EthikJournal

Andreas Lob-Hüdepohl (Berlin)

Editorial

Die vorliegende Ausgabe des EthikJournal durchzieht – zumindest auf den ersten Blick – ein thematischer Bruch. Dieser Bruch spiegelt gleichsam die gesamtgesellschaftliche Lage, in der sich nicht nur Deutschland, sondern weite Teile der Weltgesellschaft, spätestens seit der Qualifizierung der Corona-Krise als Pandemie durch die Weltgesundheitsorganisation am 11.3.2020, befinden. Die ersten beiden Beiträge sind noch ganz dem ursprünglichen Gesamtthema des diesjährigen Ethikjournals gewidmet: „Zur Politik des Engagements – kritische Analysen und Einschätzungen“. Den Herausgebern des Ethikjournals war es ein Anliegen, den seit Jahren zu beobachteten Hype des (bürgerschaftlich-zivilgesellschaftlichen) Engagements im Sozialwesen einer kritischen Würdigung zu unterziehen – Kritik hier im engen Sinne der von Immanuel Kant inaugurierten Bedeutung der Ermittlung von berechtigten Möglichkeiten und unüberwindbaren Grenzen beziehungsweise drohenden Deformationen. In diesem Sinne entfalten Ansgar Klein und Thomas Röbke auf der Basis des Zweiten Engagementberichts der Bundesregierung konzeptionelle wie ethische Implikationen bürgerschaftlichen beziehungsweise zivilgesellschaftlichen Engagements, wobei insbesondere deren Monetarisierung durch die professionellen Leistungserbringer und sozialstaatlichen Leistungsträger einer kritischen Aufmerksamkeit bedarf. Diese kritische Inblicknahme greift Christian Spieß auf und fokussiert näherhin das bürgerschaftlich-zivilgesellschaftliche Engagement im Kontext der religiösen Wohlfahrtsverbände.

Im Hinblick auf die aktuellen Ereignisse haben sich die Herausgeber kurzfristig entschlossen zwei Beiträge aus der Diskurswerkstatt des Berliner Institut für christliche Ethik und Politik dieser Ausgabe des EthikJournals beizusteuern: Es ist zunächst ein Beitrag des Herausgebers selbst, in dem dieser verschiedene Entscheidungskonstellationen im Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens diskutiert: die formale wie faktische Zuständigkeit für die gleichermaßen tiefgreifenden wie weitreichenden Einschnitte in das private wie öffentliche Leben zwischen Exekutive und Legislative; Priorisierungsentscheidungen im Bereich intensiv-medizinischer Versorgung (sog. ‚medizinische Versorgung‘); die Veralltäglichung von Triage-Entscheidungen auch im Bereich des Sozialwesens und nicht zuletzt der Beitrag religiöser grundierter Begleitung in Zeiten äußerster Versehrbarkeit. Tim Reiß greift dann seinerseits spezifische Tiefendimensionen der ethischen Diskussion um die medizinische Triage auf und diskutiert den Gehalt und die Reichweite einiger zentraler Kategorien, die in der aktuellen Diskussion im Zentrum stehen: Erfolgsaussicht, Maximierungsimperativ und utilitaristisches Gesamtnutzenkalkül.

Andreas Lob-Hüdepohl (Berlin)

Die vorliegende Ausgabe des EthikJournal durchzieht – zumindest auf den ersten Blick – ein thematischer Bruch. Dieser Bruch spiegelt gleichsam die gesamtgesell­schaftliche Lage, in der sich nicht nur Deutschland, sondern weite Teile der Weltge­sellschaft, spätestens seit der Qualifizierung der Corona-Krise als Pandemie durch die Weltgesundheitsorganisation am 11.3.2020, befinden. Die ersten beiden Beiträge sind noch ganz dem ursprünglichen Gesamtthema des diesjährigen Ethikjournals gewid­met: „Zur Politik des Engagements – kritische Analysen und Einschätzungen“. Den Herausgebern des Ethikjournals war es ein Anliegen, den seit Jahren zu beobachteten Hype des (bürgerschaftlich-zivilgesellschaftlichen) Engagements im Sozialwesen einer kritischen Würdigung zu unterziehen – Kritik hier im engen Sinne der von Immanuel Kant inaugurierten Bedeutung der Ermittlung von berechtigten Möglich­keiten und unüberwindbaren Grenzen beziehungsweise drohenden Deformationen.

