Die relationalen Prozesse des Ermächtigens und Handelns, Teilhabens und Mitgestaltens, Sorgens und Bewahrens sind interdependent verwoben. Sie werden ermöglicht, behindert oder blockiert durch die ihnen immanenten Machtverhältnisse. Im Erwerb von Handlungsfähigkeit und Handlungsmacht für ein gerechtes und gutes Leben sind wir als soziale und vulnerable Wesen autonom und abhängig zugleich. Eine Mensch und Natur umfassende Ethik der Gerechtigkeit, Gemeinschaftlichkeit und Achtsamkeit ist inklusiv. Praxen der Privilegien- und Machtteilung, des kritisch-reflexiven Zugangs zu Empowerment und Disempowerment beschreiben die Grundlagen einer neuen Professionalität der Antidiskriminierungs- und Ermächtigungsarbeit.
menschenrechtliches Empowerment Macht und Ermächtigung sozialökologischer Care-Begriff feministische Ethik Caring and Empowering Community
Einführung
Eine inklusive Ethik ist ein Mensch und Natur umfassender, erweiterter Ansatz von Gerechtigkeit, Gemeinschaftlichkeit und Achtsamkeit. Die ethischen Prinzipien Respekt, Integrität, Transparenz, gesellschaftlicher Zusammenhalt, Selbstbestimmung, Fürsorge (Wohltun), Nichtschaden, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit sind die Orientierung für inklusives sorgendes und ermächtigendes Handeln. Im Wissen darum, wie schnell Hass und Gewalt Menschen, Familien, Nachbarschaften und ganze Gesellschaften vergiften können, bieten die Menschen- und Grundrechte für das Rechtssubjekt und die anderen[1] im demokratisch verfassten Rechtsstaat einen bestmöglichen sicheren Handlungs- und Gestaltungsrahmen.
Die Corona-Pandemie hat, trotz aller Zumutungen und gesellschaftlicher Spaltung, das Wir-Gefühl des gemeinsamen Ziels der Bewahrung der eigenen Gesundheit
und die der anderen erlebbar gemacht. Im Kontext der relationalen Prozesse des Ermächtigens werden mutmachende Verstärkungen durch das selbstreflexive und sorgende ‚Wir‘ fokussiert. Mitfühlendes Sorgen und das Teilen von Verantwortung können die personale und soziale Resilienz und Zuversicht stärken. Aus solchen Erfahrungen nähren sich die in die Zukunft gerichteten Selbstwirksamkeitserwartungen. Trotz aller Meinungsunterschiede wünschen sich Menschen als soziale Wesen Gemeinschaft. Warum also nicht den Fokus auf gemeinsame Interessen und Ziele richten? Das Teilen von Bewältigungsstrategien im Umgang mit Krisen wie die der Corona-Pandemie oder der Erderwärmung fördert das individuelle und kollektive Kohärenzgefühl. Daran könnte eine inklusive Gemeinschaft anschließen. Hierfür müssten die kommunalen Strukturen der Beteiligung weiter ausgebaut und Partizipation zur Pflichtaufgabe der Kommunen werden.
Befreiung aus Abhängigkeit, etwa aus den existenzbedrohenden Folgen des Klimawandels, ist mit der Sorge um die eigene Vulnerabilität verknüpft. Auch die vielfältigen Formen von Gewalt und Diskriminierung verletzen. Das erste Empowerment-Prinzip ist daher ‚Safety first!‘. Sicherheit kann in der Peer Group und der eigenen Community gefunden werden, aber auch in strukturell verankerten Schutzkonzepten und rechtlich gesicherten Partizipationsrechten.
Eine inklusive Caring Community ist eine Empowering Community und umgekehrt. Dieses Ideal ist schwer einzulösen. Denn das normative Programm menschenrechtsbasierter Ermächtigung zur Teilhabe und Inklusion ist komplex und anspruchsvoll. Sowohl im Empowerment- als auch Inklusionsparadigma zeigen sich die konfliktbehafteten Widersprüche des Teilhabens und Ermächtigens einerseits und des Beschützens und Für-Sorgens andererseits. Im inklusiven mit (diskriminierten Menschen) und paternalistischen für (sozial Schwache) offenbart Sprache was gemeinhin als unvereinbar verhandelt wird.
Der Beitrag möchte nicht verbinden, was nicht zusammengehört oder Unvereinbares negieren, sondern relationale Verhältnisse diskutieren. Die Autorin argumentiert vor dem Hintergrund ihrer Empowerment Theorie-Praxis-Forschung und in Anerkennung der Widersprüche von Gleichheit und Differenz. Daran schließt sich folgende These an: Empowerment und Care[2] stehen in Beziehung zueinander. Die Relation der individualisierenden Begriffe Selbstfürsorge (self care) und Selbstermächtigung (self empowerment) auf der einen Seite und auf der anderen die Forderung nach einem grundlegenden Perspektivwechsel, wie es die soziale Bewegung
‚Care-Revolution‘ fordert, beleuchtet die psychologisch-personalen und politisch-systemischen Wechselverhältnisse. Insofern wird der im Titel impliziten Annahme widersprochen, dass zwischen Empowerment und Care das Inklusionsparadigma stehe. Vielmehr sind es die immanenten Machtverhältnisse, die ermöglichen, behindern oder blockieren.
Ungeachtet der von Barbara Bryant Solomon (1976) fundiert machttheoretisch begründeten Empowerment Theory gilt Empowerment im kritischen Diskurs (vgl. Kapitel 3) als ‚Buzzword‘, für das „eine weniger irreführende, bescheidenere Bezeichnung“ gefunden werden sollte, so der Vorschlag von Silvia Staub-Bernasconi (2007, 249). Die Kritik ist zur Auseinandersetzung mit den diffundierenden begrifflichen Auslegungen und Praxen produktiv. Schon für Julian Rappaport (1981), der gemein-hin als ‚Vater‘ des Empowerment-Konzepts gilt, und auch für Solomon, ist Empowerment ein schwer fassbares Paradigma. Die grundlegende Frage: Was ist Empowerment? (vgl. Blank 2024a) kann in der Interdependenz von Solomons machtkritischem mit Rappaports sozialpsychologischem Ansatz beantwortet werden. Die gleichsam vergessene, von Staub-Bernasconi zurecht angemahnte, Frage nach der Macht in Empowerment ist der ‚Missing-Link‘. Macht wird in Anlehnung an Max Weber als per se neutral und inklusiv verstanden. Macht ist immer schon vorhanden und in allem miteingeschlossen. Das Verständnis von Macht im Umgang mit Machtquellen und Machtstrukturen hat Staub-Bernasconi für die kritische Soziale Arbeit handlungs-theoretisch fruchtbar gemacht (vgl. Staub-Bernasconi 2018, 405-454). Daran ist, in der machttheoretischen und diskriminierungskritischen Entwicklungslinie Solomons, ein Empowerment-Konzept der Sozialen Arbeit anschlussfähig (vgl. Kapitel 4).
