagement erwerben.
Die Diskussionslage hat sich verändert: Waren Arbeitgeber früher oft zögerlich, ja widerstrebend gegenüber dem Freiwilligen Engagement eingestellt (Stichwort Freistellungsregelungen), so schätzen sie es heute durchaus, wenn Menschen, etwa durch Ihre Funktion im Ehrenamt, schon Leitungsaufgaben übernommen haben. Freilich ist da noch viel Luft nach oben. Der Trend, dass Ausbildungsstellen oder Universitäten Bewerbungen auch nach geleistetem Engagement beurteilen, nimmt zwar zu. Aber Projekte des Service Learning in Bildungseinrichtungen sind noch recht selten systematisch in den Lehrplan integriert. Der anhaltende Zuspruch für die Freiwilligen-dienste ist sicher ein positives Zeichen. Wir wissen, dass diese Zeit viel zur Persönlichkeitsbildung beitragen kann, gerade bei jungen Menschen, die immer früher die Schule verlassen. Aber auch hier muss man Grenzen achten: Zum Beispiel dann, wenn das Engagement gleichsam zum Muss einer erfolgreichen Bewerbung wird und damit letztlich seinen Charakter der Freiwilligkeit verliert.
Für Menschen in langer Arbeitslosigkeit können die Erfahrungen von Selbstwirksamkeit und informelle wie non-formale Lernerfahrungen in den eigensinnigen Feldern des Engagements wichtige Haltungs-und Kompetenz-gewinne bedeuten. Aber dies gelingt nur unter Bedingungen der Freiwilligkeit. Vor diesem Hintergrund ist der Blick auf das Miteinander von formalem und non-formalem und informellem Lernen in kommunalen Bildungs-landschaften von großer Bedeutung (Klein/ Schwalb 2016).
4.10 Koproduktion zwischen Haupt- und Ehrenamt – ausbaufähig
Angestoßen von Thomas Olk und Adalbert Evers haben wir ein neues Verständnis der Koproduktion entwickelt (Evers/Olk 1996; Klein/ Sprengel/ Neuling 2016). Dienste und Leistungen im Bildungs-, Sozial- oder Kulturbereich werden unter Achtung der jeweiligen Anforderungsprofile, Kompetenzen und Verantwortungsgrade gemeinsam von Haupt- und Ehrenamtlichen erbracht. Etwa in einer Kita, in der sich Menschen unentgeltlich beim Vorlesen, Basteln, Singen usw. engagieren und damit den Bildungsauftrag der Einrichtung mit erfüllen. Anderseits wissen wir, etwa durch Untersuchungen wie ZiViZ, dass sich in den stark reglementierten und professionalisierten Be-reichen wie im Gesundheitswesen oder den Sozialen Diensten, relativ gesehen, weniger Ehrenamtliche betätigen, als etwa im Sport. Werden die Räume der Koproduktion größer oder enger? Größer durch ein systematisch betriebenes Freiwilligenmanagement? Enger durch immer mehr ausufernde Regeln und Vorschriften, die ehrenamtliche Tätigkeit beschneiden und unattraktiv machen?
Wir sollten diese Debatte ehrlich führen. Koproduktion ist kein Selbstläufer, auch wenn es gut klingt und erstre-benswert ist. Gibt es beispielsweise eine systematische Vermehrung der Stellen für Freiwilligenmanagement in sozialen Einrichtungen? Solange Freiwilligenmanagement keine Rolle in systematischen Förderrichtlinien spielt, muss es immer aus Sondermitteln bezahlt werden. Und die sind begrenzt.
Zudem muss die Debatte über Koproduktion im engen Zusammenhang mit den Fragen der öffentlichen Daseinsvorsorge, der öffentlichen Güter und der Zukunft wohlfahrtsgesellschaftlicher Arrangements geführt werden (Helferich/ Heinrich-Böll-Stiftung 2012; Heinrich-Böll-Stiftung 2015). Sie schließt an die Diskurse über Demokratie und Sozialstaat wie auch über „Kapitalismus und Zivilgesellschaft“ an. Die ökonomische Dimension der Zivilgesellschaft verdient in jedem Fall vertiefte Beachtung.
Ein vorläufiges Fazit
Diese zehn Anmerkungen sind natürlich eher als weiter zu diskutierende Thesen zu verstehen. Die empirischen Anzeichen, dass sich derartige Entwicklungen ergeben könnten, sind gegeben, aber ob sich daraus stabile Trends ableiten, ist längst nicht ausgemacht. Wir müssen sehr viel mehr wissen, aber weder die Soziologie der Arbeit noch die Urbanisierungsforschung, weder das strategische Personalmanagement noch die Volkswirtschaftslehre kümmern sich ernsthaft um das Verhältnis von Erwerbsarbeit zum Bürgerschaftlichen Engagement.
Was diese Bemerkungen anstoßen wollen, ist dies: Das Verhältnis zwischen Erwerbsarbeit und Bürgerschaftlichem Engagement ist breiter zu diskutieren als die individuelle Vereinbarkeit von Beruf und Engagement oder die Debatte um Monetarisierung, auf die wir uns in den letzten Jahren konzentriert haben.