In diesem Sinne entfalten zunächst Ansgar Klein und Thomas Röbke auf der Basis des Zweiten Engagementberichts der Bundesregierung konzeptionelle wie ethische Im­plikationen bürgerschaftlichen beziehungsweise zivilgesellschaftlichen Engagements, wobei insbesondere deren Monetarisierung durch die professionellen Leistungser­bringer und sozialstaatlichen Leistungsträger einer kritischen Aufmerksamkeit bedarf. Denn die Monetarisierung könnte einer Bemächtigung von außen oder gar Koloni­sierung (etwa von Seiten der Leistungserbringer wie der Leistungsträger) Vorschub leisten, die den Wesenskern bürgerschaftlich-zivilgesellschaftlichen Engagements kontaminieren oder ihm gänzlich zuwiderlaufen würden: nämlich – wie schon die En­quete-Kommission des Deutschen Bundestages zur „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ 2002 definierte – deren Freiwilligkeit, Unentgeltlichkeit, Gemeinwohlo­rientierung und deren Bezug zum öffentlichen Raum.

Diese kritische Inblicknahme greift Christian Spieß auf und fokussiert näherhin das bürgerschaftlich-zivilgesellschaftliche Engagement im Kontext der religiösen Wohl­fahrtsverbände. Mit Blick auf das Selbstverständnis etwa von Diakonie und Caritas würde man erwarten, dass solches freiwillige Engagement von deren Einzelmitglie­dern erwartbar, ja sogar für diese konstitutiv ist. Da aber verbandliche Caritas und Diakonie aufgrund ihrer strengen Einbindung in die grundgesetzlich bzw. grund­rechtlich verbürgte wohlfahrtstaatliche Daseinsvorsorge des Staates an dessen Ge­währleistungsverantwortung teilhat, könnte die konstitutive Einbindung von freiwillig bürgerschaftlichem Engagement in die religiösen Wohlfahrtsverbände einer bedenk­lichen, ja möglicherweise sogar gefährlichen Verschiebung staatlicher Verantwortung auf genau dieses Engagement Vorschub leisten.

Gerne hätte das EthikJournal zwei weitere eingeplante Beiträge aufgenommen, die das Hauptthema dieser Ausgabe in andere Handlungsbereiche der Sozialen Arbeit (Kinder- und Jugendhilfe, Assistenz von Menschen in Behinderung) hätten vertiefen sollen. Der Corona-bedingte Lockdown ab Anfang März vereitelte für viele Hoch­schullehrer:innen endgültig ihre Publikationspläne. Gänzlich andere Herausforderun­gen beherrschen seitdem die Agenda – zu denen insbesondere die digitale Lehre gehört, die ein hohes Maß an Zeitressourcen erfordert. Andererseits schoben sich binnen kürzester Zeit auch andere inhaltliche Schwerpunkte in den Vordergrund der fachlichen wie der allgemeinen öffentlichen Debatte. Teilweise wurden sie direkt in Lehrveranstaltungen und/oder online-Fachtagungen aufgegriffen. Ein anderer Teil wurde in eigenen Sonderveranstaltungen thematisiert. Selbst klassische Printpublika­tionen zur Corona-Pandemie liegen bereits vor (z.B. Kröll/ Platzer/ Ruckenbauer/ Schaupp [Hg.] 2020; Woesler/Sass [Hg.] 2020).