Die Verortung von Empowerment im Ethikdiskurs wäre ebenfalls eine lohnende Perspektivenerweiterung. Im Spannungsverhältnis zwischen Empowerment (dem Dreischritt von Macht-Machtlosigkeit-Ermächtigung) und Fürsorge (Care) entstehen neue Denk- und Möglichkeitsräume. Eine Ethik der Handlungsmächtigkeit könnte in Hannah Arendts Prinzip der Natalität aufgehoben sein:
„Weil jeder Mensch aufgrund des Geborenseins ein initium, ein Anfang und Neuankömmling in der Welt ist, können Menschen Initiativen ergreifen, Anfänger werden und Neues in Bewegung setzen.“ (Arendt 1967, 15)
Einstweilen geben die globale Definition von Sozialer Arbeit, in der Empowerment als ein Kernmandat der Profession festgeschrieben ist, eine erste Orientierung für einen in den Care-Professionen noch wenig diskursiv ausdifferenzierten Begriff (vgl. Kapitel 5).
Es zeigt sich, dass auch das Sorgekonzept nicht ohne die Dekonstruktion des ihr immanenten Machtbegriffs auskommt. Menschen, die auf Care angewiesen sind, etwa weil sie an Demenz erkrankt oder auf andere Weise beeinträchtigt sind, wer-den direkt oder indirekt ageistisch und/oder ableistisch diskriminiert. Ein inklusives Verständnis von Care kann die intersektional verwobenen Machtstrukturen von Diskriminierung aufdecken, Barrieren abbauen und Empowerment-Prozesse ermöglichen. Dies sollen die Beispiele in Kapitel 4.1 (Lernen in Empowerment-Prozessen) anschaulich machen.
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[1] Die anderen sind hier nicht anthropozentrisch, sondern inklusiv zu verstehen. Alle Lebewesen in ihrem Habitat und die Natur insgesamt sind mit einbezogen. ↑
[2] Der Care-Begriff wird vertieft und gerahmt in Blank 2024b. ↑
Menschenrechtliche Ermächtigung
Der Ursprung der Ermächtigung liegt in der Emanzipationsgeschichte der Menschheit. Seit jeher kämpfen arme, recht- und landlose Personen und Gruppen für ihre Rechte, Freiheit und ein besseres Leben. In der Polis des antiken Athens genießen die wohlhabenden Bürger als Freie und Gleiche Bürgerrechte. Frauen und Sklav?*innen hingegen sind Abhängige der Bürgergemeinde und von den Bürgerrechten ausgeschlossen. Die von den meisten führenden Philosophen der damaligen Zeit behauptete Überlegenheit des als ‚weiß‘ gelesenen Mannes gräbt sich geistig und kulturell tief in die kolonialistischen Gesellschaften ein. Die Konstruktion von männlicher Herrschaft und rassischer Überlegenheit ist der Nährboden für die Rechtfertigung von Privilegien, Diskriminierung und Ausbeutung. Die Entrechtung der Frauen und Sklav*innen ist noch Jahrhunderte später von den Vordenkern der Aufklärung, unter anderen von Arthur Schopenhauer in seiner 1851 veröffentlichten Schrift „Über die Weiber“[3] und von Immanuel Kant (vgl. Großmaß/Perko 2011, 75) verteidigt worden.
Als sogenannte Kinder ihrer Zeit sind ihre misogynen, antisemitischen und rassistischen Überzeugungen ein Beispiel für die Wirkmächtigkeit von Bias im Dienst der Verteidigung von Privilegien und Herrschaft. Dennoch: die Ermächtigung des Individuums zum Rechtssubjekt beruht auf den Idealen der Aufklärung. Die von Kant begründete Würde des Menschen ist das Zentrum der universalen Menschen-rechte. Nach Kant (2000) ist die Menschenwürde zweckfrei und unveräußerbar; sie ist an keine Leistung gebunden, nicht verhandelbar und durch nichts zu ersetzen. Aus dem Menschsein allein begründe sich die Menschenwürde, Ziel und Zweck des Lebens, das Streben nach Autonomie, nach Sinn und Selbstverwirklichung sowie die Kultivierung der individuellen Begabungen. Es scheint eine anthropologische Grundkonstante zu sein, dass der zur Vernunft begabte Mensch gleichsam gezwungen ist, sich selbst zu ermächtigen und aus Unmündigkeit und Abhängigkeit zu befreien.
„Alle Menschen haben die gleichen Bedürfnisse“ ist der zu Beginn des 20. Jahrhunderts bahnbrechende Befund von Ilse Arlts Armutsforschungen. Die Ökonomin und Gründerin der ersten Fürsorgerinnenschule 1912 in Österreich-Ungarn hat die wissenschaftliche Entwicklung der Sozialen Arbeit zur Profession maßgeblich beeinflusst. Die Verwirklichung der Grundbedürfnisse ist für ein menschenwürdiges und menschenrechtlich gesichertes Leben konstitutiv. In aristotelischer Traditionslinie und in Bezug zu John Rawls Gerechtigkeitstheorie beschreibt die Moralphilosophin Martha Nussbaum (1998) zehn essenzielle und universale Grundfähigkeiten für ein würdiges und gerechtes Leben: Leben, körperliche Gesundheit, körperliche Integrität, Sinneswahrnehmungen, Vorstellungskraft und Gedanken, Emotionen, praktische Vernunft, Zugehörigkeit, andere Lebewesen, Spielen und Kontrolle über die Umgebung. Die Liste ist universell gemeint, aber offen für Anpassungen und Veränderungen. Der Capability Approach ist inklusiv, indem er, wie Ilse Arlt, von den für alle Menschen gleichen Bedürfnissen ausgeht und diese in einem kulturell wandelbaren, systemisch und ökonomisch vereinbarten Rahmen als global einzulösende Voraussetzungen für alle Menschen verwirklicht sehen möchte.
Ermächtigungsprozesse gehen intrinsisch motiviert vom Subjekt aus. Sie wirken ausgehend von den Bedürfnissen des Individuums in die Strukturen seiner sozialen Gruppen, Institutionen und in die Systeme seiner Lebenswelt. Somit ist Ermächtigung ein zirkulärer Prozess, der beim Individuum beginnt und zu ihm zurückführt, weil die Bedürfnisse nach Autonomie, Selbstwirksamkeit und Zugehörigkeit, Grundkonstanten der conditio humana sind. Bedürfnisse und Bedürfnisbefriedigung lassen sich nicht in ein individualpsychologisches und gesellschafts-politisches Verständnis von Empowerment trennen.
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[3] Online unter: https://aboq.org/schopenhauer/parerga2/weiber.htm (abgerufen 03.12.2025).↑
Die Kritik am Empowerment-Paradigma
Die neoliberalen Agenden von Tony Blairs ‚New Labour‘ und Gerhard Schröders ‚Agenda 2010‘ setzen auf Individualisierungsstrategien gesellschaftlicher Risiken. Die Performance des ermächtigten Selbst wird optimiert und zur Selbstvermarktung konditioniert. In der Risikogesellschaft (vgl. Beck 1986) ist die autonome Ich-AG auf sich selbst gestellt. Reziproke Austauschbeziehungen stellen sich nicht von selbst ein. Viel mehr die Vereinsamung, wie der Befund des Einsamkeitsbarometer[4] 2025 nahelegt.
