EthikJournal

Matthias Bruckdorfer (Berlin) Michael David (Berlin)

Sozialpolitische und sozialarbeiterische Anmerkungen zur sozialökologischen gesellschaftlichen Transformation

Soziale Arbeit ist bisher oft in einen sozialpolitischen Kontext eingebettet, der Autonomie und Selbstbestimmung von Menschen mit Armutserfahrung wenig achtet. Der Respekt vor den eigenen Handlungsmöglichkeiten, Bedürfnissen und Entwicklungswegen aller Beteiligten ist aber ein wesentlicher Ausweis der Fachlichkeit von Sozialer Arbeit. Eine nachhaltig wirksame Armutsbekämpfung ist nicht möglich, wenn soziale Problemlagen individualisiert und psychologisiert werden. Dies verhindert auch eine ökologisch nachhaltige Ausrichtung von Sozialpolitik und Sozialer Arbeit. Damit Menschen ökologisch handlungsfähig sind, müssen sie Zugang zu ausreichenden Ressourcen und Entscheidungsmöglichkeiten haben. Diskussionen über die ökologische Lenkungswirkung müssen in den Blick nehmen, dass eine nachhaltigere Ausrichtung von Sozialpolitik unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte erfordert, die eigene Fachlichkeit der Sozialen Arbeit und den damit verbundenen Respekt vor allen Beteiligten zu achten.

Sozialpolitik Grundsicherung Anwaltschaftlichkeit Soziale Arbeit

Soziale Nachhaltigkeit – Bezugspunkte und Steuerungskonflikte zwischen Um-weltpolitik und Existenzsicherung

Die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDG) arbeiten mit einem umfassenden Nachhaltigkeitsbegriff. Umweltpolitische wie sozialpolitische Ziele werden hier gemeinsam gedacht.[1] Die Überwindung von Armut ist in diesem Kontext ein umfassender Prozess und mehr als die Summe einzelner, punktueller Maßnahmen.[2] Es geht darum, langfristig und dauerhaft wirksam die Strukturen zu überwinden, die zur Armut von Bevölkerungsgruppen und Personen führen. Zugleich hat die Überwindung von Armut aber auch umweltpolitische Rückwirkungen. Dabei kommt es darauf an, wie die Instrumente zur Armutsbekämpfung gestaltet sind. Wirken sie kurzfristig, um das Schlimmste zu verhindern? Sind sie möglichst restriktiv ausgestaltet, um die Inanspruchnahme der Sozialleistungen unattraktiv zu machen? Sind sie mit ausreichenden Ressourcen versehen, um langfristig und nachhaltig wirken zu können?

1.1 Systematische Anfragen an die Nachhaltigkeit der Grundsicherung

In Deutschland kommt dem Sozialgesetzbuch II, in dem die Grundsicherung für Arbeitsuchende und ihre Angehörigen geregelt ist, eine zentrale Rolle für die Armutsbekämpfung zu. Ergänzend sieht das SGB XII eine Grundsicherung für Erwerbsunfähige und Senior:innen vor. Der Kern der materiellen Leistung sind hier die nach Bedarfsgemeinschaften und bei Kindern nach Altersgruppen aufgegliederten Regelsätze, die das Existenzminimum abbilden sollen. Sie sind – so die Kritik der Wohlfahrtsverbände – zu restriktiv festgelegt und bilden das Existenzminimum daher nicht ausreichend ab (Diakonie Deutschland, 2020).[3] Eine Folge: die Konsummöglichkeiten der Betroffenen sind sehr eingeschränkt. Die Mittel reichen nicht aus, um nachhaltig, das heißt sozial und ökologische verantwortlich zu konsumieren, im Gegenteil: ohne die Unterstützung durch Lebensmittel- und Sachspenden der Tafeln kommen viele Betroffene nicht zurecht. Während die Tafeln ihr Engagement oft auch als Beitrag gegen die Auswüchse einer Wegwerfgesellschaft darstellen, bedeutet Konsum für die Leistungsberechtigten in der Grundsicherung angesichts eines sehr knappen Regelsatzes aber immer auch, das Billigste konsumieren zu müssen. Das billigste Produkt ist aber in der Regel auch das Produkt mit der schlechtesten Nachhaltigkeitsbilanz und Lieferketten, die soziale und ökologische Folgeschäden nach sich ziehen.[4]

Das Problem der fehlenden Bedarfsdeckung setzt sich auch auf anderen Ebenen der Grundsicherungsleistungen fort. Drei Beispiele:

So sind die Kosten der Unterkunft erstens ebenfalls schmal gehalten. Haushalte, die örtlich vorgesehene ‚Angemessenheitsgrenzen‘ überschreiten, werden zur ‚Kostensenkung‘ aufgefordert. Dies geschieht auch aufgrund von Mietpreissteigerungen. Diese wiederum erfolgen oft nach der energetischen Sanierung von Gebäuden. Wohnungen in energetisch gutem Zustand liegen generell oft oberhalb der kommunal festgelegten Angemessenheitsgrenzen.

Bei der Anschaffung von elektrischen Geräten etwa spielt zweitens die Energiebilanz keine Rolle. Grundsicherungsbeziehende sollen das günstigste Gerät anschaffen, Jobcenter drängen oft auf die Anschaffung von Gebrauchtgeräten.

Schließlich sollen Leistungsberechtigte in der Grundsicherung drittens den günstigsten Strom- und Gasanbieter wählen. Sie werden immer wieder zum Wechsel aus ökologischen Strom- und Gastarifen in preisgünstigere aufgefordert.

1.2 Ökologische Lenkungswirkungen und soziale Situation von Haushalten

Aktuell spielt die Frage der ökologischen Lenkungswirkung in Bezug auf Konsumentscheidungen eine wichtige Rolle, etwa die CO2-Bepreisung von Produkten und Dienstleistungen. Hier gibt es einen unmittelbaren Zusammenhang zu Armutsfragen. Bei der CO2-Bepreisung kann es schnell zu sozialpolitischen Zirkelschlüssen kommen. So haben arme Haushalte mitunter einen deutlich kleineren CO2-Fußabdruck, obwohl ihnen nur Geräte und Wohnungen mit schlechten ökologischen Standards zur Verfügung stehen.[5] Der Grund: die betreffenden Personen leben auf kleinerem Raum und haben wenige Geräte. Demgegenüber fällt ein Haushalt mit einer großen Wohnung, die zwar energetisch in gutem Zustand ist, ökologisch mitunter mehr ins Gewicht – insbesondere dann, wenn der Haushalt mit sehr vielen elektrischen Geräten ausgestattet ist. Auch wenn diese einen guten energetischen Standard haben, ist die Energiebilanz dieses Haushaltes in der Summe aber dann umweltschädlicher als die Verbrauchssumme von nur sehr wenigen – energetisch schlechten – Geräten in Haushalten mit geringen Einkommen. Auf der anderen Seite wird deutlich, dass nicht die Konsument:innen allein den Markt steuern. Wenn Umweltfolgen nicht eingepreist sind, ist eben das Günstigste das am Wenigsten nachhaltige Produkt. Der ökologische Ausgleich kann aber nicht einfach nur durch höhere Produktkosten für die Verbraucher:innen erfolgen, die allen Verbraucher:innen – also auch denen mit wenig Einkommen – gleichmäßig pro Anschaffung aufgebürdet werden. So spielt z.B. die Frage der Subventionslenkung und Wirtschaftsförderung, etwa in der Landwirtschaft, eine zentrale Rolle dabei, ob umweltschädliche oder umweltfreundliche Produkte teurer sind. Schließlich ist es Aufgabe des Staates, Regeln zu setzen und lenkend zu wirken.[6] Eine Umstellung der Förderungen darf dabei nicht sozial blind sein. Umweltbewusstes Verhalten darf kein Luxus sein, den sich nur Besserverdienende leisten können.

1.3 Soziale und umweltbezogene Handlungsfähigkeit stärken

Neben dem direkten umweltpolitischen Bezug spielt der Nachhaltigkeitsaspekt in der Sozialpolitik aber auch auf einer anderen Ebene eine Rolle. Wenn das umweltpolitische Ziel sein soll, Menschen bewusste Konsum- und Lebensentscheidungen nahe zu bringen, sind dabei nicht nur die finanzielle Ebene und die gesetzgeberische Steuerungsebene berührt, die solche Entscheidungen überhaupt ermöglichen müssen.

Das Ziel umweltpolitisch bewusster und handlungsfähiger Bürger:innen passt nicht mit einem sozialpolitischen Konzept zusammen, das Menschen mit geringem Einkommen oder in Armut vor allem defizitorientiert und kontrolldominiert begegnet.[7] In der heutigen Grundsicherung steht die Kontrolle der Betreffenden im Vordergrund, flankiert durch Eingliederungsvereinbarungen und Sanktionen. Nicht die langfristige Überwindung von Armut, sondern ein starker Druck, kurzfristig den Leistungsbezug zu verlassen, steht im Vordergrund. Nicht die Förderung von Entscheidungsmöglichkeiten und -ressourcen und die Stärkung der Persönlichkeiten sind das Ziel, sondern die Kontrolle, ob nicht etwa unberechtigt Leistungen in Anspruch genommen würden. Soziale Beratung oder soziale Hilfen erscheinen als ein Abarbeiten von Problemkonstellationen, die im Rahmen einer Anamnese wie ein Störungsbild erhoben werden. Diese Störungen werden mit Druck und Zwang angegangen. Eine Form der Existenzsicherung, die Persönlichkeiten stärkt und ihre Fähigkeiten zu Entscheidungen achtet, muss anders funktionieren. Hier stünden ein Wunsch- und Wahlrecht tatsächlich zur Verfügung. Angeknüpft würde an Stärken. Die Passivität, die heute Armen aufgezwungen wird und die Sozialleistungen sowie die damit verbundenen Anforderungen prägt, neutralisiert die Betreffenden auch politisch. Sie sind als Akteur:innen in einer demokratischen Streitkultur nicht vorgesehen.[8] Wer das – juristisch schon seit langem nicht mehr bestehende – ‚Lohnabstandsgebot‘ zum prägenden Merkmal von Sozialleistungen macht, entzieht in Armut Lebenden ihre z.B. in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, der EU-Sozialcharta oder dem UN-Sozialpakt verbrieften Rechte.[9]

Entscheidungsfähigkeit und Konfliktfähigkeit gehören zusammen. Das bedeutet, auch in Armut Lebenden aktiv Rechte zuzugestehen und nicht nur notgedrungen zuzubilligen. Soziale Arbeit in einem solchen Kontext bedeutet, Auseinandersetzungsfähigkeit zu unterstützen – bis hin zur Möglichkeit, Wege des demokratischen Streites und des Einforderns sozialer Rechte aktiv zu fördern.[10] Menschen, die in einer solchen Form Soziale Arbeit als unterstützendes Element in ihrem Leben erleben, können auch bewusste und nachhaltige Entscheidungen treffen, aus ihrer eigenen Persönlichkeitsentwicklung heraus und selbstbestimmt. Dazu sind sie zunächst und vor allem ernst zu nehmen und mit Respekt zu behandeln.[11]

1.4 Stagnation überwinden, soziale und ökologische Mobilität verwirklichen

Eine Sozialpolitik, die sanktionsbewehrt und defizitorientiert daherkommt, kann nicht nachhaltig positiv wirken:

Die persönlichen Rahmenbedingungen müssten stimmen: wer als Konsument:in entscheiden soll, muss auch finanziell entscheiden können.

Die gesellschaftlichen Rahmensetzungen müssen wegweisend sein: Wirtschaftsförderung und gesellschaftliche Rahmenbedingungen für Wirtschaft, Produktion und Handel müssen so gestaltet sein, dass nachhaltiger Konsum belohnt wird und auch mit schmalem Geldbeutel möglich ist.[12]

Die individuellen Voraussetzungen müssen geachtet werden: Nicht die einzelne Konsumentscheidung allein darf Maßstab von Maßnahmen im Sinne einer ökologischen Lenkungswirkung sein, sondern die Summe der Konsumentscheidungen bis hin zum CO2-Fußabdruck des Haushaltes müssen in den Blick benommen werden. Mindestmaß und Übermaß müssen im Einklang stehen: es gibt ein Mindestmaß, ein Existenzminimum, das den Menschen gewährleistet sein muss und ein mittleres Maß, das sich Menschen im unteren Einkommensbereich hart erarbeiten. Ökologische Folgeschäden entstehen oft im Übermaß, das weit über dieses Existenzminimum und deutlich über ein mittleres Maß hinausgeht. Darum macht es Sinn, weniger das Wirtschaften mit dem Existenzminimum mit detaillierten Vorschriften zu belegen – hier wirkt Ermöglichen besser –, sondern das Übermaß zu regeln und im mittleren Bereich positive Umwelt- und Konsumentscheidungen zu belohnen. Ausnahme und Regel müssen unterschieden werden: es macht einen wesentlichen Unterschied, ob ein Haushalt lange auf einen ersehnten Urlaub spart und dann einmal einen Flug bucht, oder ob Geschäftsreisende mit Vielfliegerbonus ihre Inlandsreisen per Flugzeug gestalten. Darum muss den Menschen ein mittleres Maß an Ressourcenverbrauch zugestanden, ein Übermaß aber begrenzt und geregelt werden.

Die Infrastruktur muss stimmen: eine soziale und ökologische öffentliche Infrastruktur nutzt der Umwelt, aber auch allen bisher unsozial Benachteiligten.

Sozialer wie ökologischer Politik muss gemeinsam sein, Entscheidungs- und Entwicklungsmöglichkeiten zu fördern. Dies erfordert einen zweifachen Ansatz von Mobilität: Eine ökologische Mobilität fördert Möglichkeiten wie ÖPNV, Carsharing oder Radwege. Sie minimiert Umweltschäden und erleichtert den Zugang zu Fortbewegungsmöglichkeiten, die weniger umweltschädlich sind als eine autogerechte Stadt mit möglichst vielen Individual-PKW. Damit erleichtert sie aber auch die räumlichen Bewegungsmöglichkeiten von allen Menschen, die einen schmalen Geldbeutel haben und sich teuren Individualverkehr nicht leisten können. Mehr ÖPNV ist gleichermaßen sozialer wie umweltfreundlicher. Eine soziale Mobilität bedeutet Aufwärtsmobilität. Heute heißt, wie der 6. Armuts- und Reichtumsbericht[13] nachweist, in den Worten von Diakonie-Präsident Lilie „einmal arm meist immer arm“ (Diakonie Deutschland, 2021b, o.S.). Er fasst die Befunde am 12. Mai 2021 in einer Pressemitteilung wie folgt zusammen. „Die Haushalte im unteren Drittel haben kaum eine soziale Veränderungsperspektive. Bei den ärmsten zehn Prozent ändert sich auch generationenübergreifend nichts mehr an ihrer Situation. Die Wenigsten schaffen es, die Armut zu überwinden. Ein Fünftel der Menschen in Deutschland lebt inzwischen in einer vollautomatischen Drehtür zwischen befristeten Jobs, Selbstständigkeit, prekärer Beschäftigung und wiederholtem Sozialleistungsbezug“ (ebd.). Darum ist soziale Mobilität nötig: eine reelle Chance, mit Hilfe einer wirksamen und förderlichen Infrastruktur nachhaltige Wege aus der Armut zu finden. Dazu Lilie: „Sozialpolitische Stagnation bedroht unsere Gesellschaft genauso wie der Klimawandel. Darum steht jetzt eine Verbesserung der Aufstiegschancen für alle auf der sozial- und bildungspolitischen Agenda – es braucht eine Infrastruktur, die allen Menschen offensteht, damit sie nicht nur räumlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln von A nach B, sondern auch sozial von Unten nach Oben kommen können“ (ebd.).

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[1] Die Bundesregierung bietet auf ihrer Homepage einen prägnanten Überblick über die SDG. https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/nachhaltigkeitspolitik/nachhaltigkeitsziele-verstaendlich-erklaert-232174 (abgerufen am 23.06.2021).

[2] Hierzu bietet die Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) einen vertieften Überblick, https://www.giz.de/de/weltweit/68498.html (abgerufen am 31.05.2021). Aus Sicht der Diakonie Deutschland greifen die 2016 formulierten Nachhaltigkeitsziele der Bundesregierung zu kurz, siehe Diakonie Deutschland, Stellungnahme von 2016, https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/441362/fb7c121f7e1b6a09f0ee3745073e824a/2016-07-25-diakonie-deutschland-evangelischer-bundesverband-data.pdf?download=1 (abgerufen am 31.05.2021).

[3] 2020 stellte die Diakonie Deutschland ihre Kritik an der Regelsatzermittlung wie folgt zusammen: Gutachten: https://www.diakonie.de/pressemeldungen/hartz-iv-saetze-lebensnah-berechnen-diakonie-stellt-alternativ-modell-vor; Stellungnahme: https://www.diakonie.de/stellungnahmen/stellungnahme-zur-oeffentlichen-anhoerung-zum-regelbedarfsermittlungsgesetz (jeweils abgerufen am 31.05.2021).

[4] Die Konsequenzen dieser Art von Konsum beschreibt Robert Reich, früherer US-Arbeitsminister. Beständige Preis- und Kostensenkungen, die wirtschaftliches Handeln prägen, führen gleichzeitig zur Erosion von Bürgerrechten und demokratischer Beteiligungsmöglichkeiten (Reich, 2008), hier insbesondere Kapitel 3 „Zwei Herzen in einer Brust“, 119 ff. über den Widerspruch über Konsum als Verbraucher und Abbau von Bürger- und Arbeitnehmerrechten infolge des Konsums von Billigprodukten.

[5] Entsprechende Berechnungsmöglichkeiten bieten Brot für die Welt (https://www.fussabdruck.de/), das Umweltbundesamt (https://uba.co2-rechner.de/de_DE/)) und der WWF (https://www.wwf.de/themen-projekte/klima-energie/wwf-klimarechner

[6] Hierzu Reich (2008, 168): „Die einzige Möglichkeit, um unsere Interessen als Bürger gegenüber unsren Interessen als Anleger und Verbraucher durchzusetzen, sind Gesetze und Regulierungsmaßnahmen, die sicherstellen, dass unsere Anlagen und Käufe nicht nur eine persönliche, sondern auch eine gesellschaftliche Entscheidung widerspiegeln.“

[7] Dörre/Scherschel/Booth u.a. (2013) beschreiben in ihrer Studie, wie die Hartz-IV-Gesetzgebung darauf ausgerichtet ist, Menschen umfassend zu kontrollieren und persönliche Entscheidungswege zu blockieren. Die „Denkfabrik – Forum für Menschen am Rande“ hat in zwei Studien (2017 und 2019) analysiert, wie diese Form von Sozialpolitik politisches Desinteresse von Langzeitarbeitslosen befördert und bei ihnen das Gefühl verfestigt, in der Demokratie sowieso nicht dazu zu gehören.

[8] Elsässer/Hense/Schäfer (2016) haben in einer Studie für den 5. Armuts- und Reichtumsbericht nachgewiesen, dass in Armut Lebende in politischen Entscheidungsprozessen tatsächlich kaum eine Rolle spielen und auch als potentielle Wähler:innen kaum ernst genommen werden.

[9] Siehe: Parallelbericht der Nationalen Armutskonferenz von 2018 an den UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte: https://www.nationale-armutskonferenz.de/wp-content/uploads/2018/09/NAK-Parallelbericht_UN-Sozialpakt_deutsche-Fassung.pdf. Weitere Materialien: https://www.nationale-armutskonferenz.de/veroeffentlichungen/parallelbericht-wsk-rechte/ (jeweils abgerufen am 22.06.2021).

[10] Hierzu schreibt der französische Philosoph Jaques Rancière (2002, 99) in seiner Schrift „Das Unvernehmen“: „Diese Macht zu erweitern heißt, Streitfälle und Gemeinschaftswelten des Streits durch die Demonstration, unter dieser oder jener Spezifikation […] selbst zu schaffen.“

[11] Dementsprechend schlägt die Diakonie Deutschland eine Neuformierung der sozialen Sicherung vor, die eine verlässliche Existenzsicherung mit umfassenden sozialen Angeboten und einer respektvollen Arbeitsmarktpolitik verbindet (Diakonie Deutschland, 2021b).

[12] Hierzu veröffentlichte die Diakonie bereits 2013 mit anderen Partnern im Rahmen der „Klimaallianz“ die Erklärung „Die Energiewende klimafreundlich, zukunftsfähig, sozial gestalten“.

[13] Die Frage der sozialen Mobilität behandelt insbesondere die zitierte Studie von Groh-Samberg u.a. (2021, 122ff.).

Soziale Arbeit als Akteurin bei einer sozialökologischen Transformation

Wirksamer und nachhaltiger Klimaschutz ist für nachfolgende Generationen schlicht eine Überlebensnotwendig-keit. Klimaschutz muss für alle gesellschaftlichen Akteure in Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft ab sofort handlungsleitend sein. Dabei ist die ökologische Transformation ohne eine soziale Transformation nur schwer denkbar. Schon die Notwendigkeit einer veränderten klimagerechten Produktion hat gravie-rende Auswirkungen etwa auf die Arbeitsplätze und die Beschäftigungssituation von Menschen. Auch die Sozialpolitik und die Soziale Arbeit, als Disziplin und Profession, müssen sich ökologisch transformieren, ihre Denkweisen, Handlungs-formen und Standards aktiv überprüfen und an die Anforderungen einer klimagerechten Welt anpassen.

Eine gelingende ökologische Transformation ist zum einen in vielerlei Hinsicht davon abhängig, inwieweit die ökologischen Handlungsnotwendigkeiten sozial gerecht ausbalanciert werden. Was die Soziale Arbeit betrifft, ist sie dabei auf externe klimagerechte gesellschaftliche bzw. sozialpolitische Rahmensetzungen angewiesen. Im ersten Kapitel wurden solche sozialpolitischen Leitplanken am Beispiel der Grundsicherung benannt und ausgeführt. Eine ökologische Transformationspolitik muss insbesondere bezogen auf unterprivilegierte und von Einkommensarmut betroffene Menschen eine soziale Umverteilungspolitik beinhalten, damit deren zwangsläufig steigende Lebenshaltungskosten ausgeglichen werden können. Zum anderen profitiert Klimapolitik von einer sozialen Transformation, die ganz grundlegend in ihrem Bereich auf Wirksamkeit und Nachhaltigkeit achtet und damit einen nicht unwesentlichen Beitrag zum Erfolg der sozialökologischen Transformation leistet.

Soziale Arbeit ist also gut beraten, aktiv und selbstbestimmt Forderungen nach geeigneten externen sozialpolitischen Rahmenbedingungen zu erheben[14] , intern ihre eigene Wirksamkeit und Nachhaltigkeit deutlich zu verbessern und parallel die Implementierung klimagerechter Standards voranzutreiben. Letzteres muss sie auf einer betriebswirtschaftlich-institutionellen Ebene umsetzen, in Konzepte der Sozialen Arbeit integrieren und bei ihrer sozialanwaltschaftlichen Arbeit berücksichtigen.

2.1 Wohlfahrtsökonomie

In der Wohlfahrtsökonomie geht es um klimarelevante sozialwirtschaftliche Themen und Fragestellungen (Leitung, Finanzierung, ethische Standards etc.) bezogen auf die Einrichtungen und Dienste Sozialer Arbeit und die in ihr Beschäftigten. Wie jedes private Unternehmen muss etwa die Beschaffungsstrategie für Sachgüter nach ökologischen Standards ablaufen. Wohlfahrtsstaatliche Träger sind wie alle anderen Wirtschaftssubjekte aufgefordert, klimagerecht zu wirtschaften. Gemeinwohlorientierung muss weiter definiert werden als bisher. Es geht nicht mehr nur darum, eine sozial gerechte Verteilung von Verwirklichungschancen und materiellen Gütern anzustreben, sondern den Erhalt und den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen respektive der Natur ebenfalls zu garantieren. Dazu ist es notwendig, dass die Diakonie als Wohlfahrtsverband ihren Corporate Governance Kodex entsprechend erweitert und anpasst. Auch das Compliance-Management muss für die Einhaltung ökologischer Handlungserfordernisse neu ausgerichtet werden. Das gesamte Sozialmanagement bedarf einer Umstrukturierung unter den Vorzeichen des ökologischen Imperativs. Diese grundlegenden Veränderungen setzen voraus, dass staatlicherseits bei der Finanzierung der Wohlfahrtspflege auf die unter Umständen höheren Kosten in der Transformationsphase mit höheren Entgelten reagiert wird. Wohlfahrtsverbände wie die Diakonie müssen daher die zukünftigen Rahmensetzungen für ihr klimagerechtes wirtschaftliches Handeln über Lobbyarbeit selbst zu beeinflussen versuchen und notwendige Gelder für eine Umsteuerung einfordern.

2.2 Die sozialarbeiterisch-konzeptionelle Ebene

Die sozialarbeiterisch-konzeptionelle Ebene berührt den Umgang der Professionellen/ hauptamtlichen Mitarbeitenden der Diakonie mit Ratsuchenden, Klient:innen, zu Betreuenden, Betroffenen oder Patient:innen. Wie soll die Kommunikation und das Hilfehandeln der Hauptamtlichen unter den Vorzeichen einer klimagerechten Gesellschaft aussehen? Erwächst daraus ein Bildungs- oder gar Erziehungsauftrag gegenüber unterprivilegierten, von Armut betroffenen Bevölkerungsgruppen, um klimagerechtes Verhalten sicherzustellen?

2.2.1 Ökologische Erweiterung der Definition Sozialer Arbeit

Gemeinsame Grundlage der Disziplin und Profession weltweit ist die internationale Definition Sozialer Arbeit der International Federation of Social Workers (IFSW) aus dem Jahre 2014. Die Übersetzung des Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit e.V. (DBSH) lautet wie folgt: „Soziale Arbeit fördert als praxisorientierte Profession und wissenschaftliche Disziplin gesellschaftliche Veränderungen, soziale Entwicklungen und den sozialen Zusammenhalt sowie die Stärkung der Autonomie und Selbstbestimmung von Menschen. Die Prinzipien sozialer Gerechtigkeit, die Menschenrechte, die gemeinsame Verantwortung und die Achtung der Vielfalt bilden die Grundlage der Sozialen Arbeit. Dabei stützt sie sich auf Theorien der Sozialen Arbeit, der Human- und Sozialwissenschaften und auf indigenes Wissen. Soziale Arbeit befähigt und ermutigt Menschen so, dass sie die Herausforderungen des Lebens bewältigen und das Wohlergehen verbessern, dabei bindet sie Strukturen ein“ (vgl. DBSH, o.J., o.S.). Die Formulierung enthält zwar die klassischen zentralen Werte für die Sphäre des Sozialen im Spannungsfeld zwischen Individuum und Gesellschaft. Das Verhältnis zur Natur und den natürlichen Lebensgrundlagen taucht bei wohlwollender Interpretation allerhöchstens zwischen den Zeilen auf. Das ist ein Mangel, der schnellstens behoben werden muss. Gerade in die internationale Definition Sozialer Arbeit müssen die vielfältigen ökologischen Standards aufgenommen werden, als Selbstverpflichtung für ein verändertes professionelles Selbstverständnis und als starkes handlungsleitendes Signal an die Praxis.

2.2.2 Selbstbestimmung und Emanzipation als ökologische Treiber

In politischen Debatten wird immer wieder auf die individuelle Verantwortung als wichtigen Punkt bei der ökologischen Transformation hingewiesen. Das ist grundsätzlich richtig, wenngleich Menschen, die etwa weniger Plastikmüll verursachen wollen, sehr schnell merken, dass ihre individuellen Handlungsmöglichkeiten doch sehr schnell an strukturelle Grenzen stoßen. Gelegentlich werden, und das ist in unserem Zusammenhang wichtig, gegenüber unterprivilegierten Menschen auch individuelle Schuldzuweisungen erhoben. Viele verweigerten sich klimagerechtem Handeln oder seien dazu aufgrund unterschiedlicher Gründe nicht in der Lage. Gerade Unterprivilegierte seien etwa unfähig, auf den Konsum von Billigfleisch zu verzichten, wüssten nicht einmal, wie sie ihre Wohnungen richtig lüften könnten und verbrauchten Unmengen von Strom mit alten energieintensiven Haushaltsgeräten und einem Dauerkonsum von TV und sozialen Medien. Das sind Stereotype, die offensichtlich die Ergebnisse wissenschaftlicher Studien unterschlagen, dass die Wohlhabenden und Reichen im Durchschnitt sehr viel mehr zur Klimaerwärmung beitragen als Unterprivilegierte. Eine mittelschichtsorientierte Soziale Arbeit könnte trotzdem der Versuchung erliegen, einen Erziehungsauftrag gegenüber Menschen in armutsnahen Lebenslagen abzuleiten. Das wäre fatal, denn in den meisten Fällen würde das einer unbedingt zu vermeidenden Individualisierung und Pädagogisierung struktureller Probleme gleichkommen. Soziale Arbeit muss demgegenüber so handeln, dass unterprivilegierte Menschen selbstbestimmt und entscheidungsfähig ihren Alltag bewältigen können. Soziale Arbeit muss also durch geeignete Handlungsformen die Voraussetzungen für soziale Teilhabe und Emanzipation ihrer Klientel sowohl materiell als auch ideell schaffen helfen. Was materielle Voraussetzungen für Selbstbestimmung und Emanzipation sein können wurde weiter oben am Beispiel der Grundsicherung von Menschen schon beschrieben.

Menschen brauchen aber nicht nur eine existentiell-materielle Grundlage für eine soziokulturelle soziale Teilhabe. Auch bei psychosozialen Fragestellungen und Problemen besteht ein Hilfebedarf. Alle Menschen, die einen psychosozialen Hilfebedarf haben, müssen auf eine Hilfestruktur treffen, die vertrauensbasiert, fachlich unabhängig und kostenlos hilft. Dazu bedarf es einer Palette an personenbezogenen sozialen Diensten, die die Selbstbestimmung und Emanzipation der Betroffenen ins Zentrum der Hilfe rücken.[15] Dies wäre die Voraussetzung dafür, dass Menschen aus freier Entscheidung und mit einer intrinsischen Motivation zu Koproduzent:innen einer vernünftigen Klimapolitik werden. Um aber einen solchen Beitrag leisten zu können, muss Soziale Arbeit auch ihre psychosozialen Hilfen nach den Kriterien von Wirksamkeit und Nachhaltigkeit ausrichten, ganz unabhängig von den Forderungen nach Wirksamkeit und Nachhaltigkeit in ökologischer Hinsicht.

2.2.3 Nachhaltigkeit und Wirksamkeit Sozialer Arbeit

Die Umsetzung der Kriterien Nachhaltigkeit und Wirksamkeit ist in der Sozialen Arbeit nicht selbstverständlich. Gerade am Beispiel von Hartz IV lassen sich erhebliche Wirkungsprobleme feststellen. Mit dem SGB II ist eine soziale Hilfestruktur für Erwerbslose entstanden, die nicht Selbstbestimmung und Emanzipation der Betroffenen intendiert. Im Wesentlichen liegt das an einer Vermischung (Hybridisierung) von Hilfeformen mit unterschiedlichen Handlungslogiken (vgl. Diakonie Deutschland. 2021a, 9ff.). Insbesondere wird dies bei den Jobcentern deutlich, die versuchen, unterschiedliche Hilfebedarfe aus einer Hand abzuarbeiten. Grundsätzlich haben Erwerbslose drei unterschiedliche Hilfebedarfe: einen existentiell materiellen, einen psychosozialen und einen erwerbsarbeitsbezogenen Hilfebedarf (vgl. ebd.). Diese Hilfebedarfe sind sehr unterschiedlich gestaltet, und mit ihnen muss in einer jeweils passenden Handlungslogik gearbeitet werden, um Soziale Arbeit wirksam und nachhaltig umzusetzen. Wir unterscheiden bei den Handlungslogiken zwischen Cash und Care.

Cash-Leistungen werden eher unpersönlich ohne Ansehen der konkreten Person erbracht. Es geht um die sachliche, rationale Anwendung von gesetzlich festgelegten Bedürftigkeitskriterien. Da es sich um hoheitliche Aufgaben handelt, werden Entscheidungen per Verwaltungsakt dem Antragsteller durch eine staatliche Behörde übermittelt. Leistungsprüfung und Leistungsgewährung sind gut standardisierbar und rationalisierbar. Dabei spielt es keine Rolle, wieviel Vertrauen zwischen Antragsteller:in und Bewilliger:in entsteht, sondern um die Prüfung der sachlichen Voraussetzungen für die jeweils beantragte Sozialleistung.

Dagegen stehen Care-Leistungen zur Bearbeitung immaterieller psychosozialer Fragen und Probleme unter ganz anderen Vorzeichen. Es bedarf eines vertrauensvollen und verständigungsorientierten Dialogs zwischen Ratsuchenden und Sozialarbeiter:innen, damit die Hilfen wirksam und nachhaltig sind. Die empirischen Befunde und theoretischen Erkenntnisse belegen, dass Vertrauen und Verständigung entscheidende Wirkfaktoren darstellen, entlang derer die psychosozialen Hilfen konzeptioniert werden müssen (vgl. Stimmer/Ansen, 2016, 55ff.). An die Stelle von Druck, Bevormundung, Zwang und patriarchalischem Amts-Duktus müssen Beratungsprinzipien wie Freiwilligkeit, Achtung der Autonomie von Ratsuchenden und Förderung ihrer sozialen Handlungsfähigkeit treten. Der rechtliche Rahmen muss dabei so offen formuliert sein, dass die Hilfe ergebnisoffen gestaltet und individuell und passgenau auf den Einzelfall zugeschnitten werden kann. Formalisierte Handlungsabläufe „einer Quantifizierung, Rationalisierung, Modularisierung und Standardisierung“ (Schwarze, 2019) sind in diesem Handlungskontext kontraproduktiv. Care-Leistungen werden typischerweise von personenbezogenen sozialen Diensten erbracht, die fachlich unabhängig sein sollten und kostenlos beraten.

2.2.4 Hybridisierung als sozialökologisches Hindernis

Die Vermischung (Hybridisierung) dieser beiden Handlungslogiken ist typisches Merkmal für das Hilfehandeln in den Jobcentern. Der formalisierte Charakter der Erbringung der materiell-existentiellen Hilfen konterkariert und dominiert die Beratungsprozesse, die unverzichtbar auf vertrauensvolle Bezüge angewiesen sind. Die Beratung in den Jobcentern muss in einem rechtlichen, institutionellen und konzeptionellen Rahmen stattfinden, der grundsätzlich nicht geeignet ist, Vertrauen herzustellen. Hoheitliche Aufgaben der Integrationsfachkräfte (Existenzsicherung, Kontrollfunktion, Sanktionsgewalt), ein hoher Formalisierungsgrad der Strukturen und Abläufe (Standardisierungen, Routinen etc.) sowie ‚unpersönliche Steuerung‘ durch Recht und Geld unterlaufen die Bemühungen der Integrationsfachkräfte zur Herstellung einer vertrauensvollen Beziehung und individuell passgenauen Hilfen.

In der Konsequenz sind die Hilfen für erwerbsfähige Arbeitssuchende aus sozialarbeiterischer Sicht wenig wirksam und schon gar nicht nachhaltig. Darüber hinaus wird auch die sozialstaatliche Zielsetzung durch die hinderlichen Rahmenbedingungen und konzeptionellen Widersprüchlichkeiten im System nicht oder nur unzureichend realisiert. Im sozialstaatlichen Diskurs bestand und besteht für dieses Thema kein Problembewusstsein. In einem Vortrag auf einer Fachtagung der Diakonie stellt Uwe Schwarze (2019) fest „Doch das Verhältnis von materieller Grundsicherung als ökonomische Intervention und sozialer Beratung als pädagogische Intervention wurde sozialpolitisch allgemein wie auch spezifisch in arbeitsmarktpolitischen ‚Reformen‘ seit Beginn der 2000er Jahre nur völlig unzureichend reflektiert“ So sei eine zentrale Maxime der Arbeitsmarktreform, die Hilfen aus einer Hand zu erbringen, aus sozialarbeiterischen Kontexten unbedacht übernommen, fachlich falsch und unpassend umgesetzt und damit einer Hybridisierung Vorschub geleistet worden.

Für die Ratsuchenden ist der eigentlich unterschiedliche Charakter von Care- und Cash-Leistungen immer weniger erkennbar. Die in Deutschland weit verbreiteten Vorbehalte gegenüber (sozial-)staatlichen Behörden werden so immer wieder aufs Neue bestätigt. Sie übertragen sich tendenziell auch auf personenbezogene soziale Dienste, die von den Ratsuchenden eins in eins gesetzt werden mit dem System Hartz IV. Es kommt zu Legitimationsverlusten gerade für die Hilfsinstitutionen der sozialen Infrastruktur, deren Handeln ohne vertrauensbasierte Beziehungen und dialogische Verständigung nicht gelingen kann.

Im Grunde fortschrittliche sozialarbeiterische Methoden und Konzepte wie das Case-Management werden von den Integrationsfachkräften in einem behördlichen Kontext praktiziert, der das Potential des Konzeptes nicht nur nicht ausschöpft, sondern konterkariert. Das für Care-Leistungen so wichtige Prinzip der Vertraulichkeit/ Verschwiegenheit wird durch Schweigepflichtsentbindungen, Datenaustausch und eine Kooperation zwischen Jobcentern und personenbezogenen sozialen Diensten auf der Grundlage des § 16a SGBII durchlöchert und führt mittelfristig zu einem gravierenden Vertrauensverlust bei Ratsuchenden gegenüber der Soziale Arbeit insgesamt.

2.2.5 Der ökologische Bildungsauftrag Sozialer Arbeit

Das Hartz-IV-System ist aus Sicht der Sozialen Arbeit weder fachlich noch kommunikativ aufgaben- und zieladäquat konzeptioniert. Es ist durchzogen von patriarchalen Elementen, wird von vertrauenszersetzenden formalisierten Handlungslogiken geprägt, erzeugt oft Ohnmacht und nicht Ermutigung und arbeitet mit subtilem Druck und Zwang[16] (vgl. Diakonie Deutschland, 2018). Es hilft nicht, Menschen in ihrer Selbstbestimmung und Emanzipation zu stärken.

Der Erfolg der notwendigen ökologischen Transformation hängt aber auch von Menschen in armutsnahen Lebenslagen ab, die eigenmächtig, selbstbestimmt und selbstbewusst aus einer intrinsischen Motivation heraus eine ökologische Transformation aktiv mitgestalten. Dazu kann Soziale Arbeit einen Beitrag leisten, indem sie zum einen ihre Denk- und Handlungsformen konsequent entlang wissenschaftlich belegter Wirk- und Nachhaltigkeitsfaktoren (z.B. Vertrauen, Verständigung) ausrichtet (Stimmer/Ansen, 2016, 55ff.). Sie sollte sich zum anderen weder aus eigener Initiative noch staatlich beauftragt als eine Art erzieherische Klimaschutzagentur für Unterprivilegierte zur Vermittlung und Durchsetzung normativer Verhaltensregeln verstehen. Das käme einer autoritär-patriarchalen, kulturellen Kolonialisierung von unterprivilegierten Menschen gleich. Soziale Arbeit sollte sich aber sehr wohl selbst um einen Bildungsauftrag bemühen, der die beiden Elemente Information und Reflektion auch und insbesondere in Bezug auf Fragen und Probleme des Klimaschutzes als handlungsleitend betrachtet.

2.2.6 Der Zusammenhang zwischen Grundsicherung, Demokratie und Klimapolitik

Grundsicherungsfragen sind noch aus einem ganz anderen Grund nicht ganz unwichtig für einen gelingenden Klimaschutz. Das politische Projekt einer ökologischen Transformation ist ganz generell auf Akzeptanz in der Bevölkerung angewiesen. Diese Akzeptanz entsteht durch das Vertrauen der Menschen in die sachliche Notwendigkeit und eine sozial gerechte Umsetzung von staatlichen Zielen und Maßnahmen durch politische Entscheidungsträger:innen.

Der Bereich der Existenzsicherung ist eine wichtige Schnittstelle von Staat und Gesellschaft, die bei der Herausbildung von Vertrauen oder Misstrauen von Bürger:innen gegenüber Politik und Verwaltung mitentscheidend ist, im Übrigen weit über den Kreis der von Armut und Arbeitslosigkeit betroffenen Menschen hinaus. Wenn also Menschen den Eindruck gewinnen, dass der (Sozial-) Staat bei seinen Aufgaben zur Armutsvermeidung und Vermittlung von Erwerbsarbeit fair, respektvoll, empathisch und fachlich kompetent mit Menschen kommuniziert sowie erfolgreich und nachhaltig handelt, werden tendenziell auch andere politische Vorhaben und staatliches Umsetzungshandeln positiv bewertet.

Wird dagegen das System der Grundsicherung und der Beschäftigungspolitik als sozial ungerecht, respektlos und nutzlos erlebt, wächst das Misstrauen und die Wut auf ‚den Staat‘[17] . Gefühle der Ohnmacht und des Abgehängt-Seins führen zu Ablehnung oder gar Hass auf die etablierte politische Elite. Das ist schlecht für die demokratische Entwicklung in unserer Gesellschaft, weil so Sympathien für rechtslastige bis rechtsextreme Denk- und Handlungsmuster befördert werden. Eine solche Entwicklung ist aber auch kontraproduktiv in Bezug auf die Akzeptanz und Mitarbeit der Menschen an der ökologischen Transformation. Staatliche Zielsetzungen und Maßnahmen zu Ihrer Umsetzung werden bei fehlendem gegenseitigen Vertrauen zunächst a priori angezweifelt und bekämpft.

Deshalb muss es der Sozialpolitik auch und besonders bei der Existenzsicherung gelingen, den Staat als vertrauenswürdige und gerechte Instanz mit vernünftigem Handeln erlebbar zu machen. Auf der Basis dieses Vertrauens in Politik können dann auch dringend notwendige ökologische Veränderungen besser angenommen und gesamtgesellschaftlich durchgesetzt werden.

2.3 Die sozialpolitisch-sozialanwaltschaftliche Ebene

Die sozialpolitisch-sozialanwaltschaftliche Ebene berührt die staatliche Gestaltung der Klimapolitik in Bezug auf unterprivilegierte, in sozialstaatlichen Arrangements befindliche Gruppen der Bevölkerung und die sozialanwaltschaftliche Einmischung der Diakonie wie auch anderer Wohlfahrtsverbände und Träger der Sozialen Arbeit in diese Gestaltung.

2.3.1 Ökologische Transformation und soziale Umverteilung

Bezüglich des sozialpolitisch-sozialanwaltschaftlichen Aspekts ist zunächst zu analysieren, wie sich eine wirksame und nachhaltige ökologische Transformation auf unterprivilegierte Bevölkerungsgruppen auswirken wird. Klimapolitisch unverzichtbar und bereits Realität ist beispielsweise eine Bepreisung von Treibhausgasemissionen (CO2). An diesem Beispiel lassen sich die Veränderungen für Verbraucher:innen aufzeigen. So werden sich dadurch unter anderem höhere Kosten für Benzin für das Autofahren und höhere Heizkosten mit Öl oder Gas ergeben.

Solche Mehrausgaben treffen Menschen, die an der Armutsgrenze oder von Niedriglöhnen leben müssen besonders hart, weil die zusätzlichen Kosten relativ zum verfügbaren Einkommen höher sind als bei wohlhabenden Schichten. Sozial gerecht und für viele existentiell notwendig ist daher ein finanzieller Ausgleich für Menschen mit niedrigem Einkommen. Eine ökologische Transformation setzt also unter dem Gesichtspunkt der sozialen Gerechtigkeit und der Akzeptanz für die Veränderungen in weiten Teilen der Bevölkerung zwingend eine soziale Umverteilungspolitik voraus.

2.3.2 Advocacy und sozialanwaltschaftliches Handeln

Ein an der Menschenwürde und den Menschenrechten orientierter Wohlfahrtsverband wie die Diakonie engagiert sich im sozialstaatlichen Diskurs anwaltschaftlich. Sie vertritt Konzepte für soziales und ökologisches politisches Handeln, die zusammenwirken können. So kann eine ökologische Wende dadurch mit einem sozialen Ausgleich verbunden werden, dass Einnahmen aus der CO2-Bepreisung zunächst in ein Budget fließen, aus dem Menschen mit geringen Einkommen Ausgleichszahlungen erhalten. Die Ausgleichszahlungen dürfen die individuellen Mehrkosten durch Klimaschutzmaßnahmen im unteren Einkommensbereich nicht unterschreiten.

Im Rahmen ihres sozialanwaltschaftlichen Engagements bzw. einer starken Advocacy-Arbeit muss Soziale Arbeit generell Probleme der Menschen ansprechen, für die sie ihre Hilfen konzipiert. Advocacy muss dabei soweit wie möglich gemeinsam mit Betroffenen stattfinden. Partizipation und noch besser Selbstvertretung und -organisation müssen dabei ständig gefördert werden. Nicht nur als Sozialanwältin den Betroffenen eine Stimme geben darf das Ziel sein. Es kommt zuvorderst darauf an, die Betroffenen aktiv zu unterstützen, selbst ihre Stimme zu erheben, für ihre Interessen einzustehen und sie letztendlich durchzusetzen. Auch in ökologischer Hinsicht.

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[14] Siehe erstes Kapitel, am Beispiel der Grundsicherung.

[15] Z.B. Sozialberatung, Suchtberatung, Migrationsberatung, Schuldnerberatung etc.

[16] Alternativen zeigt die Diakonie Deutschland (2018) in ihrem Projektergebnis „Armut Macht Ohnmacht – Strategien der Ermutigung“ auf.

[17] Siehe hierzu die zusammenfassende Darstellung von Schultheis (2017, 9ff.) sowie Diakonie Deutschland (2018).

Literaturverzeichnis

Weitere Artikel dieser Ausgabe

  • Christiane Bomert (Tübingen)

    7. Jg. (2021) Ausgabe 1
    Sozialökologische Transformation - Diskursfelder und Themen für die und in der Sozialen Arbeit

    Externalisierung von Sorge in der häuslichen Pflege und sozial-ökologische Transformation: Anknüpfungspunkte und Herausforderungen für die Soziale Arbeit

    Abstract Die Externalisierung von Sorge älterer Menschen an osteuropäische Care-Arbeiterinnen, die in der häuslichen Pflege beschäftigt sind, ist seit etwa 30 Jahren in Deutschland zu beobachten. Der Beitrag nimmt ihre prekären Beschäftigungsverhältnisse und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfe zum Ausgangspunkt, um Ansätze eines grundlegenden, sozial-ökologischen Wandels zur Verbesserung des gegenwärtigen Sorgesystems aufzuzeigen. Auf der Grundlage der bestehenden Artikulationsmöglichkeiten der Migrantinnen werden diese Strategien explizit aus der Perspektive der Sozialen Arbeit in den Blick genommen und professionsbezogene Anknüpfungspunkte und Herausforderungen abgeleitet.

  • Andreas Lob-Hüdepohl (Berlin) Regina Schwichtenberg (Berlin)

    7. Jg. (2021) Ausgabe 1
    Sozialökologische Transformation - Diskursfelder und Themen für die und in der Sozialen Arbeit

    Editorial

    Abstract Als zum Sommersemester 1996 in Berlin die erste eigenständige Professur für Ethik in der Sozialen Arbeit besetzt wurde, umfasste die Denomination auch einen Bereich, von dem der Frischberufene – er zeichnet zusammen mit der wissenschaftlichen Mitarbeiterin am ICEP, Regina Schwichtenberg, für das vorliegende EthikJournal die konzeptionelle Verantwortung – eine eher nur vage Vorstellung hatte: „Ökotheologie”. Zwar hatte er sich mit seinem Bewerbungsvortrag zum Thema „Alltägliche Lebensstile – eine Problemanzeige für die ökologische Diskussion Sozialer Arbeit in einer Überflussgesellschaft” offensichtlich auch in dieser Hinsicht als ausreichend kundig und qualifiziert erwiesen. Gleichwohl war die aus-drückliche Einbeziehung ökologischer Fragen in das Themenspektrum einer Ethik Sozialer Arbeit doch eher ungewohnt und – wie nicht zuletzt das Stichwort – „Ökotheologie” in der Fachcommunity Sozialer Arbeit noch erklärungsbedürftig. Daran änderte auch nichts die Tatsache, dass mit dem ökosozialen Ansatz von Wolf R. Wendt (ders. 1990) bereits wichtige Impulse für eine ökologisch sensible Soziale Arbeit vorlagen und etwa Silvia Staub-Bernasconi (1989) schon damals den Beginn sozialökologischen Denkens in der Sozialen Arbeit mit dem Wirken von Jane Addams um das Jahr 1900 terminiert hatte.