EthikJournal

Theresia Wintergerst (Würzburg)

Verachtungsdynamiken in geschlossenen stationären Hilfeinstitutionen

Der Artikel befasst sich mit Achtung als grundlegende Haltung der Sozialen Arbeit. Er tut dies vor dem Hintergrund von deren Abwesenheit, nämlich der Verächtlichkeit in geschlossenen stationären Hilfeeinrichtungen. Es wird eine Philosophie der Achtung als Haltung skizziert, die auch Gefühle und Gefühlsdispositionen impliziert. Es werden institutionelle Rahmenbedingungen reflektiert, die die Entstehung von Verächtlichkeit begünstigen und Überlegungen aufgewiesen, wie Achtung im sozialprofessionellen Handeln gelernt werden kann.

Haasenburg Verachtungsdynamiken totale Institution Achtung als Haltung Stationäre Hilfeformen

Einführung

Dieser Artikel setzt sich mit der ethischen Bedeutung der Achtung als Haltung für sozialprofessionelles Handeln auseinander. Er arbeitet diese vor dem Hintergrund eines Negativbeispiels heraus: Im Jahr 2013 wurde beschlossen, die nach dem Öffentlich-werden von Vorwürfen gegen die Haasenburg GmbH zwischenzeitlich „dicht gemachte“ geschlossene Einrichtung der Jugendhilfe nicht wieder zu eröffnen. Der Abschlussbericht der unabhängigen Untersuchungskommission des Landesjugendamtes Brandenburg stellt gravierende Grundrechtsverletzungen fest, die dort stattfanden. (Landesjugendamt Brandenburg 2013). Dieser Abschlussbericht fördert aber noch mehr zu Tage: Besonders ins Auge fällt die verbreitete Verächtlichkeit, die die Bewohner und Bewohnerinnen dieser Einrichtung als Haltung des Personals ihnen gegenüber schildern. Grund genug, sich mit Verächtlichkeit und Verachtungsdynamiken in stationären Hilfeformen auseinanderzusetzen. Dabei werden auch institutionelle Einflüsse aufgezeigt, die das Entstehen verächtlicher Haltungen begünstigen. Da Soziale Arbeit immer an den Wechselwirkungen zwischen Mensch und Umwelt ansetzt, ist eine Gewahrwerdung der Verachtung begünstigenden Rahmenbedingungen auch für die Reflexion einer professionellen Haltung notwendig.

Beobachtungen von Verächtlichkeit gegenüber Klientinnen und Klienten

Die Zielgruppe der geschlossenen Jugendhilfeeinrichtung Haasenburg GmbH waren Jugendliche mit besonders herausforderndem Verhalten. Viele von ihnen galten in nicht-geschlossenen Jugendhilfeeinrichtungen als nicht mehr tragbar. (Landesjugendamt Brandenburg 2013, 39) Einer der gravierenden Vorwürfe an die Haasenburg GmbH war der unangemessene Einsatz von freiheitsentziehenden Maßnahmen.

Liest man den Untersuchungsbericht, so fällt zudem eines besonders auf: Jugendliche beschreiben an vielen Stellen die Erfahrung von Verächtlichkeit durch die Fachkräfte. Folgende Zitate zeigen die Verknüpfung von verschiedenen freiheitsentziehenden Maßnahmen, so genannten „Begrenzungen“ [1] mit verächtlichen Haltungen.