Die Kritik an der neoliberalen Vereinnahmung und Individualisierung von Empowerment aus der Sozialarbeitswissenschaft (vgl. Staub-Bernasconi 2007), der Soziologie (vgl. Bröckling 2004), Kritischen Psychologie (vgl. Vossebrecher/Jeschke 2009) oder der Feminist Theory des Women’s Empowerment (vgl. Batliwala 2007) ist für die Untersuchung der Dilemmata und Fallstricken, die sich in der praktischen Anwendung auftun, produktiv. „Wo bleibt die Macht?“ fragt Silvia Staub-Bernasconi (2007, 245-270) in ihrer handlungstheoretischen Empowerment-Untersuchung. Werden die an Empowerment-Maßnahmen Teilnehmenden darüber aufgeklärt was Macht ist?
Sind die Soziale Arbeit und auch die Heil- und Sonderpädagogik (vgl. Theunissen 2000) nicht von einem Handlungsrahmen geprägt, der sich vor allem an Menschen richtet, die im klassischen Sinne als behindert, arm, krank oder sozial auffällig gelten? Und werden durch die Betonung der Stärken im Empowerment-Ansatz nicht die Schwächen des Menschen und seine damit assoziierte Fürsorgebedürftigkeit latent diskreditiert? Ergeben sich daraus nicht Dilemmata, die sich durch Empowerment-Maßnahmen – ohne eine kritisch-reflexive Praxis – weiter verfestigen? Werden nicht von denjenigen, die die Definitionsmacht innehaben, Zielgruppen festgelegt, die aus ihrer Sicht als ermächtigungsbedürftig gelabelt werden? Und fällt den Fachpersonen nicht die Entscheidungsmacht zu, wer empowert werden soll? Auch welche Methoden und Maßnahmen für die Ermächtigungsbedürftigen geeignet erscheinen? Und wird dann nicht mit Hilfe einer gut gemeinten Besonderung[5] Exklusion reproduziert und euphemistisch verschleiert?
Die kritischen Anfragen an Empowerment schärfen die ethischen Fragestellungen nach den Machtasymmetrien zwischen den Lebenswelten der Adressat*innen der Fürsorge und denen der Fürsorgestrukturen und ihrer Repräsentant*innen. Es ist ein Faktum, dass die asymmetrischen Machtverhältnisse im Kontext von ethischen Entscheidungen die Professionellen in eine mächtigere Entscheidungsposition bringen. Ethische Konfliktsituationen liegen in letzter Konsequenz in ihrem Verantwortungshandeln. „Die Interaktion zwischen zwei Subjekten spiegelt immer auch deren jeweilige Rolle und Situiertheit: Sowohl Professionelle als auch Adressat_innen sind als Subjekte immer eingebunden in gesellschaftliche Verhältnisse. Während aber die Adressat_innen der sozialen Berufe auf Unterstützung angewiesen sind, ist die Position von Professionellen eine mehrfach verwobene […].“ (Großmaß/Perko 2011, 163). Die verschiedenen Funktionen machen Konfliktsituationen zwischen Professionellen und Institution/Gesellschaft sowie Professionellen und den Adressat*innen unvermeidbar. Dies erfordert ein Bündel an Kompetenzen, die ethisches Handeln und Entscheiden begleiten (Großmaß/Perko 2011, 163). In der nachfolgenden Nennung der spezifischen Kompetenzen fehlen die des Teilens von Wissen, beispielsweise über die Ursachen ethischer Konflikte oder die Möglichkeiten und Grenzen der Beteiligung an Entscheidungsmacht. Auch sollten die Menschenrechtsbildung und Empowerment-Wissen (z. B. des Ermöglichens von Ermächtigungsprozessen in Strukturen der Machtungleichheit) in das Kompetenzspektrum aufgenommen werden. Es stellt sich die begründete Frage: Welche neuen Perspektiven würden eine strukturelle Beteiligung der Adressat*innen an der Macht der Expert*innen im Ethik-Diskurs eröffnen können und welchen Impact hätte dies für die beteiligten Akteur*innen?
3.1 Das Ideal der Ermächtigung zur Teilhabe und Beteiligung
Mit dem Inklusionsparadigma rückt das Ideal der Beteiligung von allen Menschen an Allem und die Frage nach dem Wie – wie dies ermöglicht werden könnte – in den Fokus demokratischer Gesellschaften. Von den Teilhabeprojekten der Aktion Mensch, der Städtebauförderung mit dem Programm Sozialer Zusammenhalt oder den Public-Health-Programmen wie das Gesunde Städte Netzwerk, bis zu den Programmen des Women’s Empowerment der Vereinten Nationen, muss in der Antragsbegründung Empowerment zu lesen sein. Es erscheint schlechthin als Zauberwort für eine gelingende Partizipation. Vor allem für die Beteiligung der marginalisierten, einkommensschwachen, bildungsstruktur- und teilhabestrukturfernen Personen und Gruppen. Tatsächlich legen die Forschungsstudien von Kieffer (1984) und Blank/Huber (2017) nahe, dass das Partizipationsprinzip der entscheidende Wirkfaktor in Empowerment-Prozessen ist. Die Erfahrung von Selbstwirksamkeit und Handlungsmacht setzen Teilhabe an Machtquellen und Ermächtigungsstrategien in Machtungleichverhältnissen voraus. Dem stehen behindernde institutionelle Strukturen, Hierarchien und systemische Machtblockaden entgegen.
3.2 Sind Empowerment und Inklusion (un-)vereinbar?
Die Individualisierungskritik am Empowerment-Ansatz wird von den Inklusionsdiskursen aufgenommen. Inklusion beziehe sich „anders als Empowerment, nicht (in erster Linie) auf Subjekte und versucht ein dort verortetes Defizit an Handlungsmächtigkeit zu beheben, sondern richtet sich als gesellschaftskritischer Zugang an die Analyse diskursiver Praxen, die ihrerseits überhaupt erst dazu führen, dass die kritisierten hierarchischen Strukturen überhaupt erst hervorgebracht werden.“ (Trescher/Börner 2019, 145). Es wird ein „konflikthafte[s] Verhältnis von Empowerment und Inklusion nicht nur auf theoretischer Ebene“ festgestellt, sondern eines, das „sich auch auf der Ebene der konkreten Handlungspraxis manifestiert“ (Trescher/Börner 2019, 146). Ihre Analyse beziehen die Autoren auf eine Empowerment-Schulung. Bei genauerer Betrachtung ergibt sich jedoch ein anderer Befund. Die Ursachen des festgestellten konflikthaften Verhältnisses liegen nicht am Empowerment-Ansatz als solchem, sondern an weit verbreiteten Praxen des Disempowerments. Es ist anzunehmen, dass der Unterschied zwischen einer Handlungspraxis des Disempowerments und Empowerments oft nicht erkannt wird. Denn es fehlt in Studium, Aus- und Weiterbildung an curricular verankertem Wissen (vgl. Blank 2020) zu einer kohärenten handlungstheoretisch und methodologisch begründeten Empowerment-Theorie und kritisch-reflexiven Praxis. Wäre dieses Wissen all-
gemein verbreitet, würde die Frage nach der Vereinbarkeit von Empowerment und Inklusion, gewissermaßen als zwei Seiten einer Medaille, positiv beantwortet werden.
3.3 Aufdeckung der intersektionalen Ungleichheit
Die UN-Konvention adressiert nicht exklusiv Menschen mit der Statuszuschreibung ‚behindert‘, sondern alle Menschen. In der Vielfaltsperspektive sowie dem Verständnis von Behinderung als Einschränkung und Fähigkeit zugleich – von Dis_ability – liegt ihr eigentliches Innovationspotenzial (vgl. Bielefeld 2009; Köbsell 2010).
Die Differenzkategorien Geschlecht, sozioökonomische Schicht, Hautfarbe[6], ethnische Herkunft, Behinderung oder Alter laufen unter dem Label Empowerment Gefahr, die inhärenten Diskriminierungsmerkmale zu verdecken und immer wie-der neu zu reproduzieren. Nicht Menschen sind behindert, sie werden behindert. Das ist eine Kernaussage der Soziologie der Behinderung (vgl. Cloerkes 1997). Erst die Analyse der behaupteten Verdeckungszusammenhänge ermöglicht die Aufdeckung der Machtstrukturen mit ihren inhärenten Ambivalenzen und Dilemmata. Die Markierung von Menschen, als ‚behindert‘ wird mit dem intersektionalen Verständnis von sozialer Ungleichheit (vgl. Crenshaw 1989; Köbsell 2010; Blank 2021) machtkritisch kontextualisiert. Sprache als symbolische Formung von Subjekt und Macht (vgl. Foucault 2005) blendet in der Benennung von sozialen Ungleichheitskategorien häufig die Kategorie Behinderung aus (vgl. Raab 2010). Umgekehrt ist in der Behindertenhilfe die Anerkennung der Geschlechtervielfalt und die Selbstbestimmung von homosexuellen, queeren und trans* Personen (LGBTQIA+) noch nicht überall selbstverständlich.
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[4] Online unter: https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/service/publikationen/einsamkeitsbarometer-2025-264868 (abgerufen 09.11.2025).↑
[5] Auch: Othering, BeAnderung. lndividuelle Merkmale werden markiert und in einem macht-vollen Benennungs- und Abgrenzungsmechanismus als ,anders' definiert.↑
[6] Es gibt keine wissenschaftliche Evidenz für die Begriffe ,Rasse' und ,race'. Es sind Konstruktionen von Dominanz und Herrschaft. Zudem haben sie vor dem Hintergrund der nationalsozialistischen ldeologie und der Bürgerrechtsbewegung der Schwarzen US-Amerikaner*innen eine je andere historische Bedeutung. Beide Begriffe werden mit ,Hautfarbe' für rassistische Markierung von Unter- und Überlegenheit (white supremacy) ersetzt. ↑
Der interdependente Empowerment-Begriff
Der Begriff Empowerment ist erstmals von Barbara Bryant Solomon in den sozial-wissenschaftlichen Diskurs eingeführt worden. Die US-amerikanische Psychologin und Professorin für Soziale Arbeit hat ihn für ihr 1976 erschienenes Grundlagenwerk mit dem Titel „Black Empowerment: Social Work in Oppressed Communities“, definiert. Sie führt eine machttheoretisch begründete und rassismuskritische Empowerment Theory ein. Daran schließt sie ein Empowerment Konzept für die Soziale Arbeit an. Einer ihrer Schlüsselsätze lautet:
„Empowerment is defined as a process whereby the social worker or other helping professional engages in a set of activities with the client aimed at reducing the powerlessness stemming from the experience of discrimination because the client belongs to a stigmatized collective. These activities are specifically aimed at counteracting such negative valuations.” (Solomon 1976, 29)
Solomon bezieht ihre Analyse der personalen und strukturellen Wirkmächtigkeit des tief in der amerikanischen Geschichte und Gesellschaft verwurzelten Rassismus auf alle Diskriminierungsformen. Auch für den US-amerikanische Bürgerrechtler Martin Luther King gilt die Menschenwürde – jenseits von Hautfarbe und Status – für alle gleich.
Die Dimensionen der Power (dt.: Kraft, Stärke Macht und Gewalt) in Empowerment sind jeweils in das Dreifachprozessgeschehen zur Generierung von Eigenmacht, Ressourcen, Resilienz und Rechten eingebunden (vgl. Blank 2024a, 103f.). Die Inklusion der Machtdimensionen vervollständigt den sozialpsychologischen Empowerment-Ansatz (vgl. Rappaport/Swift u. a. 1984; Stark 1996; Herriger 1997). Damit wird das Auseinanderfallen in ein individualistisches und politisches Empowerment-Verständnis aufgehoben. Eine kohärente Empowerment-Theorie, die die psychologischen mit den systemischen Traditionslinien wissenschaftlich begründet verbindet, wird möglich.
Praxen der Privilegien- und Machtteilung, des Reflektierens von Prozessen der Diskriminierung und von Disempowerment sowie des geplanten und methodologisch begründeten Ermöglichens von Ermächtigungsprozessen, in einem fortwährenden zirkulären Kreislauf zwischen Subjekt, Struktur und System, beschreiben eine neue Professionalität der Antidiskriminierungs- und Ermächtigungsarbeit. Mit der Konstruktion der Binarität von Subjekt, Identität und Gesellschaft werden Differenzlinien fortgeschrieben (vgl. Butler 1991), die dem Individuum die Verantwortung für seine Selbstermächtigung und Befreiung aus sozialen Problemen und Diskriminierungsverhältnissen zuweisen. In der Dekonstruktion von Macht, Mindermacht und Ermächtigung auf den Ebenen des Subjekts, der Strukturen und Systeme hingegen zeigen sich die wechselseitigen Bedingtheiten für das Scheitern und Gelingen von Ermächtigungsprozessen.
4.1 Lernen in Empowerment-Prozessen
„In Empowerment-Prozessen werden Brücken überschritten: von der Resignation zum Selbstvertrauen in die Steuerungsfähigkeit (persönliche, kognitive Ver-änderung), vom Alleinsein zum Zusammenschluss mit anderen (soziale Veränderung) und vom Schweigen zur Interessensartikulation (politische Veränderung).“ (Schaurhofer/Peschl 2005)
Christian Neidhart und Carolin Schmid[7] nehmen an einem Inklusionsprojekt teil. Dessen Mitglieder haben unterschiedliche körperliche, sensorische, kognitive, mentale und psychische Beeinträchtigungen. Mit dem „Bildungs- und Coaching Programm: Identifizierung personaler Ressourcen – kurz: die Schatzsuche“ (Blank 2012) in sogenannter Leichter Sprache haben sie ihre Schatzkisten gefüllt, ihre Ziele priorisiert und gemeinsame Interessen definiert. Das Empowerment-Programm überträgt das von Stevan Hobfoll (1988) entwickelte COR-Konzept (Conservation of Resources) in ein didaktisch-methodisch ausdifferenziertes Verfahren zur Erkundung des autonomen Ressourcenbegriffs. Es ist ein Empowerment-Werkzeug für alle Menschen, unabhängig von Bildungsstand oder Beeinträchtigungen. Eine spezifische Ausgestaltung macht es auch mit Menschen durchführbar, die nicht Deutsch verstehen, sprechen, schreiben oder lesen können oder kognitiv eingeschränkt sind. Das Empowerment-Tool bleibt in der Hand der Nutzer*innen. Sie haben die Definitionsmacht über ihre Ressourcenschätze, Bedürfnisse, Interessen und Ziele inne.
