EthikJournal

Michelle Becka (Würzburg)

Städte in sozialökologischer Verantwortung

Immer noch werden soziale Fragen und ökologische Fragen meist getrennt voneinander behandelt. Dieser Beitrag plädiert für die Verschränkung von sozialer und ökologischer, sowie von lokaler und globaler Verantwortung. Das Konzept der Nachhaltigkeit steht exemplarisch für diese doppelte Verschränkung. Konkretisiert wird es am Beispiel der Stadt: Ökologische Transformation und die Stärkung der sozialen Integration stellen sich hier als besondere Her-ausforderungen dar. Deren gemeinsame Bewältigung verbessert die Lebensbedingungen in der Stadt in verschiedener Hinsicht. Dabei können sich Städte als besondere, eigenständige und innovative, Akteure erweisen, die etwa durch die Vernetzung mit anderen Städten auch überregional politische Transformationsprozessen einleiten und sogar in der Verbundenheit mit Städten weltweit transnationale Solidaritätspotentiale freisetzen können.

Ethik Stadt Nachhaltigkeit Klimawandel Verantwortung Solidarität

Mumbai, Rio, Kapstadt… – keine der Megacities befindet sich in Deutschland oder Europa.[1] Schnell wachsende informelle Siedlungen, eine sehr hohe Bevölkerungsdichte im urbanen Raum bei gleichzeitig mangelhafter Infrastruktur und die damit verbundenen enormen Probleme sucht man hierzulande vergebens. Stattdessen ist Deutschland gekennzeichnet durch eine – auch im europäischen Vergleich – sehr große Zahl von mittleren Städten und Kleinstädten. Und doch gibt es soziale und ökologische Herausforderungen in den Städten Europas – und hier insbesondere Deutschlands, die nachfolgend skizziert und sozialethisch reflektiert werden. Im Zent-rum steht die Verschränkung von lokaler und globaler Verantwortung von Städten, exemplarisch ausgeführt an Fragen der Nachhaltigkeit und Klimagerechtigkeit, der gesellschaftlichen Integration und der transnationalen Solidarität.

Ein zentrales soziales Problem sind die hohen Immobilien- und Mietpreise, die zu eklatantem Mangel an bezahlbarem Wohnraum in deutschen Städten führen. Das gilt nicht mehr nur für die Großstädte selbst, sondern auch in sogenannten Metropolregionen: Geringverdienende und Familien finden kaum angemessenen Wohnraum. Mit dieser Entwicklung gehen Gentrifizierungsprozesse einher: die Vertreibung von Mieter:innen durch die steigenden Preise. Dadurch wächst die Segregation als räum-liche Abbildung sozialer Ungleichheit. Die soziale Durchmischung, aber auch die der Generationen und Nationalitäten, in den Wohngebieten ist weniger geworden. Das gilt vor allem in großen Städten, wobei die soziale Segregation stärker ausgeprägt ist als die ethnische Segregation (vgl. Goebel/Hoppe, 2016, 8). Wenn sich aber beide überlagern, verstärken sie sich: Es gibt eine Korrelation zwischen ethnisch-räumlicher Konzentration, Armut und Arbeitslosigkeit.[2] Die zunehmende sozialräumliche Un-gleichheit findet sich in den Schulen wieder, verstärkt sich so weiter und erschwert Integration. Perspektiven für Ausbildung und Beruf in den entsprechenden Vierteln sind deutlich schlechter als anderswo. Es gibt zahlreiche integrationspolitische Defi-zite, von ungenügenden Rahmenbedingungen (fehlender Wohnraum, fehlender Sprachunterricht etc.) bis zu fortbestehendem Alltagsrassismus.

Ökologisch wird derzeit vor allem die hohe Luftverschmutzung in einigen Städten beklagt, seit kurzem auch die Folgen der Trockenheit für die Natur, insbesondere Bäume – sowohl in städtischen Parks als auch in Wäldern. Andere Umwelt- und Klima-probleme hingegen werden kaum thematisiert, sie sind weniger offensichtlich. Das liegt zum Teil daran, dass seit den 80er Jahren verschiedene umweltpolitische Maßnahmen ergriffen wurden, wodurch sich die Lebensqualität in vielen Städten verbes-sert hat. Die Errungenschaften verdecken jedoch Defizite in jüngerer Zeit – insbeson-dere in Fragen des Klimaschutzes, der aktuell die dringendste Aufgabe darstellt, des-sen Notwendigkeit jedoch in den Städten des globalen Nordens weniger unmittelbar erkennbar ist, weil die Folgen des übermäßigen Ressourcenverbrauches und des ho-hen CO2-Ausstoßes vor allem in anderen Teilen der Erde spürbar sind.[3] Darin zeigt sich die schwierige Verschränkung von lokalen und globalen Aspekten von Klimafra-gen. Der Übersichtlichkeit halber werden die Dimension global und lokal im Folgen-den (tendenziell) unterschieden, dadurch ist die sachliche Verschränkung jedoch nicht aufgehoben.