Deshalb haben sich die Herausgeber kurzfristig entschlossen zwei Beiträge aus der Diskurswerkstatt des Berliner Institut für christliche Ethik und Politik dieser Ausgabe des EthikJournals beizusteuern: Es ist zunächst ein Beitrag des Herausgebers selbst, in dem dieser verschiedene Entscheidungskonstellationen im Bereich des Gesund­heits- und Sozialwesens diskutiert: die formale wie faktische Zuständigkeit für die gleichermaßen tiefgreifenden wie weitreichenden Einschnitte in das private wie öf­fentliche Leben zwischen Exekutive und Legislative; Priorisierungsentscheidungen im Bereich intensiv-medizinischer Versorgung (sog. ‚medizinische Versorgung‘); die Ver­alltäglichung von Triage-Entscheidungen auch im Bereich des Sozialwesens und nicht zuletzt der Beitrag religiöser grundierter Begleitung in Zeiten äußerster Versehrbar­keit. Tim Reiß greift dann seinerseits spezifische Tiefendimensionen der ethischen Diskussion um die medizinische Triage auf und diskutiert den Gehalt und die Reich­weite einiger zentraler Kategorien, die in der aktuellen Diskussion im Zentrum stehen: Erfolgsaussicht, Maximierungsimperativ und utilitaristisches Gesamtnutzenkalkül.

Berlin, im September 2020

Andreas Lob-Hüdepohl
Geschäftsführer

Literatur

Kröll, Wolfgang/Platzer, Johann/Ruckenbauer, Hans-Walter/Schaupp, Walter (Hg.) (2020): Die Corona-Pandemie. Ethische, gesellschaftliche und theologische Reflexionen einer Krise. Baden-Baden.

Woesler, Martin/Sass, Hans-Martin eds. (2020): Medicine and Ethics in Times of Corona. Münster/Westf.

Weitere Artikel dieser Ausgabe

  • Tim Reiß (Berlin)

    6. Jg. (2020) Ausgabe 1
    Die Politik des Engagements – kritische Reflexionen

    Erfolgsaussicht, Maximierungsimperativ, Utilitarismus - Anmerkungen zur Debatte um eine ‚Corona-Triage‘

    Abstract Im Zusammenhang der Corona-Pandemie wird die Frage diskutiert, ob und wie in Situationen akuter Knappheit an Behandlungskapazitäten ethisch verantwortbar eine Behandlungsreihenfolge festgesetzt werden kann. Eine Priorisierung nach Dringlichkeit der Behandlung ist dabei unstrittig. Eine ganze Reihe medizinischer Fachgesellschaften und auch die Bundesärztekam-mer haben zusätzlich vorgeschlagen, innerhalb der Klasse höchster Dringlichkeit nach komparativer Erfolgsaussicht der Behandlung zu priorisieren. – Der Beitrag problematisiert das Kriterium komparativer Erfolgsaussicht und insbesondere seine Begründung durch einen Maximierungsimperativ durch folgende Thesen: Die suggestive Evidenz des Kriteriums der Erfolgsaussicht beruht auf einer fundamentalen begrifflichen Mehrdeutigkeit. Der Triage muss keineswegs zwingend ein Maximierungsimperativ abgelesen werden. Zudem gibt es zwischen „triagetypischen“ Katastrophensituationen und der derzeitigen Pandemiesituation relevante Unterschiede, die eine Vergleichbarkeit zweifelhaft erscheinen lassen. Während sich eine Priorisierung nach Dringlichkeit auch kontraktualistisch-deontologisch begründen lässt, steht das Kriterium komparativer Erfolgsaussicht in einem intimen Verhältnis zu utilitaristischen Begründungen. Der von utilitaristischer Seite aus öfters erhobene Rigorismusvorwurf lässt sich mit besseren Argumenten gegen die utilitaristische Position selbst wenden. – Schließlich soll darauf hingewiesen werden, dass die dargestellte ethische Grundsatzdiskussion auch für die Berufsethik Sozialer Arbeit von großer Bedeutung ist. Die wichtigsten Punkte sind hier: die Sensibilisierung gegenüber Mehrdeutigkeiten im Begriff der Erfolgsaussicht, die Vorsicht vor Maximierungsimperativen und die Attraktivität kontraktualistischer Rechtfertigungen.