Die ersten Ziele haben die Teilnehmer*innen mit Unterstützung der Fachpersonen, Familien und Ehrenamtlichen aus der Zivilgesellschaft schnell und unter großer öffentlicher Resonanz[8] umgesetzt. Beeindruckt von den Veranstaltungen des Inklusionsprojekts fragten Menschen ohne (aktuelle) Behinderung für ihre Teilnahme an. Zuvor hatten die Mitglieder gelernt die Treffen zu moderieren, sich als Peers zu unterstützen und die Ergebnisse zu sichern. Sie haben ihre Definitions-, Entscheidungs- und Handlungsmacht erprobt und Stärke in ihrer Peer Group gewonnen. Den Empowerment-Prinzipien entsprechend ist ein Assistenzmodell[9] diskutiert worden, bei dem die Fachpersonen und Ehrenamtlichen bewusst im Hintergrund bleiben und das Power-Sharing einüben. Die Idee, die interessierten Gäste zu Assistenten*innen auszubilden, ist von den Peers für gut befunden aber an die Bedingung geknüpft worden, dass die ehrenamtlichen Gäste ihnen die Dinge nicht aus der Hand nehmen und sie ihre persönliche Assistenz selbst auswählen können.
4.1.1 „Ich möchte Euch fragen: Was ist Behinderung?“ „Denkt Ihr, dass ich behindert bin?“
Ein Videofilm, der anlässlich eines Besuchs des Teilhabekreises an der Dualen Hoch-schule Villingen-Schwenningen gedreht worden ist, dokumentiert die Fragen, die Christian Neidhardt an die Studierenden des Studiengangs ‚Menschen mit Behinderung‘ richtet. Herr Neidhardt hat eine genetisch bedingte Ausstattung mit Trisomie 21. In seiner Schatzkiste liegt ganz oben „mein Glaube“ und die Frage: „Warum darf ich nicht Ministrant sein? Kann mir das jemand sagen?“. Seit seiner Kindheit beschäftigt ihn diese Frage. Warum sein Bruder Ministrant sein durfte und er nicht, hat ihm niemand akzeptabel erklären können. Die Verstärkung seiner Durchsetzungsmacht durch den Teilhabekreis bringt den Durchbruch und Erfolg. Christian Neidhardt ist mit zweiunddreißig Jahren der erste Ministrant mit Down-Syndrom in VS-Villingen und weit über Baden-Württemberg hinaus.
Doch auch Herrn Neidhardt wird durch strukturelle Machtblockaden bei der Durchsetzung seiner Bedürfnisse behindert. Eine Liebesbeziehung ist in der Wohnform, in der lebt (noch) nicht erlaubt. Nach langem Zögern hat er sich dazu entschieden, diesen Herzenswunsch zurückzustellen.
4.1.2 „Versteht Ihr, dass Euer ‚Anders‘ mein ‚Normal‘ ist?“
„Die 22-Jährige machte bei der Abschlussveranstaltung des Inklusionsprojektes ‚Mittendrin‘ am Samstag im Landratsamt staunen“, berichtet mit der Überschrift: „Sie spricht mit Augen – und Herz“ der Schwarzwälder Bote[10].
Seit einigen Jahren kommuniziert Frau Schmid mittels Augenkontakt mit einem Talker. Über dieses, ihr Leben veränderndes technische Hilfsmittel[11] sagt sie: „Seit meiner Geburt bin ich schwerst mehrfachbehindert. Ich habe eine spastische Tetraplegie. Dies bedeutet, dass ich im Rollstuhl sitze, meine Arme und Beine nicht richtig bewegen und auch nicht sprechen kann. Ich bin aber fit im Kopf. Mit Hilfe einer Kopfsteuerung kann ich einen Elektro-Rollstuhl fahren und ich bediene den EcoTalker mit einer Augensteuerung. […] Ich kann mich artikulieren und somit meine Bedürfnisse und Wünsche äußern. […] Ich bin dabei, ein Buch über meine Behinderung zu schreiben. Auch das würde ohne Talker nicht funktionieren. Mit diesem Buch will ich einerseits andere Behinderte ansprechen, aber auch Eltern, die womöglich sehr plötzlich mit der Situation konfrontiert sind, ein behindertes Kind zu bekommen. Außerdem soll dieses Buch allen Menschen einen Einblick geben, wie man sich mit einer schweren Behinderung fühlt und Möglichkeiten für einen besseren Umgang mit uns Menschen mit Behinderung aufzeigen. […]“.
Der Schwarzwälder Bote schreibt weiter: „Über ihr Kommunikationsgerät teilt sie mit, dass sie in einer betreuten Wohngemeinschaft lebt und es gar nicht mag, wenn sie abends ‚ungefragt ins Bett gesteckt‘ wird. Sie will nicht fremdbestimmt leben, ihr Essen nicht einfach vorgesetzt bekommen. ‚Mir entgeht fast nichts‘, übersetzt die Computerstimme und man fühlt sich ertappt, wenn sie fortfährt: ‚Viele glauben, ich verstehe nichts, weil ich nicht sprechen kann, und wenden sich an meine nicht behinderten Begleiter. Dabei kann man sich mit mir ganz prima unterhalten, man muss sich nur ein wenig Zeit dafür nehmen‘“.
Trotz des veränderten Blicks der Öffentlichkeit auf Frau Schmid bleiben strukturelle Behinderungen ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bestehen. An Ausflügen kann sie nicht teilnehmen, da der Bahnhof nicht barrierefrei ist. Der Südkurier VS-Villingen schreibt im Jahr 2018: „Carolin Schmid lächelt trotz des Hindernisbahnhofs: Umbau soll erst 2020 beginnen“.
Ein weiteres Beispiel für individuelles und gemeinschaftliches Lernen in Empowerment-Prozessen ist ein inklusives Frauenprojekt der 1980er bis 2000er Jahre, das aus dem ersten Haus für obdachlose Frauen und ihre Kinder in der damaligen Bundesrepublik hervorgegangen ist.
4.1.3 „Dass man mich nach meiner Meinung fragt, das bringt mir was.“
Diesen Schlüsselsatz haben wohnungslose Frauen während ihres Aufenthalts in einem Wohn-, Bildungs- und Arbeitsprojekt geprägt. Im Winter 1980 wurde in Stuttgart eine leerstehende Fabrik als Notunterkunft ausschließlich für Frauen zur Verfügung gestellt. Keine Frau, unabhängig von Alter, Geschlecht, Einkommen, Bildungsstand, Krankheit, Behinderung, Migrations- oder Fluchtgeschichte wurde abgewiesen. In einer etwa dreißig Jahre später durchgeführten qualitativen Studie wurden die Frauen, die sich Mitte der 1980er Jahre an einem partizipativen Forschungsprojekt beteiligt hatten (Blank 1990), zu den Wirkfaktoren von Empowerment im Lebensverlauf befragt (vgl. Blank/Huber, 2017; Blank 2010). Dabei wurden auch die Ambivalenzkonflikte zwischen den Bedürfnissen nach Selbststeuerung und Selbstbestimmung und ihrer Abhängigkeit von professioneller Hilfe thematisiert und kritisch reflektiert.