Freiheitsentziehende Maßnahmen und Verächtlichkeit

Die Befragung eines männlichen Jugendlichen ergab folgendes:

„Begrenzungen und Fixierungen (…) Er erinnerte sich mit Grauen an die Bearbeitung des Neuaufnahmeordners, in dem das Regelwerk der Einrichtung zusammengefasst war, allein auf dem Zimmer (bei ihm vier Wochen). Er fühlte sich in der Einrichtung unterfordert und wirkt unglücklich. Er sei ‚circa 13 Mal‘ begrenzt worden. Dabei hätten Erzieher/-innen auch gelacht.“ (Land Brandenburg 2013, 84)

Unwürdige Strafen

Der Eindruck der Verächtlichkeit verstärkt sich in folgendem Zitat:

„Es wurde mehrmals von unwürdigen Strafen berichtet (z.B. Komposthaufen mit den Händen umschichten, viele Liegestützen oder ‚Hampelmänner‘ machen, mehrmals um den Häuserblock laufen, sich eine Stunde lang im Entengang bewegen“ (Land Brandenburg 2013, 94)

„Ferner berichtete der Jugendliche, dass er erlebt habe, dass er einmal in eine Papiermülltonne habe springen müssen und dass der bereits genannte Herr X ihn ausgelacht habe, ‚warum er so doof sei‘. Herr X habe von ihm Fotos in der Papiermülltonne gemacht. Er sei häufig von Herrn X verlacht worden.“ (Land Brandenburg 2013, 84)

Angriffe auf die persönliche körperliche Integrität

„Aber die Erzieher schreien auch und besonders zu X werden sie beleidigend. ‚Wenn ich so aussehen würde wie du, würde ich mir eine Tüte über den Kopf ziehen.‘ Sie habe einen Beschwerdebrief an V-Beschw. geschrieben, aber keine Antwort erhalten.“ (Land Brandenburg 2013, 81)

„Herr X tyrannisierte vor allem uns Mädchen, indem er unsere Figur kommentierte.“ (Land Brandenburg 2013, 84)

Die verächtlichen Haltungen, die hier geschildert werden, wirken wie direkte Angriffe auf das „Selbstgefühl“ (Goffman 2014, 43). Dies ist ein Anlass, dieser scheinbar so selbstverständlichen Haltung der Achtung im sozialprofessionellen Handeln Aufmerksamkeit zu zollen.

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[1] Mit dem Begriff der „Begrenzung“ wurden verschiedene freiheitsentziehende Maßnahmen zusammengefasst.

Achtung als Haltung

Ausgangspunkt dieser Auseinandersetzung mit Achtung ist die von Christoph Demmerling und Hilge Landweer verfasste Philosophie der Gefühle (vgl. Demmerling/Landweer 2007). Demmerling und Landweer verweisen auf den inneren Zusammenhang von Haltung und Gefühl. Eine Haltung beinhaltet eine Stellungnahme zu den eigenen Gefühlen (vgl. Demmerling/Landweer 2007, 36 ff.). Diese Stellungnahme ist auch mit einer inneren Arbeit verbunden: eine Haltung erarbeitet man sich, man kann sie bewahren oder auch verlieren. Haltungen können also Gefühle überformen durch Unterdrückung, Modulation oder Lenkung. Gefühle und Gefühlsdispositionen können im Gegenzug auch zu Bestandteilen von Haltungen werden. Sie geben einer Haltung ein Gepräge und verankern diese im Erleben.

Achtung verstehe ich als Haltung, die durch Entschluss ansteuerbar ist. Sie wird hier als erlern- und trainierbare habitualisierte Einstellung verstanden.

3.1 Die Bedeutung von Gefühlen und Gefühlsdispositionen für die Entwicklung von Achtung als Haltung

Die Verankerung einer Haltung erfordert einen erweiterten Rationalitätsbegriff, wie ihn Christoph Demmerling und Hilge Landweer entwickeln. Gefühle sind die Grundlage, um Haltungen zu verankern und zu verändern. Neben der leiblichen und affektiven Betroffenheit, die Gefühle mit sich bringen, werden auch deren kognitive und voluntative Anteile berücksichtigt (vgl. Demmerling/Landweer 2007, 4). Die Intentionalität von Gefühlen unterstreicht besonders Martha Nussbaum. Emotionen können Werturteile enthalten, Nussbaum versteht sie als eine spezifische Weise des Sehens (Demmerling/Landweer 2007, 12; Nussbaum 1999).