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[1] Dieser Beitrag ist eine Überarbeitung mit deutlichen Erweiterungen des Beitrags: Becka (2019), Die Stadt in globaler Verantwortung.

[2] Vgl. für das Beispiel der Stadt Frankfurt, die stark international geprägt ist und dabei sehr unterschiedliche Gruppen von Zuwanderern und große Einkommensdisparitäten aufweist: Treichler (2012). Die äußerst komplexen Zusammenhänge von ökonomischen, sozialen und kulturellen Faktoren in Bezug auf die räumliche Abbildung von Ungleichheit lassen sich hier nicht erläutern.

Nachhaltigkeit – lokal

Nachhaltige (Städte-)Entwicklung wird u.a. dadurch erschwert, dass soziale Fragen und Umweltfragen zu sehr getrennt oder gar in Gegensatz zueinander gebracht wer-den. So fördert beispielsweise die Energieeinsparverordnung (EnEV) seit 2007 in Deutschland energetische Sanierungsmaßnahmen für Häuser, um die bis dahin schlechte Isolierung von Altbauten zu verbessern. Die aus Klimagründen meist sinnvollen Sanierungsmaßnahmen dienen in der Folge Vermieter:innen als Anlass zu teils massiven Mieterhöhungen. Mieter:innen, welche die hohen Mieten nicht aufbringen können, müssen weichen. Eine unsoziale Maßnahme kann sich mit dem Verweis auf Klimaschutz rechtfertigen, bezahlbarer Wohnraum wird verringert.

Das Prinzip der Nachhaltigkeit, das sozialethisch und politisch relevant ist, besagt, dass nicht mehr Ressourcen verbraucht werden dürfen, als langfristig nachwachsen, sich selbst regenerieren oder wiederhergestellt werden können; es führt eine Zeitachse in den Begriff des verantwortlichen Handelns ein. Dabei verlangt es jedoch, gleichzeitig Umwelt- und soziale Interessen (und ökonomische) zu berücksichtigen. Papst Franziskus betont das eindringlich in seinem Lehrschreiben Laudato si´ (LS), das im Juni 2015 – und somit in der Vorbereitungszeit auf den Pariser Klimagipfel – er-schienen ist: „Wir kommen jedoch heute nicht umhin anzuerkennen, dass ein wirklich ökologischer Ansatz sich immer in einen sozialen Ansatz verwandelt, der die Gerech-tigkeit in die Umweltdiskussionen aufnehmen muss, um die Klage der Armen ebenso zu hören wie die Klage der Erde (LS 49).“ In der Praxis wird diese Grundeinsicht zu wenig umgesetzt. Das liegt u.a. darin begründet, dass in der ausdifferenzierten Gesellschaft Arbeitsbereiche getrennt sind, so dass die Zuständigkeit für Umwelt und soziale Gerechtigkeit in verschiedenen Händen liegt. Das ist angesichts der hohen Komplexität politischer Zusammenhänge durchaus notwendig und sinnvoll. Wird aber aus der Unterscheidung von Arbeitsbereichen eine Trennung, und fehlt zudem die gemeinsame Zielperspektive, sind blinde Flecken und widersprüchliche Maßnah-men die Folge. Christliche Sozialethik dehnt – nicht erst seit Laudato si´ – den Verantwortungsbereich des Menschen für sein Handeln über das zwischenmenschliche und institutionelle hinaus auf die nicht-menschliche Umwelt aus. Doch es bleibt eine Verantwortung – einer künstlichen Zweiteilung, die ökologische Fragen gegen soziale auszuspielen versucht, ist entgegenzuwirken.