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[7] Exemplarisch werden zwei Mitglieder vorgestellt, die öffentlich über ihre Empowerment-Arbeit berichtet haben und in den Medien mit ihren Klarnamen zitiert worden sind.↑
[8] Online unter: https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.villingen-schwenningen-be-hinderte-entdecken-staerken.42895bfe-b9be-4f02-a560-470d9e8abed0.html (abgerufen 05.11.2025).↑
[9] Das Assistenzmodell ist von Willem Kleine Schaars' Ansatz inspiriert worden.↑
[10] Online unter: https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.villingen-schwenningen-sie-spricht-mit-augen-und-herz.c9f67dff-f5a0-464c-8b47-099ce9842565.html (abgerufen 05.11.2025).↑
[11] Online unter: https://www.prentke-romich.de/carolin-schmid/ (abgerufen 05.11.2025). ↑
Die Care-Professionen zwischen Für-Sorge und Ermächtigung
Die Dialektik menschlichen Lebens zwischen Streben nach einem gelingenden Leben in größtmöglicher Autonomie einerseits und der Sorge um die Vulnerabilität menschlicher Existenz andererseits, ist Gegenstand der Ethik der Care-Berufe[12]. Helfen, Heilen und Verantwortung für ein menschenwürdiges Dasein sind unmittelbar an die moralphilosophischen Grundsätze der Care-Ethik gebunden. Die Fragen nach dem richtigen Handeln, nach Gerechtigkeit und einem guten Leben, sind an die Bedürfnisse des Menschen, an das Streben nach Autonomie, Entfaltung der Persönlichkeit, Selbstwirksamkeit und nach sozialer Gemeinschaft geknüpft. Wie kaum eine andere Handlungsprofession bewegt sich die Soziale Arbeit – wie das Inklusionsparadigma auch – zwischen Für-Sorge und Ermächtigung. Von diesem Spannungsfeld sind die Theorie, Praxis und Ethik der Care-Professionen geprägt.
Das humanistische Menschenbild, die Menschenwürde und Menschenrechte, sind der ethische Kompass. Daran orientieren sich die Ethischen Prinzipien[13] und die Globale Definition Sozialer Arbeit. 2014 legen die International Federation of Social Workers (IFSW) und die International Association of Schools of Social Work (IASSW) Empowerment als ein Kernmandat (vgl. IFSW/IASSW 2014; Blank 2020) der Sozialen Arbeit fest: „The social work profession’s core mandates include promoting social change, social development, social cohesion, and the empowerment and liberation of people“[14]. Empowerment wird im Kontext von Befreiung zur normativen Setzung. Die ethische und theoriegeleitete Auseinandersetzung mit dem Empowerment-Paradigma wird damit für die Profession, Wissenschaft und Lehre der Sozialen Arbeit zur Pflicht.
Welche Folgen es hat, wenn die Vernunft versagt und die Menschenwürde außer Kraft gesetzt wird, wenn mithilfe einer Pseudowissenschaft, wie der Rassenlehre, Menschen als „rassisch wertlos“ kategorisiert werden, lässt sich an dem millionenfachen Mord an Menschen jüdischer Herkunft, Sinti und Roma, an behinderten, homosexuellen, armen und kranken Menschen ablesen. Anlässlich der Unterzeichnung der UN-BRK haben 2009 mehr als siebentausend Menschen mit und ohne Behinderungen die Spur der Erinnerung[15] von Grafeneck auf der Schwäbischen Alb bis zum Innenministerium nach Stuttgart zum Gedenken an die Euthanasie-Morde gezogen. Das bunte und kreative Großereignis ist nach Empowerment-Prinzipien geplant und umgesetzt worden. Menschen aller Altersgruppen und Hintergründe, mit und ohne Behinderungen, sind zu Akteur*innen des aus über hundert selbstorganisierten Initiativen bestehenden größten Erinnerungsprojekts der Nachkriegsgeschichte Baden-Württembergs geworden.
5.1 Care ist systemrelevant für Menschen und Natur
Care-Arbeit ist ein Oberbegriff für einen Arbeitsbereich mit vielen Facetten, unter-schiedlichen Perspektiven und Positionierungen. Übereinstimmung besteht darin, dass menschliche Gesellschaften nicht ohne Care-Arbeit denkbar sind. Die Gemeinsamkeit jeder Art von Sorgearbeit liegt in ihrer lebenserhaltenden Funktion. Die Sorge um Menschen und Natur ist die Voraussetzung für Leben und Überleben. Die Corona-Pandemie hat einen öffentlich geteilten Bewusstseinsbildungsprozess über die Systemrelevanz der Care-Berufe eingeleitet. Der menschengemachte Klimawandel beschleunigt die professionelle und ehrenamtliche Sorgearbeit für das planetarische Leben.
Im Verständnis der Care Studies ist Nachhaltigkeit nicht nur Generationengerechtigkeit und soziale Gerechtigkeit, sondern auch ökonomische, ökologische und Geschlechtergerechtigkeit. Care-Arbeit ist nicht nur reproduktiv. Sie produziert die Lebensbedingungen, die Gesundheit und Wohlergehen ermöglichen. Sie ist ebenso Klima- und Artenschutz wie Menschenschutz. Sie wird primär als reproduktive Arbeit, in einem auf Erwerbsarbeit ausgerichtetes Wirtschaften, verstanden, lässt sich jedoch nicht ausschließlich auf ihre reproduktive Funktion reduzieren und kapitalistisch verdinglichen. Sorgearbeit ist auch politische Mitgestaltung und bürgerschaftliches Engagement in allen gesellschaftlichen Bereichen. Sie ist Co-Produzent*in von gutem Leben, Teilhabe aller Lebewesen und von planetarischer Inklusion.
5.2 Gender Bias im Care-Paradigma wirken strukturdeterminierend
Der Begriffe Care, Care Work und Care Studies sind in den 1990er Jahren im englischen Sprachraum entstanden. Er schließt an die feministischen Theorien um die Reproduktionsarbeit an, als eine an den Bedürfnissen anderer orientierten Arbeit, ‚others centred work‘.
Care wird geprägt von sozialkulturell geprägten Aspekten der Deutung, Gestaltung und Normativität von (Für-)Sorge-Beziehungen. Sie fasst dabei ein weites Spektrum von Regeln, Tätigkeiten, Strukturen und Zuschreibungen zusammen, die vorgeblich als natürlich, als ‚natürlich weiblich‘ und damit nachrangig gewertet werden, die Care-Arbeit am Menschen wird nach wie vor überwiegend von Frauen geleistet. Die naturalistische Annahme der angeborenen Mütterlichkeit, die die Bindungstheorien geprägt hat, ist widerlegt. Im europäischen Vergleich[16] zeigt Schweden, dass die geschlechtergerechte Vereinbarkeit von Familie und Beruf möglich ist. Väter werden gesellschaftlich für die Beteiligung an der Kinderbetreuung gleichberechtigt unterstützt. 82 % der Mütter sind berufstätig. Nur 40 % von ihnen arbeiten in Teilzeit. Während Mütter in Deutschland mit der Geburt des Kindes ihre Arbeitsstunden abbauen, reduzieren in Schweden oftmals beide Elternteile ihr Arbeitspensum gleichermaßen.