Gefühle werden in diesem Artikel als intentionales, von einem spezifischen Weltbezug strukturiertes Erleben verstanden (Demmerling/Landweer 2007, 28). Sie können einerseits auf ihren impliziten Weltbezug reflektiert werden und sind andererseits Ansatzpunkte für notwendige Modifikationen von Haltungen. „So gesehen, setzt jede kulturelle Modifikation einen gemeinsamen Boden voraus, eine Art Netz von ineinander greifenden und zueinander passenden Stimmungen, Emotionen und Bedeutungen, innerhalb dessen dann die entsprechenden Veränderungen vorgenommen werden.“ (Demmerling/Landweer 2007, 25)

Wie erarbeitet man sich also eine Haltung der Achtung: Die Berücksichtigung von Gefühlen und Gefühlsdispositionen erscheint gerade im sozialprofessionellen Handeln, das Achtung als Haltung fordert, notwendig. Denn die Arbeit an Gefühlen modifiziert auch Weltsicht. Kulturelle oder individuelle Modifikationen von Gefühlsdispositionen sind darauf angewiesen, in einer anderen, gegenläufigen Stimmung oder einem anderen gerichteten Gefühl fundiert zu sein – andernfalls können sie nicht greifen, es ist keine leibliche Betroffenheit durch sie möglich (vgl. Demmerling/Landweer 2007, 25).

Wenn wir also voraussetzen, dass Achtung eine grundlegende Haltung ist, die im sozialprofessionellen Handeln gefordert ist, so stellt sich die Frage, worauf sich diese Achtung bezieht.

3.2 Worauf bezieht sich Achtung?

Der Philosoph David Hume akzentuierte die Achtung als vergleichendes Gefühl:

„Hume geht davon aus, dass Achtung mit Minderwertigkeitsgefühlen verbunden ist und Verachtung mit Stolz, und dass diese Mischung aus einem stillschweigenden Vergleich der geachteten oder verachteten Person mit uns selber hervorgeht. Derselbe Mensch könne vermöge [sic] seiner Stellung und Begabung entweder Achtung, Liebe oder Verachtung erwecken, je nachdem, ob derjenige, der das Gefühl hat, unter, neben oder über ihm stehe.“ (Demmerling/Landweer 2007, 39)

Kann das der Achtungsbegriff des sozialprofessionellen Handelns sein? Ein solcher Achtungsbegriff enthält Werturteile über andere Personen und spricht nur denen Achtung zu, die als über einem stehend eingeschätzt werden. Achtung als Haltung würde in diesem Verständnis ein eigenes Minderwertigkeitsgefühl mit sich bringen. Ein solches Achtungsverständnis ist deshalb abzulehnen. Worauf aber bezieht sich dann Achtung? Sollte Achtung also ohne Ansehen der Person sein, das heißt, allen gleichermaßen zukommen? Das Verständnis des Rechtes basiert auf dieser blinden Achtung. Justitia mit den verbundenen Augen ist ein Bild für Achtung als Rechtsgefühl, das allen gleichermaßen zukommt.

Wenn also Achtung gar keine spezifischen Eigenschaften meinen sollte, weil sie allen zukommen soll, so kann diese Form von Achtung als Vermeidung von Verachtung bezeichnet werden (vgl. Demmerling/Landweer 2007, 52). Sie ist eine neutrale Haltung. Reicht das als Grundlage für das sozialprofessionelle Handeln: Achtung als Abwesenheit von Verachtung?

Bevor dies diskutiert wird, ist zunächst zu prüfen, was mit dieser neutralen Achtung gewonnen ist: Andere als Gleiche im Sinne der Gleichberechtigung anzusehen, erfordert bestimmte Verhaltensweisen.