Insofern sind die Übergänge wie auch die Abgrenzungen zwischen Engagement und Erwerbsarbeit nach nachvollziehbaren fachlichen Kriterien zu gestalten. Insbesondere betrifft das:
- Übergänge von Engagement und Erwerbsarbeit in Einrichtungen,
- Arbeitsmarktneutralität von Freiwilligendiensten,
- Engagement im Zusammenhang mit Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik – dies ist auch etwa für den BFD bei der Gruppe der über 27-jährigen Menschen (Ü27) von bereits großer Bedeutung,
- Konzepte einer Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik unter Bedingungen einer Einbindung von Engagement bei strikter Freiwilligkeit sind geeignet, die informellen und non-formalen Kompetenzgewinne des Engagements zu nutzen, ohne dabei instrumentell mit Engagement umzugehen.
Die durchaus aussichtsreichen Entwicklungen eines Welfare-Mixes – d.h. wachsender Kooperationen im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge zwischen Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft (Helferich/ Heinrich-Böll-Stiftung 2012; Heinrich-Böll-Stiftung 2015) – sind eine echte Herausforderung für die Kombinationen von „guter Arbeit“ und „eigensinnigem“ Engagement.
Literaturverzeichnis
Weitere Artikel dieser Ausgabe
-
6. Jg. (2020) Ausgabe 1
Die Politik des Engagements – kritische ReflexionenEditorial
Abstract Die vorliegende Ausgabe des EthikJournal durchzieht – zumindest auf den ersten Blick – ein thematischer Bruch. Dieser Bruch spiegelt gleichsam die gesamtgesellschaftliche Lage, in der sich nicht nur Deutschland, sondern weite Teile der Weltgesellschaft, spätestens seit der Qualifizierung der Corona-Krise als Pandemie durch die Weltgesundheitsorganisation am 11.3.2020, befinden. Die ersten beiden Beiträge sind noch ganz dem ursprünglichen Gesamtthema des diesjährigen Ethikjournals gewidmet: „Zur Politik des Engagements – kritische Analysen und Einschätzungen“. Den Herausgebern des Ethikjournals war es ein Anliegen, den seit Jahren zu beobachteten Hype des (bürgerschaftlich-zivilgesellschaftlichen) Engagements im Sozialwesen einer kritischen Würdigung zu unterziehen – Kritik hier im engen Sinne der von Immanuel Kant inaugurierten Bedeutung der Ermittlung von berechtigten Möglichkeiten und unüberwindbaren Grenzen beziehungsweise drohenden Deformationen. In diesem Sinne entfalten Ansgar Klein und Thomas Röbke auf der Basis des Zweiten Engagementberichts der Bundesregierung konzeptionelle wie ethische Implikationen bürgerschaftlichen beziehungsweise zivilgesellschaftlichen Engagements, wobei insbesondere deren Monetarisierung durch die professionellen Leistungserbringer und sozialstaatlichen Leistungsträger einer kritischen Aufmerksamkeit bedarf. Diese kritische Inblicknahme greift Christian Spieß auf und fokussiert näherhin das bürgerschaftlich-zivilgesellschaftliche Engagement im Kontext der religiösen Wohlfahrtsverbände.
Im Hinblick auf die aktuellen Ereignisse haben sich die Herausgeber kurzfristig entschlossen zwei Beiträge aus der Diskurswerkstatt des Berliner Institut für christliche Ethik und Politik dieser Ausgabe des EthikJournals beizusteuern: Es ist zunächst ein Beitrag des Herausgebers selbst, in dem dieser verschiedene Entscheidungskonstellationen im Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens diskutiert: die formale wie faktische Zuständigkeit für die gleichermaßen tiefgreifenden wie weitreichenden Einschnitte in das private wie öffentliche Leben zwischen Exekutive und Legislative; Priorisierungsentscheidungen im Bereich intensiv-medizinischer Versorgung (sog. ‚medizinische Versorgung‘); die Veralltäglichung von Triage-Entscheidungen auch im Bereich des Sozialwesens und nicht zuletzt der Beitrag religiöser grundierter Begleitung in Zeiten äußerster Versehrbarkeit. Tim Reiß greift dann seinerseits spezifische Tiefendimensionen der ethischen Diskussion um die medizinische Triage auf und diskutiert den Gehalt und die Reichweite einiger zentraler Kategorien, die in der aktuellen Diskussion im Zentrum stehen: Erfolgsaussicht, Maximierungsimperativ und utilitaristisches Gesamtnutzenkalkül.
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6. Jg. (2020) Ausgabe 1
Die Politik des Engagements – kritische ReflexionenFreiwilliges bürgerschaftliches Engagement und religiöse Wohlfahrtspflege
Abstract Im vorliegenden Beitrag werden zunächst drei Dimensionen religiös-kirchlicher Wohlfahrtspraxis unterschieden: Bürgerschaftliches Engagement von religiös motivierten Menschen im Umfeld von Caritas und Kirche ist demnach gesellschaftliches, diakonisches und politisches Handeln. Von diesem Ausgangspunkt aus wird die Rolle religiöser Akteure in der Zivilgesellschaft erörtert und es wird das besondere sozialkatholische Gerechtigkeitsverständnis im Sinne einer subsidiären Gemeinwohlgerechtigkeit skizziert. Für die daraus resultierende subsidiäre Architektur des Sozialstaatsmodells erscheint die Verlagerung der Verantwortung für soziale Herausforderungen von der Politik auf freiwilliges bürgerschaftliches Engagement problematisch. Insbesondere mahnt die katholische Sozialtradition eine besondere Rücksicht auf benachteiligte Personen und Gruppen an. Die Etablierung dauerhafter Armut und eine Stabilisierung der Marginalisierung eines Teils der Gesellschaft stellt aus dieser Perspektive ein schwerwiegendes Gerechtigkeitsproblem dar, das auch die Rolle freiwilligen bürgerschaftlichen Engagements noch einmal neu in Frage stellt.