Die Persistenz des Geschlechter-Bias in Gesellschaft, Politik und Wissenschaft korrespondiert mit ökonomischen, politischen und persönlichen Interessen. Die wahlweise behauptete Unfähigkeit des Mannes zur Care-Arbeit oder seiner geistig-moralischen Überlegenheit zur Führung der Machtzentren kann nicht durch eine Aufwertung vermeintlich ‚weiblicher‘ Eigenschaften erfolgreich begegnet werden. Im Gegenteil. Versuche die Position der Frauen in der patriarchalen Ordnung (vgl. Connell 2005; Bourdieu 1997) durch ihre Besonderung aufzuwerten oder auf die Stufe des Mannes zu heben, verstärken eher die an männlichen Urteilen orientierten Zuschreibungen von ‚weiblicher‘ Determiniertheit zur Sorgearbeit. Wenn wir wie Pierre Bourdieu davon ausgehen, dass das Geschlecht für die Entstehung und Reproduktion gesellschaftlicher Ordnung konstitutiv ist, muss die Transformation der patriarchalen Ordnung das übergeordnete Ziel einer inklusiven und demokratischen Gesellschaft sein.
Eine feministische Ethik deckt Gender Bias auf. Sie kritisiert, wie Carol Galligan (vgl. 1982), ein an männlichen Urteilsmustern orientiertes Moralbewusstsein, teilt jedoch nicht Gilligans Behauptung einer grundlegenden Geschlechterdifferenz. Auch wenn ihre Theorie einer Care Ethik keine wissenschaftliche Evidenz nachweisen konnte, war die durch sie angestoßene Kontroverse dennoch „sehr produktiv in ihrer kritischen Funktion“ (Großmaß 2006, 322). Denn es schlossen sich neue Diskurse, wie die der feministischen Ethik an. Sie brachte neue Perspektiven in die philosophische Ethik. „[…] die Moral des fürsorglichen Blicks auf Andere und des Ernstnehmens von Eingebundensein in Beziehungen – kurz: Care-Ethik – wurde zum Thema“ (Großmaß 2006, 322). Ebenso Fragen nach Geschlechter-, Verteilungs-, und Chancengerechtigkeit.
Die feministische Bewegung hat viele Annahmen in Frage gestellt, auf denen die Moralphilosophie seit jeher beruht – Annahmen über die menschliche Natur, moralisches Handeln, Staatsbürgerschaft und Verwandtschaft. Gleichzeitig vertritt sie vielfältige und konträre Positionen. Die Philosophin und feministische Theoretikerin Nancy Fraser plädiert dafür, „die vom Feminismus augenscheinlich gut geheißene Norm der Doppelverdienerfamilie“ (2013, 30) infrage zu stellen. Stattdessen sollten „wir für eine Lebensweise eintreten, die nicht die Lohnarbeit ins Zentrum stellt, sondern die die nicht entlohnte Tätigkeiten aufwertet“ (Fraser 2013, 30).
5.3 Caring Community – sorgt, schützt, unterstützt, teilt und ermächtigt
Ein inklusives Gemeinwesen zeichnet sich durch die Verwirklichung des Rechts auf Teilhabe, auch der Fürsorge- und Schutzbedürftigen – unabhängig von Alter, Geschlecht, Einkommen, ethnischer oder religiöser Zugehörigkeit – aus. Das Ideal einer lebendigen „Kultur der Achtsamkeit“ (Conradi 2001), der Bereitschaft zu unterstützen und Hilfe zu leisten, ist die ethische Grundlage einer Caring Community.
Die Caring Community bildet strukturell und politisch einen sicheren Rahmen, in dem sich an Demenz erkrankte Menschen so frei als möglich bewegen, ihre Bedürfnisse äußern und ihre Fähigkeiten gleichwertig einbringen können. Ein im Alter und Hintergründen gemischter Chor kann eine Gemeinschaft sein, in der die Unterschiede im Chorklang eins werden. Es kann das Langzeitgedächtnis im Vor-tragen von Liedtexten ebenso bestaunt werden, wie fremd klingende Melodien aus anderen Kulturen. Das Stigma der Demenz oder des Migrationshintergrunds tritt beim Teilen von gemeinsamen Interessen, insbesondere von Musik und Kreativität, von der Vorderbühne ab und in den Hintergrund (vgl. Blank 2015, 101-120). Gemeinsam geteilte Bedürfnisse, Interessen und Zugangsgerechtigkeit geben die Richtung vor, wie sichere, diskriminierungsfreie und inklusive gesellschaftliche Räume entstehen können.
5.4 Inclusive Caring und Empowering Policies fördern systemische Transformation
Wie lässt sich das Ideal einer Caring Community verwirklichen? Wie soziale Ungleichheit, die strukturelle Ausbeutung weiblich konnotierter Care-Arbeit, aber auch die Ausbeutung nicht-menschlicher Natur überwinden? Vonnöten ist eine wirkmächtige Care-Bewegung, meinen Wissenschaftler*innen und Aktivist*innen, um die (über-)lebensnotwendigen sorgenden Tätigkeiten für Mensch und Umwelt ins Zentrum allen Wirtschaftens zu rücken (vgl. Meier-Gräwe/Praetorius u. a. 2023). Der Kapitalismus ignoriert die planetarischen Grenzen und die Sorgearbeit. Beide systemrelevanten Bereiche werden nicht im Bruttosozialprodukt erfasst (vgl. Blank 2024b). Ihre der Volkswirtschaft weitgehend unentgeltlich zur Verfügung gestellten Ressourcen, Güter und Dienstleistungen bleiben so unsichtbar wie ihre Ausbeutung.
Notwendig ist ein grundlegender Perspektivwechsel, daher Care Revolution. Für die Pionierin der Care-Bewegung, Gabriele Winker (2015), sollen im Zentrum nicht Profitmaximierung, sondern menschliche Bedürfnisse stehen und insbesondere die Sorge umeinander. Aber auch die Fürsorge für den Natur- und Artenschutz. Für die Anerkennung der Natur als Rechtssubjekt setzt sich das Netzwerk Rechte der Natur ein. Flüsse, Meere und Wälder könnten zu Rechtspersonen werden. Auch hier werden ein grundlegender Perspektivwechsel und neues Weltbild eingefordert, das die Menschenrechte nicht über die Rechte der Natur (vgl. Wesche 2023) stellt. Denn der Mensch ist Teil der Natur und wird keine Überlebenschance ohne sie haben. Aus dieser Perspektive ist Care-Arbeit Gerechtigkeits- und Klimapolitik. Ausgestaltet in eine die Rechte von Menschen und Natur inkludierende Care Policy wird die sozialökologische und ökonomische Transformation Schritt für Schritt möglich. Damit alle an der Ausgestaltung ihrer Caring Community partizipieren und von reziproken Beziehungen profitieren können, wird Ermächtigungswissen benötigt.