„Dabei ist zunächst von einem Rechtsgefühl als der Achtung vor dem subjektiven Recht des anderen auszugehen, das heißt dem gefühlsmäßigen Respekt vor den Ansprüchen, die der fremden Person in einem Gegenseitigkeitsverhältnis zustehen.“ (Demmerling/Landweer 2007, 58)

Achtung kann sich hier äußern als „warnendes Rechtsgefühl“ (ebd.), wenn diese Achtung verweigert wird. Was die Anerkennungshaltung jedem Menschen gegenüber weiter mit sich bringt, kann gut an den kategorischen Imperativen von Kant abgelesen werden: das Abzielen auf die Einsichtsfähigkeit jedes Menschen, die Regeln erklärungspflichtig macht und die Mündigkeit als Erziehungsziel ansteuert. Eine gewisse Achtungsdistanz gegenüber jedem, auch gegenüber den Entscheidungen eines jeden gehört ebenfalls zum Kant‘schen Imperativ des Instrumentalisierungsverbots. Jeder Mensch ist um seiner selbst willen da und darf nicht lediglich ein Instrument für andere Zwecke sein. Die Eigenziele von Menschen sind zu beachten und aktiv zu entwickeln.

Auch die Unveräußerlichkeit, die den Menschenrechten innewohnt, verweist auf Achtung als Rechtsgefühl. Folter beispielsweise ist abzulehnen, unabhängig von der Grausamkeit des Verbrechens.

Mit dieser neutralen Achtung als Abwesenheit von Verachtung wäre im Falle der Haasenburg GmbH schon viel gewonnen gewesen. Rigide Regelhaftigkeit könnte vermieden werden, wenn das Erklären von Regeln kultiviert würde. Daraus könnte eine Pädagogik entwickelt werden, die mit der Möglichkeit der Einsicht „rechnet“, statt nur auf Gehorsam zu setzen und Unterwerfung zu erzwingen. Die Entwicklung von Eigenzielen der Klienten und Klientinnen würden nicht aus den Augen verloren und damit nicht nur Unterwerfung erzwungen. Höflichkeit und Achtungsdistanz, unabhängig von den Verhaltensweisen der Klientinnen und Klienten würden eingehalten und Entwürdigung vermieden.

3.3 Reicht ein nicht-persönlicher Achtungsbegriff für sozialprofessionelles Handeln?

Obwohl also ein nicht-vergleichender Achtungsbegriff, der allen Menschen zukommt, bereits ein Gewinn ist, greifen wir die Frage noch einmal auf: Reicht Achtung als Abwesenheit von Verachtung als Grundhaltung des sozialprofessionellen Handelns? Axel Honneth hat in seiner Philosophie der Anerkennung ein dialektisches Konzept der Anerkennung entwickelt. Liebe ist für ihn die erste Stufe der Anerkennung, die in Nahbeziehungen erfahrbar wird. Sie wird gefolgt von der zweiten Stufe der Anerkennung, der Achtung als Rechtsperson, die ohne Ansehen der Person erfahren wird. Die Individualisierung der Liebe und die Egalisierung des Rechts münden dialektisch in die dritte Stufe der Anerkennung, der Solidarität, in der sich der Mensch in der Gesellschaft sowohl als gleichberechtigt, aber auch als individuell wertgeschätzt erlebt. Erst wenn der Mensch sich in lebensgemeinschaftlichen Nahbeziehungen geliebt, als Rechtsperson geachtet und als Angehöriger einer Gruppe wertgeschätzt sieht, kann er volle Autonomie entwickeln. Egalisierung und Individualisierung ist die Entwicklungsdimension, die durch Wertschätzung möglich wird. Ohne Wertschätzung bleibt die Persönlichkeitsdimension der Würde bedroht (Honneth 1994, 211). Honneth zeigt die inneren Zusammenhänge zwischen dieser dreistufigen Anerkennung und den Entwicklungsmöglichkeiten von Autonomie.

Verachtung untergräbt Professionalität

Empirisch sind die Folgen mangelnder Wertschätzung durch die Sozialpsychologie gut untersucht. Die Wirkung von so genannten sich selbst erfüllenden Prophezeiungen gerade in Lern- und Entwicklungsprozessen produzieren bei den Zöglingen, Schülern/Schülerinnen, Klienten/Klientinnen, das, was von ihnen erwartet und geglaubt wird. Hinzuweisen ist hier zum Beispiel auf die Rosenbergexperimente. (Gerrig/Zimbardo 2008, 641) Genauso, wie positive Lernergebnisse gefördert werden, wenn Lehrende von ihren Studierenden positiv denken und diese wertschätzen, kann die umgekehrte Wirkung einsetzen:

Wer verachtet, erwartet vom Verachteten nichts Gutes und verunmöglicht es unter Umständen dadurch.

„Sicherlich ist Verachtung als akutes Gefühl eine Sanktion von bestimmten Verhaltensweisen anderer, die in manchen Fällen durchaus gerechtfertigt sein mag. Verdichtet sie sich dagegen zu einer Disposition gegenüber jemanden, den man auf diese Weise ausschließlich verachtet, so schottet man sich gegen gegenläufige Evidenzen ab, da man den anderen gar nicht mehr wahrnimmt (‚beachtet‘). Er hat keine Chance mehr, achtenswerte Seiten von sich zu zeigen. Menschen müssen nicht dauerhaft verachtenswerte Eigenschaften behalten; sie können prinzipiell ihre Selbstsicht ändern, haben die Möglichkeit zu Reue und sogar zu einem ganz neuen Lebensentwurf.“ (Demmerling/Landweer 2007, 58).

Das sozialprofessionelle Veränderungshandeln ist also doch auf die Bereitschaft und die Offenheit zur Wertschätzung angewiesen. Diese Bereitschaft macht positive Veränderungen wahrscheinlicher. Ein nicht-persönlicher Achtungsbegriff als Grundlage der Sozialen Arbeit, reicht daher nicht aus.

In Kombination mit den erforschten Wirkungen von sich selbst erfüllenden Prophezeiungen ist Verachtung hier also zu definieren als professioneller Kunstfehler. Mit jemandem, den man verachtet, ist keine professionelle Soziale Arbeit möglich. Das destruktive Potenzial von Verachtung unterminiert die Möglichkeit der Kooperation, sie produziert Abwendung und Ausschluss, sie inszeniert die eigene Überlegenheit und stört das Arbeitsbündnis. Verachtung zerstört so die Aussicht auf den Erfolg professioneller Interventionen. Achtung und die Offenheit für Wertschätzung erweist sich als notwendige ‚Vorgabe‘, auf deren Basis professionelle Handlungsinstrumentarien wirksam werden können.

Ist also Verachtung zu tabuisieren? Kann dies nicht zu Selbsttäuschung führen? (Demmerling/Landweer 2007, 54) Bevor ein ‚Verbot‘ der Verachtung ausgesprochen ist, gilt es, die soziale Funktion und die Wahrnehmung, die mit diesem Gefühl verbunden ist, zu untersuchen.

Die Schutzfunktion von Verachtung

„Du musst dich eben abgrenzen!“ Wer im sozialen Bereich hat diesen Rat nicht schon gehört? Es gibt aber auch ethisch fragwürdige Formen der Abgrenzung, so notwendig sie auch sein mag. Eine davon ist die Verachtung. Sie ermöglicht einen gewissen Schutz und Distanzierung:

„Wenn in Fällen, wo jemand durch das Verhalten eines anderen durchgängig geschädigt, gekränkt und verletzt worden ist, der Geschädigte vermittelt über wiederholte akute Gefühle von Verachtung eine Disposition zu diesem Gefühl ausbildet, so hat dies wahrscheinlich eine wichtige Schutzfunktion für ihn, da die Disposition zu einer Vermeidung von Kontakt mit dem Verachteten führt.“(Demmerling/Landweer 2007, 53)

Das Auftreten von Verächtlichkeit ist also immer ein Hinweis auf persönliche Involvierung bzw. Ohnmacht. Sie kann gedeutet werden als letzte Antwort bei fehlenden Handlungsoptionen. Verächtlichkeit muss deshalb ein Anlass zur Reflexion und zur Fortbildung sein, zum Beispiel im Rahmen einer Supervision, um die persönliche Involvierung zu klären, bzw. Handlungsoptionen zu entwickeln, um nicht mehr mit Verachtung als letzte Antwort reagieren zu müssen.

Was die Entstehung von Verächtlichkeit begünstigt

Sind die Vorkommnisse in der Haasenburg GmbH auf defizitäre Individuen zurückzuführen, auf individuelles moralisches und fachliches Versagen? In Hamburg ist in diesem Jahr wieder eine geschlossene Jugendhilfeeinrichtung geschlossen worden.[2] Die Vorwürfe hören sich verblüffend ähnlich an: Grundrechtsverletzungen, entwürdigende Strafen und verächtliches Verhalten. Grund genug, nach den institutionellen Entstehungsbedingungen solchen Verhaltens zu fragen.

Dazu soll noch einmal der Abschlussbericht der Untersuchungskommission der Haasenburg GmbH herangezogen werden. Er macht deutlich, dass sich das Personal und die Jugendlichen vielfach sehr polar gegenüber standen und die Situationen vollkommen unterschiedlich erlebten und deuteten (vgl. Landesjugendamt Brandenburg 2013, 116).

Gegenüberstellung Konfliktdynamik Jugendliche und Betreuer/innen

Die Konfliktdynamik zwischen dem Personal und den Jugendlichen wird besonders am Anfang erlebt und sicherlich verstärkt dadurch, dass die Jugendlichen nicht freiwillig in der Einrichtung sind und dass es für sie, insbesondere am Anfang, kein oder kaum ein ‚außerhalb‘ gibt. Das Leben spielt sich zumindest am Anfang, bevor die Jugendlichen sich bestimmte Privilegien durch erwünschtes Verhalten erwerben, nur an diesem Ort ab.

6.1 Institutionelle Wirkmechanismen: Notwendige Disziplinarsysteme für eine große Zahl unfreiwilliger Insassen durch ein zahlenmäßig kleines Personal

Der Abschlussbericht der Untersuchung der Haasenburg GmbH zwingt einen geradezu, auf die klassische soziologische Theorie der totalen Institution von Erving Goffman (1973) zurückzugreifen, weil insbesondere die Dynamik der Anfangssituation, aber auch die beschriebenen Verachtungsdynamiken, mit seiner Theorie besonders gut erhellt werden können. Goffman beschreibt die Prozesse in den Institutionen, die für verschiedene Gruppen ‚sozial unbequemer‘ Menschen sorgen sollen (vgl. Goffman 2014, 337). „Ruhe und Gehorsam lassen den Patienten im Stationssystem aufsteigen. Ungebärdigkeit und Unordentlichkeit führen zum Abstieg.“ (Goffman 2014, 344) So beschrieb Goffman schon 1973 die psychiatrischen Kliniken. Genau dies aber ist eine treffende Zusammenfassung dessen, was in den Einrichtungen der Haasenburg an der Tagesordnung war.

Das professionelle Personal will, wie obige Gegenüberstellung zwischen den Jugendlichen und dem Personal zeigt, in seinen Funktionen als professionell pädagogisch Tätige anerkannt werden, deren Tätigkeit auf Rationalität, Empirie und effektiven Wirkmechanismen beruht. Sie erfahren aber nicht, dass ihre Dienstleistung freundlich entgegengenommen wird, sondern stehen einem Klientel gegenüber, das sich als unfreiwillig an diesen Ort verschleppt sieht, und zunächst einmal mit einer grundsätzlichen Entfremdung reagiert. Eine potenziell frustrierende Situation für das professionelle Selbstverständnis und für die Klienten und Klientinnen.

Das Fehlen von Außenbereichen macht den ganzen Lebensraum zum therapeutischen Milieu, was wiederum die Fachkräfte, ganz im Sinne einer angenommenen Ganzheitlichkeit, zu einer totalen Verordnungsvollmacht verführt (vgl. Goffman 2014, 341).

Die Einrichtung wird gemessen an der Erreichung der Normen, zu denen implizit auch die Bändigung ‚sozial Unbequemer‘ gehört. Der Druck zur Normerfüllung erhöht das Bestreben des Personals, alles diesem Rationalitätskalkül zu unterwerfen. Zeitmangel bestimmt den Arbeitsalltag, das Personal sei häufig ausgelastet damit, Fälle von Ungehorsam in die Akten aufzunehmen (vgl. Goffman 2014, 337).

Goffman kennzeichnet die Strukturen einer totalen Institution folgendermaßen:

  • Das Leben findet nur an einer Stelle statt, es ist einer zentralen Autorität unterworfen.
  • Die Tätigkeiten und Lebensäußerungen sind geplant, ihre Abfolge wird explizit geregelt und durch einen Stab von Funktionären vorgeschrieben.
  • Die verschiedenen Tätigkeiten und Lebensäußerungen werden überwacht und sind in einem rationalen Plan vereinigt, der dazu dient, die offiziellen Ziele der Institution zu erreichen.
  • Mit dem Eintritt in die Institution findet ein Bruch mit früheren Rollen statt. Goffman spricht vom bürgerlichen Tod des Individuums (Goffman 2014, 26).
Abbildung 1: Funktionsweisen einer totalen Institution

Abbildung 1: Funktionsweisen einer totalen Institution[3]

Die in den Institutionen angelegten Konflikte zwischen dem Personal und dem Klientel führen bei diesem zu unterschiedlichen Reaktionen. Manche reagieren mit Rückzug, manche mit Rebellion. Es gab auch in der Haasenburg durchaus diejenigen, die von der Institution profitierten, die ‚Lerner‘, die durch das Korsett Entwicklungsimpulse aufnehmen konnten. Es muss aber deutlich sein, dass fatalistisches, rebellisches und opportunistisches Verhalten ‚normale‘ und erwartbare Antworten von Menschen in totalen Institutionen sind, auf die schon konzeptionell eingegangen werden muss. Der Zwangskontext mit seiner Wirkung muss mit bedacht werden und darf nicht ausgeblendet werden. Sonst sind Fachkräfte und Klientel den Ohnmachts- und Verachtungsspiralen ausgeliefert, bei denen die Konfliktparteien und die Eskalationsdynamik vordefiniert sind. Verachtung wird sich auf beiden Seiten als letzte Antwort auf die Ohnmachtserfahrung steigern.

Dabei, auch das wurde deutlich, können Fachkräfte sich hinreißen lassen, Regelverstöße zu provozieren, um strafen und unterwerfen zu können. Goffman beschreibt dies als „Looping“ (Rückkopplung im Regelkreis):

„Jemand ruft beim Insassen eine Abwehrreaktion hervor und richtet dann seinen nächsten Angriff gerade gegen diese Reaktion. Die Schutzreaktion des Individuums gegenüber einem Angriff auf sein Selbst bricht zusammen angesichts der Tatsache, dass es sich nicht, wie gewohnt, dadurch zur Wehr setzen kann, dass es sich aus der demütigenden Situation entfernt.“ (Goffman 2014, 43)

Abbildung 2: Die Gefahr von Verachtungsdynamiken[4]

6.2 Ethische Risiken stationärer Hilfeformen

Soziale Arbeit muss sich immer der besonderen ethischen Risiken von stationären Hilfeformen bewusst sein. Stationäre Hilfeformen sind durch ihre institutionellen Rahmenbedingungen (fehlender Außenbereich, nicht selten besondere Abhängigkeit des Klientels) immer den Risiken dieser Verachtungsdynamiken ausgesetzt. Deshalb sollten insbesondere stationäre Hilfemaßnahmen auf ein notwendiges Maß begrenzt werden. Stationäre Hilfemaßnahmen sind nur dann zu rechtfertigen, wenn keine alternativen Settings mehr zur Verfügung stehen.