In der Bundesrepublik hat Umweltschutz bereits seit 1994 Verfassungsrang. In Art 20a GG heißt es: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere“. Und doch schienen Klima- und Umweltschutz und Fragen der Nachhaltigkeit lange Zeit nachgeordnet. Das hat sich seit dem Pariser Klimagipfel verändert. Und es ist zu erwarten, dass der am 29.04.2021 veröffentlichte Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz von 2019 diesem Grundrecht, und damit dem Thema insgesamt, deutlich Nachdruck ver-leihen wird. Nach dem Urteil verpflichtet das Grundgesetz „zur Sicherung grundrechtsgeschützter Freiheit über die Zeit und zur verhältnismäßigen Verteilung von Freiheitschancen über die Generationen“ (BVerfG, 2021). Weil aber gemäß dem Kli-maschutzgesetz von 2019 ein zu hoher Teil der Minderung des CO2-Ausstoßes erst nach 2030 stattfinden soll, und dann in sehr großem Maße nötig würde, ist der Schutz der Lebensgrundlage zukünftiger Generationen nicht gewährleistet. Es bestehen „unverhältnismäßige Gefahren der Beeinträchtigung künftiger grundrechtlicher Freiheit“ (ebd.). So deutlich wurde auf dieser Ebene bislang weder mit den Rechten zukünftiger Generationen argumentiert, noch Freiheit und Ökologie in einen so engen Zusam-menhang gebracht. Mit Blick auf die Fragestellung dieses Beitrags kann man folgern: Ökologische und soziale Verantwortung tragen beide zum Erhalt von Freiheit bei. Sie sind daher von großer Bedeutung und nicht zu trennen.

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[3] Außerdem leisten im Klimaschutz meist (große) Städte mehr als kleine Städte und Gemein-den. Das liegt neben dem verdichteten Wohnen an Infrastruktur (wie fehlendem öffentlichen Nahverkehr außerhalb der großen Städte) und vor allem Lebensstil und Gewohnheiten (SUV, kaum ökologisches Bauen etc.).

Nachhaltigkeit – global

Die sozialökologische Verantwortung hat neben nationalen und lokalen auch transnationale Dimensionen. In der Klimarahmenkonvention von 1992 heißt es in Art 3,1: „Die Vertragsparteien sollen auf der Grundlage der Gerechtigkeit und entsprechend ihren gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und ihren jeweiligen Fähigkeiten das Klimasystem zum Wohl heutiger und künftiger Generationen schützen“ [4] (Vereinte Nationen, 1992, 5). Die industrialisierten Länder haben über einen längeren Zeitraum zum Klimawandel beigetragen und sind heute angesichts ihrer Ressourcen eher in der Lage, in Klimaschutz zu investieren und ihre Lebensweise klimaschonend umzugestalten. Sie haben folglich – wegen des Verursacherprinzips einerseits und weil Sollen Können voraussetzt andererseits – die größere Verantwortung, zu einer Verlangsamung des Klimawandels beizutragen. Dieser Verantwortung entsprechen die Bundesrepublik und die EU nicht, die politischen Maßnahmen sind nicht hinreichend. Beinahe überraschend hat die Bundesrepublik ihr Klimaziel, die Reduzierung der Emission von Treibhausgasen bis 2020 um 40% (gegenüber dem Wert von 1990), doch noch erreicht. Das lag aber neben einem erkennbaren Erfolg im Jahr 2019 v.a. an Covid-19. Durch die Pandemie reduzierten sich Auto- und Güterverkehr, v.a. aber Flüge erheblich, so dass die Emissionen sanken. Mit dem Abklingen der Pandemie werden folglich neue Maßnahmen nötig werden. Hinzu kommt, dass das Bewusstsein in der Bevölkerung für weltweite Verantwortung aufgrund der gemeinsamen Betroffenheit vom Klimawandel immer noch gering ist. Zwar sind alle Menschen vom Klimawandel betroffen, aber die einen deutlich stärker als die anderen. Während in den Ländern mit hohem Einkommen Adaption möglich ist und Veränderung daher weniger dringlich erscheint, ist die Anpassung für die meisten Länder des globalen Südens nur sehr begrenzt möglich. Es fehlt eine starke Lobby für eine klimaschonende Politik. Gleichzeitig ist es beeindruckend, wie stark soziale Bewegungen, wie etwa Fridays for Future, Menschen weltweit mobilisieren können.

Das päpstlichen Lehrschreiben von 2015 Laudato si´ mahnt die Verantwortung der reicheren Länder für die Eindämmung des Klimawandels an und stellt unser Lebensmodell in Frage: Es genügt demnach nicht, am bisherigen Wachstums- und Konsummodell festzuhalten und es lediglich durch einige ausgleichende Maßnahmen zu flankieren. Franziskus spricht von Umdenken und von der Umkehr – diese Umkehr ist sowohl individuell als auch (stärker als er es ausführt) strukturell zu verstehen. Der westliche Lebensstil lässt sich angesichts begrenzter Ressourcen nicht universalisieren. Aus Gerechtigkeitsgründen können aber den Ländern des globalen Südens Konsum und „Entwicklung“ [5] nicht einfach untersagt werden. Es besteht folglich Veränderungsbedarf für Konsum- und Lebensstil in den stärker industrialisierten Ländern – das aber wird im politischen und öffentlichen Diskurs nicht thematisiert. Es wird kaum öffentlich ausgesprochen, dass ein bescheidenerer Lebensstil in den Ländern des globalen Nordens nötig wäre, um ein gutes Leben für alle zu ermöglichen.[6] Zwar ist es nachvollziehbar, dass Menschen an einer Sicherung oder Verbesserung ihres Status Quo interessiert sind; dementsprechend ist die Rede von Einschränkungen unpopulär und Parteien können mit dem Thema kaum Wählerstimmen gewinnen. Dennoch ist es unzulässig, die moralische Verantwortung aus Gründen der Bequemlichkeit auszublenden. Es ist moralpädagogisch Aufklärungsarbeit zu leisten über die Folgen unseres Lebensstils und noch vehementer eine Politik einzufordern, die Klima- und Umweltprobleme ernst nimmt, um Strukturen zu schaffen, die klimafreundliches Handeln fördern (durch Besteuerung, Subventionen, Infrastruktur etc.), um so dem Wohl aller zu dienen. Die zum veränderten Handeln notwendigen wissenschaftlichen Empfehlungen und Handlungsstrategien sind längst vorhanden – das Städte-Papier des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen beispielsweise entwickelt einen überzeugenden normativen Kompass und zeigt konkrete Wege auf. Eine beherzte Umsetzung der Kernempfehlungen in den Städten des globalen Nordens, hier vor allem in Deutschland, ist im Sinne der gemeinsamen aber geteilten Verantwortung notwendig (vgl. WBGU, 2016, 28f.). Auch Kirche als zivilgesellschaftlicher Akteur steht in der Pflicht. Viele kirchliche Einrichtungen (wie z.B. Tagungshäuser) versuchen, CO2-Emissionen zu senken und andere Maßnahmen der Klima- und Umweltschonung durchzusetzen. Gleichwohl könnte und müsste der Einsatz für den Klimaschutz ‚lauter‘ und deutlicher sein – damit Laudato si´ mehr ist als nur ein programmatisches Papier.

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[4] Der Verantwortungsbegriff der Klimarahmenkonvention, nämlich die gemeinsame, aber unterschiedliche Verantwortung, könnte auch über den Klimaschutz hinaus als normatives Prinzip hilfreich sein. Eine systematische Auseinandersetzung damit steht jedoch noch aus.

[5] Der Entwicklungsbegriff ist seit Jahrzehnten umstritten. Das Modell einer mehr oder weniger einheitlichen und v.a. linearen Entwicklung ist abzulehnen. Ebenso problematisch ist, dass meist das „westliche“ Entwicklungsmodell als Maßstab angelegt wird. In Ermangelung eines anderen Begriffs wird „Entwicklung“ hier dennoch verwendet – im Bewusstsein der problematischen Implikationen.

[6] Das lateinamerikanische Buen Vivir fordert ein gutes Leben für alle Menschen anstelle eines besseren Lebens für wenige. Auch wenn in der praktischen Umsetzung viele Fragen offen sind, bietet es wichtige Anregungen.