  • Ansgar Klein (Berlin) Thomas Röbke (Nürnberg)

    6. Jg. (2020) Ausgabe 1
    Die Politik des Engagements – kritische Reflexionen

    Ausblicke auf die Tätigkeitsgesellschaft - Die Kritik an der Monetarisierung des Engagements als Denkanstoß zum Verhältnis von Zivilgesellschaft und Wirtschaft

    Abstract Die Einordnung des Engagements in der Vielfalt seiner Erscheinungsformen (Deutscher Engagementbericht 2016) stellt uns vor die Herausforderung, die Formen der Erwerbs-arbeit in einen vergleichenden Horizont einzurücken, in dem auch informelle Formen der Arbeit und das Engagement in den Blick geraten. Wir verwenden für diesen vergleich-enden und integrierenden Blick im Rückgriff auf Hannah Arendt den Begriff der Tätigkeits-gesellschaft. Für das Engagement, das mit Begriffen wie Ehrenamt, Freiwilligenarbeit, Selbsthilfe oder bürgerschaftliches Engagement bezeichnet wird, sind uns folgende konstitutiven Merkmale wichtig, die bereits die Enquete-Kommission zur „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ (Deutscher Bundestag 2002) benannt hat: Freiwilligkeit, Unentgeltlichkeit, Gemeinwohlorientierung und der Bezug auf den öffentlichen Raum kennzeichnen, so die Enquete-Kommission, ein Engagement, das die Gestaltung der Gesellschaft anstrebt und sich dabei mit den Dimensionen der Partizipation immer wieder überschneidet. Dieses Verständnis des Engagements stand Pate bei der Gründung des „Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement“ (BBE) und prägt auch aktuell die Fachdiskurse des Netzwerks.

    Die Möglichkeiten, sich entlang dieser Merkmale des bürgerschaftlichen Engagements zu engagieren, kennzeichnen in der Praxis die Voraussetzungen eines eigensinnigen oder auch „guten“ Engagements (Brase u.a. 2017). Die Handlungs- und Erfahrungsräume des Engagements sind in diesem Verständnis auch politische Gestaltungs- und Beteiligungsräume, in denen sich – zumeist im sozialen Nahraum oder Sozialraum – vielfältige Formen des Engagements finden. Hier sind nicht nur fließende Übergange von Engagement in Partizipation, sondern auch Überlappungsfelder von privatem und öffentlichem Raum vorzufinden (Evers 2017) – das Spektrum reicht von Nachbarschaftshilfe und Selbsthilfe bis zu informellem Engagement in sozialen Bewegungen und Spontanengagement in Bürgerinitiativen oder auch der Hilfe für Geflüchtete (Seubert/ Helm 2017).

    Eine besondere Bedeutung kommt insgesamt der Unterscheidung von Erwerbsarbeit und Engagement zu. Ohne Zweifel haben wir es mit einem hoch dynamischen Miteinander und mit fließenden Übergängen beider Tätigkeitsformen zu tun, doch sind es vor allem systemische Übergriffe und Zugriffe des Arbeitsmarktes auf die Felder des Engagements, die die Diskussion immer wieder befeuern. Daher wird unser Beitrag von der kritischen Diskussion über die „Monetarisierung“ des Engagements ausgehen, die in den Diskussionen des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagements eine wichtige Rolle spielt. Zuletzt wurde diese Debatte im Zweiten Engagementbericht der Bundesregierung (2017) aufgegriffen.

    Wir geben zunächst einen Überblick über die Befunde des Zweiten Engagementberichts der Bundesregierung (1), dann über die daraus entstehenden Bewertungen (2), um in einem dritten Schritt das Verhältnis von Zivilgesellschaft und Wirtschaft grundsätzlicher auszuleuchten (3). In einem vierten Schritt behandeln wir mit Blick auf den gesellschaftlichen und strukturellen Kontext der Monetarisierung von Engagement die hier bestehenden Anforderungen an und Herausforderungen für die Engagementförderung und Engagementpolitik (4). Abschließend ziehen wir ein Zwischenfazit (5). Alle Überlegungen sind geleitet von jahrelangen Fachdiskursen zum Thema im Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE).