„Der Begriff ‚Inklusion‘ ist widerspenstig, weil […] die Praxis der Inklusion von einer Vielzahl von Widersprüchen geprägt ist“. Mit dieser These hat Sabine Schäper ihren Beitrag im Heft 2/2024 des EthikJournals eröffnet. Sie bringt damit die Überlegungen auf den Punkt, die uns in nunmehr zwei Schwerpunktheften des EthikJournals beschäftigen. Inklusion ist ein Menschenrechtsprinzip. Das gilt auf der Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention nicht nur in rechtlicher Hinsicht. Inklusion ist auch in ethischer Perspektive ein Imperativ, der die gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen und insbesondere die Partizipation von Menschen mit Exklusions- und Marginalisierungserfahrungen zur Geltung bringt. Inklusion ist aber zugleich ein Begriff – und darauf weist Sabine Schäper hin –, der in Theorie und Praxis auf Widersprüche verweist. [...] Das vorliegende Schwerpunktheft schließt an diese kritische Diskussion an und führt sie weiter. Dabei wird eine leichte Schwerpunktverlagerung vorgenommen. Während es vor einem Jahr um die Reflexion von „Inklusion zwischen Anspruch und Wirklichkeit“ ging, verbinden wir im aktuellen Heft den Blick auf die widerspenstige Praxis von Inklusion stärker mit Orientierungen, wie Inklusion im Wissen um die Konflikte und Dilemmata gestaltet werden kann: „Inklusion: Herausforderungen und Perspektiven“.
„Der Begriff ‚Inklusion‘ ist widerspenstig, weil […] die Praxis der Inklusion von einer Vielzahl von Widersprüchen geprägt ist“[1] . Mit dieser These hat Sabine Schäper ihren Beitrag im Heft 2/2024 des EthikJournals eröffnet. Sie bringt damit die Überlegungen auf den Punkt, die uns in nunmehr zwei Schwerpunktheften des EthikJournals beschäftigen. Inklusion ist ein Menschenrechtsprinzip. Das gilt auf der Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention nicht nur in rechtlicher Hinsicht. Inklusion ist auch in ethischer Perspektive ein Imperativ, der die gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen und insbesondere die Partizipation von Menschen mit Exklusions- und Marginalisierungserfahrungen zur Geltung bringt. Inklusion ist aber zugleich ein Begriff – und darauf weist Sabine Schäper hin -, der in Theorie und Praxis auf Widersprüche verweist.
Im Schwerpunktheft 2/2024 haben wir der Reflexion solcher Widersprüche und Spannungen unter dem Titel „Inklusion zwischen Anspruch und Wirklichkeit“ Raum gegeben. Dabei sind exkludierende Tendenzen in aktuellen Ethikentwürfen aufgedeckt und kritisch diskutiert worden (Christian Spieß). Mai-Anh Boger hat auf das unausweichliche Trilemma hingewiesen, das sich in der Umsetzung von Inklusion zwischen den drei Polen von Empowerment, Normalisierung und Dekategorisierung ergibt. Thomas Eppenstein hat seinen Blick auf die Ambivalenzen gerichtet, die zwischen den drei Perspektiven von Inklusion, Antidiskriminierung und Intersektionalität entstehen. Die Dilemmata, die in der Praxis einer kritischen Sozialraumarbeit entstehen und reflektiert werden müssen, sind von Fabian Kessl und Christian Reutlinger herausgearbeitet worden. Sabine Schäper wiederum hat sich den Konflikten und Widersprüchen zugewandt, die entstehen, wenn Inklusion in einer exkludierenden Gesellschaft gestaltet wird. Alle fünf Autor:innen haben bereits ihre Reflexion der Dilemmata mit der Formulierung von Handlungsperspektiven verbunden.
Das vorliegende Schwerpunktheft schließt an diese kritische Diskussion an und führt sie weiter. Dabei wird eine leichte Schwerpunktverlagerung vorgenommen. Während es vor einem Jahr um die Reflexion von „Inklusion zwischen Anspruch und Wirklichkeit“ ging, verbinden wir im aktuellen Heft den Blick auf die widerspenstige Praxis von Inklusion stärker mit Orientierungen, wie Inklusion im Wissen um die Konflikte und Dilemmata gestaltet werden kann: „Inklusion: Herausforderungen und Perspektiven“.