Wo immer sie eingesetzt werden, sind alle Bemühungen und Maßnahmen, die Institution zu öffnen und die Abhängigkeit des Klientels abzuschwächen, keinesfalls schmückendes Beiwerk zum eigentlichen ‚Kerngeschäft‘, sondern eine substanzielle Investition in die Menschenrechte und Menschenwürde. Dazu gehören vielfältige kreative Maßnahmen, wie zum Beispiel die Öffnung der Einrichtung für bürgerschaftliches Engagement, die Einbettung in den Sozialraum, die aktive Gestaltung von Bewohnerbeiräten sowie die grundsätzliche Pflege von Partizipationsstrukturen.

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[2] Vgl: Taz. Die Tageszeitung, 18. September 2015, 7.

[3] Eigene Darstellung

[4] Eigene Darstellung

Wie ist Achtung in der Sozialen Arbeit lehr- und lernbar?

Welche Folgerungen sind zu ziehen? Zunächst die, dass verächtliche Gefühlsdispositionen in der Sozialen Arbeit immer ein Alarmzeichen sind, nicht nur für ethische, sondern auch für fachliche Defizite! Wo immer sie sich einbürgern in Teams oder Einrichtungen, dürfen sie nicht unhinterfragt bleiben. Sie untergraben die Wirkungen von Professionalität. Eine Modifikation der verächtlichen habitualisierten Einstellung ist unerlässlich. Fachkräfte, die verächtliche Gefühle erleben, sollen dies als Anlass nehmen, um über Weiterentwicklung ihrer Fachlichkeit nachzudenken. Sie sollen dazu in ihrer Organisation entsprechende Beratungs- und Fortbildungsmöglichkeiten vorfinden. Gerade in stationären Hilfeformen ist eine grundsätzliche Auseinandersetzung mit Deeskalationsstrategien und deren Standards zwingend.

Zur Entwicklung einer unpersönlichen Achtungshaltung im sozialprofessionellen Verhalten, sind verächtliche Gefühldispositionen gegenüber bestimmten Gruppen zu bearbeiten. Gesellschaftlich verbreitete Ungleichwertigkeitsideologien sollen analysiert werden. Das Studium der Sozialen Arbeit soll zur Revision eigener Ungleichwertigkeitsideologien führen. Die feindlichen Mentalitäten, die Heitmeyer für Deutschland unter dem Begriff der Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit (GMF) untersuchte, sollen den Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen als soziale Probleme bewusst werden (Groß et al 2012, 11−18).[5] Die Entwicklung von Diversitätskompetenz ist wichtig für die Etablierung der Achtung als Haltung.

Am Beispiel der Haasenburg wurde deutlich, dass die ausschließliche Betonung der Regelhaftigkeit auch in der Mitarbeiterschaft stark präsent war. Einschüchterung war nicht nur bei den Jugendlichen an der Tagesordnung. Die Atmosphäre unter den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen war nicht frei. Gerade junge Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen suchten sich anzupassen an die Flut der Regeln und waren in ihrem Erziehungsverhalten oftmals rigide, aber auch besonders bestürzt durch die erhobenen Vorwürfe. Sie betonten, sie hätten doch alles richtig gemacht (vgl. Land Brandenburg 2013, 28).

Zuletzt geht es deshalb um ein Nachdenken darüber, wie organisationale und gesellschaftliche Räume atmosphärisch gestimmt werden können, damit Achtung und Wertschätzung von allen, die sich in diesen Räumen bewegen, erfahren werden kann (vgl. Gernot Böhme 1995).

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[5] Heitmeyer untersucht 12 gruppenbezogene Menschenfeindlichkeiten in Deutschland: Homophobie, Sexismus, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Islamophobie, Antisemitismus, Abwertung von Menschen mit Behinderungen, Abwertung von Langzeitarbeitslosen, Sinti und Roma, Obdachlosen und Asylbewerbern.

Literaturverzeichnis

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