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[12] Soziale Arbeit, Gesundheit, Erziehung und Bildung (SAGE-Berufe).↑
[13] Online unter: https://www.ifsw.org/global-social-work-statement-of-ethical-principles/ (abgerufen 03.12.2025).↑
[14] Online unter: https://www.ifsw.org/what-is-social-work/global-definition-of-social-work/ (abgerufen 03.12.2025).↑
[15] Online unter: https://www.spur-der-erinnerung.de/ (abgerufen 05.11.2025).↑
[16] Online unter: https://www.unicef.org/innocenti/media/6986/file/UNlCEF-Family-Friendly-Policies-Research-2019-EN.pdf (abgerufen 05.11.2025). ↑
Resümee
Aus der Ermächtigungsperspektive ist der inklusive Imperativ eine Aufforderung an die Perspektivenvielfalt des Individuums im ‚Wir‘. Vor dem Hintergrund einer Ethik der dialogischen Anerkennung im Sinne Martin Bubers und Hannah Arendts und der partizipativen Gerechtigkeit von Nancy Fraser können wir mithilfe einer konstruktivistischen Pädagogik des Empowerments inklusives, reflexives Denken und Handeln einüben. Dies schließt im Verständnis von Care alle Lebewesen mit ein.
„Der Trick besteht darin, sich eine soziale Welt vorzustellen, in der das Leben der Bürger_innen Lohnarbeit und Sorgearbeit mit Aktivitäten in der Gemeinschaft, politischer Partizipation und zivilgesellschaftlichem Engagement verbindet und gleichzeitig Zeit für Spaß lässt. Es ist unwahrscheinlich, dass diese Welt aus einem der Reformvorschläge hervorgeht, die in der bevorstehenden Debatte auf den Tisch kommen werden. Aber es wäre eine gute Welt zum Leben, und wenn wir uns jetzt nicht von dieser Vision leiten lassen, werden wir dem nie näherkommen.“ (Fraser 2006, 13-16, übers. d. V.)
Empowerment-Prozesse lösen Lernprozesse der individuellen und gesellschaftlichen Bewusstseinsbildung aus. Die neue Begrifflichkeit und Sprache generiert Empowerment-Wissen für soziale Innovationen und demokratische Erneuerung. Der Fokus sollte weniger auf der Wiederholung auserzählter Diskurse liegen als vielmehr auf den Empowerment-Erzählungen und Recovery-Geschichten (vgl. Boevink 2007). Die Stärke und Freude, die von den als ‚anders‘, als minderwertiger, ungebildet, arm, behindert oder fremdartig markierten Frauen*, Männern* und Kindern ausgeht, ist ansteckend. Es ist das Publikum, das staunt – und lernt. Aus konstruktivistischer Sicht (vgl. von Glasersfeld 1997), können überraschende Erfahrungen und Irritationen neue Denkmuster und Handlungsweisen initiieren. Die Figur-Umkehr tradierten Denkens und Handelns stellt das Bias-Mindset gleichsam vom Kopf auf die Füße. Die eigene Erfahrung und Reflexion verändern Einstellungen, Gewohnheiten, Verhalten. Das Voneinander-und-miteinander-Lernen, das Geben und Nehmen, verstärkt den Erneuerungsprozess, den eine lebendige demokratische Gesellschaft als Gemeinschaft braucht. Dies schließt an Hannah Arendts Vita Activa (1967) und ihre Betonung der Fähigkeit des Menschen zum selbstreflexiven Denken und Handeln an.
Gelingende Ermächtigung ist Teilhabe und reziproker Austausch auf Augenhöhe von unterschiedlichen Biografien und Lebenswelten. Die viel beschworene gleichberechtigte Dialoghöhe von mindermächtigen Personen und Gruppen stellt sich nicht von selbst ein. Hierfür bedarf es Wissen über Machtstrukturen und Strategien der Ermächtigung. Und Know-how mit welchen Empowerment-Tools Machtasymmetrien in eine Pendelbewegung gebracht werden können, sodass die Höhe des Blickkontakts erreicht werden kann. Power-Sharing (vgl. Chehata/Dib u. a. 2023), Safe Spaces, Peer Counceling, Community und Peer Group Building, Ressourcen und Wissen reziprok teilen, schaffen Möglichkeitsräume für Empowerment-Prozesse. Eine neue Professionalität kann das Handeln wissenschaftlich begründen und gemeinsam mit dem Adressaten*innen gestalten.
Gleichzeitig gibt es einen großen Bedarf an partizipativer Forschung. Durch die gewonnenen Erkenntnisse könnten neue Diskurse generiert, die Methodologie der Ermächtigung weiterentwickelt und eine Handlungsethik (Menschenwürde achten, Für-Sorge-Beziehungen pflegen, Gerechtigkeit durchsetzen) in der Interdependenz mit einer Ethik der Macht (Ermächtigung) diskutiert werden.
Literaturverzeichnis
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11. Jg. (2025) Ausgabe 2
Inklusion: Herausforderungen und PerspektivenKünstliche Intelligenz: Ein Motor für Inklusion?
Abstract Seit einigen Jahren findet Künstliche Intelligenz (KI) zunehmend Anwendung in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen. Auch im Kontext der Teilhabeplanung und Inklusion eröffnen sich vielfältige Einsatzmöglichkeiten. Dazu zählen u. a. generative KI, KI-basierte assistive Technologien sowie administrative Systeme, wie etwa KI-gestützte Systeme der Entscheidungsfindung zur Planung von Teilhabeleistungen. Dieser Beitrag konzentriert sich insbesondere auf KI-gestützte assistive Technologien und Anwendungen zur Bewertung von Teilhabeleistungen. Dabei werden sowohl die Chancen als auch die Risiken beleuchtet, um das Potenzial dieser Technologien für die Förderung von Inklusion zu beurteilen.
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11. Jg. (2025) Ausgabe 2
Inklusion: Herausforderungen und PerspektivenEditorial
Abstract „Der Begriff ‚Inklusion‘ ist widerspenstig, weil […] die Praxis der Inklusion von einer Vielzahl von Widersprüchen geprägt ist“. Mit dieser These hat Sabine Schäper ihren Beitrag im Heft 2/2024 des EthikJournals eröffnet. Sie bringt damit die Überlegungen auf den Punkt, die uns in nunmehr zwei Schwerpunktheften des EthikJournals beschäftigen. Inklusion ist ein Menschenrechtsprinzip. Das gilt auf der Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention nicht nur in rechtlicher Hinsicht. Inklusion ist auch in ethischer Perspektive ein Imperativ, der die gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen und insbesondere die Partizipation von Menschen mit Exklusions- und Marginalisierungserfahrungen zur Geltung bringt. Inklusion ist aber zugleich ein Begriff – und darauf weist Sabine Schäper hin –, der in Theorie und Praxis auf Widersprüche verweist. [...] Das vorliegende Schwerpunktheft schließt an diese kritische Diskussion an und führt sie weiter. Dabei wird eine leichte Schwerpunktverlagerung vorgenommen. Während es vor einem Jahr um die Reflexion von „Inklusion zwischen Anspruch und Wirklichkeit“ ging, verbinden wir im aktuellen Heft den Blick auf die widerspenstige Praxis von Inklusion stärker mit Orientierungen, wie Inklusion im Wissen um die Konflikte und Dilemmata gestaltet werden kann: „Inklusion: Herausforderungen und Perspektiven“.