Ulf Liedke setzt sich zu Beginn des Heftes mit einer verbreiteten Kritik auseinander, nach der das Inklusionsparadigma ethisch-konzeptionell zu wenig gefüllt wäre oder gar zur gesinnungsethischen Attitüde verkommen würde. Der Autor entgegnet dem mit einer Konzeption aus der Perspektive der Ethik der Verantwortung. Er sortiert die Debatte rund um den Begriff der Verantwortung und macht damit deutlich, dass diese nicht in einer reinen Aufforderung zur Folgenabschätzung aufgeht, sondern auch diskurs- und fürsorgeethische Aspekte enthält und zudem zur Risiko- und Konfliktbereitschaft auffordert. Vor diesem Hintergrund stellt der Autor die Fähigkeit und die Verpflichtung, Antwort über Gründe des eigenen Handelns geben zu können, als ein Kernelement einer Verantwortungsethik der Inklusion heraus. In der konkreten Ausgestaltung setzt dies die Organisation von Partizipation und Empowerment ebenso voraus wie die stetige Reflexion auf individueller, professioneller und zivilgesellschaftlicher Ebene.
Im Mittelpunkt von Melanie Misamers Beitrag steht die Ambivalenz von Macht in der professionellen Sozialen Arbeit. Die Autorin macht deutlich, dass Macht in allen sozialen Beziehungen zu finden und insofern als neutral zu verstehen ist. Für die Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession besteht die Brisanz von Macht darin, dass sie einerseits mit vulnerablen Personengruppen arbeitet, die es zu schützen gilt und andererseits das Ziel der Ermächtigung von Adressat:innen verfolgt. Daraus folgt in ethischer Perspektive eine besondere Verantwortung zur Ermächtigung und zur Förderung von Teilhabe. In professionellen Arbeitsbeziehungen kommt es nach Misamer darauf an, eine Balance zwischen einer konstruktiven Machtanwendung und der Partizipation der Adressat:innen zu finden. Ohnmacht als Kehrseite von Macht entsteht auf der Mikroebene aufgrund von fremder Expert:innen-, Deutungs- und Entscheidungsmacht. Sie wird auf der Mesoebene in exkludierenden Gruppenprozessen erlebt und wird auf der Makroebene durch strukturelle und institutionelle Machtprozesse hervorgerufen. Das professionelle Handlungskonzept der Machtsensibilität reagiert auf die Machtambivalenz und trägt dazu bei, dass „in machtasymmetrischen Situationen der ‚schwächere Part‘ abgesichert und partizipativ gestärkt“ wird. Die Kultivierung von Machtsensibilität ist ein lebenslanger Bewusstseins- und Reflexionsprozess.
Johannes Eurich reflektiert ethische Gesichtspunkte von Organisationsentwicklungsprozessen in inklusiver Perspektive. Da Organisationen aufgrund ihrer Abgrenzung von der Umwelt und selektiver Mitgliedschaftsregeln per se exklusiv sind, stellt sich die Frage, wie Organisationen Inklusion organisieren können. Dabei zeichnen sich zwei Spannungsfelder ab: Prozesse innerhalb der Organisation und die Wirkungen von Organisationen. In beiden Perspektiven gilt es für Eurich, Formen institutionalisierter Diskriminierung selbstreflexiv und proaktiv zu bearbeiten. Inklusive Organisationsentwicklung lässt sich als dynamischer organisationaler Lern- und Entwicklungsprozess auf einer individuellen und einer kollektiv-strukturellen Ebene charakterisieren. Führungskräften kommt dabei die besondere Verantwortung zu, die organisationalen Bilder und Praktiken kritisch zu reflektieren, Partizipation zu gewährleisten und die Entstehung eines inklusiven Zusammengehörigkeitsgefühls zu fördern. Auf struktureller Seite sollten die Dienstleistungen regelmäßig auf ihre Freiheitsförderung für Adressat:innen geprüft werden. Unterstützungsleistungen sind nach Eurich im Sinne der Personzentrierung weiter zu individualisieren. Soziale Arbeit kann diese Prozesse befördern, indem sie ihre eigene Inklusivität überprüft und weiterentwickelt.
Mit den ambivalenten Auswirkungen von KI-gestützten Systemen für Inklusion setzt dich Diana Schneider auseinander. Sie macht deutlich, wie vielfältig die Systeme Teilhabeplanung und Inklusion unterstützen können und wie selbstverständlich sie auch in Deutschland längst genutzt werden. Dabei unterscheidet die Autorin zwischen assistiven und administrativen Technologien und algorithmischen Systemen der Entscheidungsfindung. Neben den bedeutenden Chancen, die mit den unterschiedlichen Technologien verbunden sind, stellt die Autorin insbesondere das Risiko der Normierung durch Technologie und damit verbundener Reproduktion von Stigmatisierung und Diskriminierung heraus. Von zentraler Bedeutung sei es daher, darauf zu achten, dass (zukünftige) Nutzer:innen bei der Entwicklung der Technologien frühzeitig und durchgängig partizipativ eingebunden sind.
Beate Blank befasst sich in ihrem Beitrag mit der Frage, wie Theorie und Praxis des Empowerments gestaltet sein müssen, damit sie zu menschenrechtsbasierter Inklusion beitragen können. Voraussetzung ist aus Sicht der Autorin dafür eine Analyse der immanenten Machtverhältnisse jeder Interaktion, die den Weg für ein Empowerment überhaupt öffnen kann. Sie bezieht sich dabei auf Arbeiten von Barbara Bryant Salomon und die sich daran anschließende machtkritische Debatte. Inklusion fördernde Empowermentprozesse gehen aus dieser Perspektive vom Subjekt aus, wirken aber in die Strukturen sozialer Gruppen und Institutionen hinein. Die Autorin zeigt auch mit Bezug auf eigene Theorie-Praxis-Forschung, wie Empowerment und Care in Beziehung zueinanderstehen und welche Kompetenzen in der sozialprofessionellen Arbeit erforderlich sind, um Handeln und Entscheiden im Sinne des Empowerments zu ermöglichen.
Wir wünschen eine anregende Lektüre.
Ulf Liedke (Co-Herausgeber) & Silke Gülker (Geschäftsführerin ICEP)
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[1] Schäper, Sabine (2024), Inklusion gestalten in einer exkludierenden Gesellschaft – oder: einer widerspenstigen Praxis auf der Spur, in: EthikJournal 2/2024, 79-100; hier S. 79. ↑
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11. Jg. (2025) Ausgabe 2
Inklusion: Herausforderungen und PerspektivenInklusion zwischen Empowerment und (Für-) Sorge: Differenz und Interdependenz
Abstract Die relationalen Prozesse des Ermächtigens und Handelns, Teilhabens und Mitgestaltens, Sorgens und Bewahrens sind interdependent verwoben. Sie werden ermöglicht, behindert oder blockiert durch die ihnen immanenten Machtverhältnisse. Im Erwerb von Handlungsfähigkeit und Handlungsmacht für ein gerechtes und gutes Leben sind wir als soziale und vulnerable Wesen autonom und abhängig zugleich. Eine Mensch und Natur umfassende Ethik der Gerechtigkeit, Gemeinschaftlichkeit und Achtsamkeit ist inklusiv. Praxen der Privilegien- und Machtteilung, des kritisch-reflexiven Zugangs zu Empowerment und Disempowerment beschreiben die Grundlagen einer neuen Professionalität der Antidiskriminierungs- und Ermächtigungsarbeit.
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11. Jg. (2025) Ausgabe 2
Inklusion: Herausforderungen und PerspektivenUm Antwort wird gebeten. Versuch, Inklusion verantwortungsethisch zu denken
Abstract Der Beitrag reflektiert Dilemmata, die in der Umsetzung des Menschenrechtsprinzips Inklusion erkennbar werden, in der Perspektive einer Verantwortungsethik. Dabei wird ein Verständnis von Verantwortung entwickelt, in dem pflichten-, folgen- und tugendethische Aspekte situationsbezogen zusammengeführt werden. Für die Bearbeitung von Dilemmasituationen ergibt sich die Notwendigkeit einer intensivierten Reflexion mit dem Ziel verbesserter Strategien und Prozesse auf professioneller, organisationaler und gesellschaftlicher Ebene. Dort, wo Inklusion trotz solcher Bemühungen mit exkludierenden Folgen verbunden ist, braucht es eine Unterbrechung der Exklusionsdynamik sowie das Bemühen, partizipativ alternative Strategien und Prozesse zu entwickeln.