Nachhaltigkeit – in der Stadt

Nachhaltigkeitsfragen sind eng mit Gerechtigkeitsfragen verknüpft. Sie stellen sich in der Stadt auch in Bezug auf Stadtplanung. Im WBGU-Papier heißt es: „Bei urbanen Investitionen und Architekturwettbewerben Priorität auf die ärmsten 40% statt der reichsten 5% der Bevölkerung setzen“ (ebd., 29). Diese schlicht erscheinende Hand-lungsmaxime wäre eine aus Gerechtigkeitsgründen sinnvolle Maßnahme, mit der sich der Segregation begegnen ließe. Das kann man als Ausdruck der Option für die Ar-men ebenso lesen wie als Konkretisierung von John Rawls‘ zweitem Gerechtigkeits-grundsatz, nach dem wirtschaftliche und soziale Ungleichheit den am wenigsten Be-günstigten den größtmöglichen Vorteil bringen sollen. Die am wenigsten Begünstig-ten also sollten im Zentrum von urbanen Investitionen stehen. Wenn diese Entschei-dungen zudem nicht für die ärmsten 40%, sondern – im Sinne des Subsidiaritätsprin-zips, das sich in Partizipation äußert – mit ihnen erfolgen sollen, stellt sich die Frage, wie das geschieht. Gleiche Voraussetzungen – wenn alle sich etwa gleichermaßen per Entscheid beteiligen können, oder auch in einer öffentlichen Diskussionsveranstal-tung – genügen nicht, um Beteiligungsgerechtigkeit herzustellen, da die Vorausset-zungen der Betroffenen für diese Beteiligung zu ungleich sind. Es bedarf der geeig-neten Verfahren, konkrete Empowerment-Strategien oder langfristige Communitybuildung-Maßnahmen, die auch benachteiligte Bevölkerungsgruppen zur Teilhabe befähigen und die Prozesse angemessen begleiten, ohne dabei wiederum in Paternalismus zu verfallen.

In der sozialen Arbeit sind diese Maxime seit längerer Zeit handlungsleitend und sie schlagen sich nieder in verschiedenen Konzepten, die dem Lebensraum und den dort zusammenlebenden Menschen eine besondere Bedeutung zumessen. So gilt die Sozialraumorientierung als Grundlage in vielen Feldern sozialer Arbeit, auch und besonders in der Stadtteilarbeit. Es handelt sich nicht um eine gänzlich neue Theorie, son-dern eher um eine Bündelung von Bewährtem aus verschiedenen Handlungsansät-zen, „vor allem des Empowermentansatzes, der Ressourcenorientierung und der Lebensweltorientierung zu einem Gesamtkonzept“ (Wössner, 2020, 4). Die Ermöglichung von Partizipation spielt eine wichtige Rolle. Die Ziele der Sozialraumorientierung unterscheiden sich daher auch nicht von denen Sozialer Arbeit, sollen aber dazu beitragen diese besser zu erreichen. Wie zuvor für die Politik benannt, ist es auch in der Sozialen Arbeit sinnvoll, arbeitsteilig verschiedene Felder zu unterscheiden: Die Arbeit mit Jugendlichen, Alten, Straffälligen, Geflüchteten etc. stellt je unterschiedliche Aufgaben, erfordert verschiedene Formate und Methoden. Doch der Fokus auf den Sozialraum ermöglicht Vernetzung und macht Bezüge sichtbar. Das kann gleichzeitig die Einzelfallhilfe verbessern als auch den Lebensraum verändern, weil Einzelne nicht nur isoliert gesehen werden, sondern Zusammenhänge in das Blickfeld rücken. Entscheidend ist dabei, bei den Bedürfnissen, Möglichkeiten und Ressourcen der Be-wohner:innen anzusetzen – und gleichzeitig den gemeinsamen Lebensraum in den Blick zu nehmen. Dadurch besteht die Möglichkeit, den asymmetrischen Charakter von Hilfsangeboten ein Stück weit zu durchbrechen, weil die Klient:innen sich nicht nur als Hilfeempfänger:in (und somit trotz aller Bemühungen „defizitär“) wahrnehmen, sondern als Teil eines sozialen Gefüges – im günstigen Fall: als Teil einer Gemeinschaft. Das eigene Handeln kann als eingebettet in einen größeren Zusammenhang erkannt werden, erfährt im Idealfall eine gewisse Resonanz, was einen wichtigen Beitrag zum Empowerment darstellen könnte.

Die Sozialraumorientierung bietet auch die Möglichkeit, die Frage der Nachhaltigkeit in die Soziale Arbeit einzubeziehen. Der Nahraum macht ökologische Fragen greifbar, und die ökologische Gestaltung des Nahraums schafft umgekehrt Lebensqualität. Zudem birgt die Auseinandersetzung mit konkreten (Umwelt-)Themen Chancen, weil sie verschiedene Akteur:innen zusammenführt (etwa Jugendliche, Geflüchtete, Senior:innen), die darin eine Aufgabe finden. Das trägt zur eigenen Stärkung und der des Stadtteils bei. Ansätze etwa einer „nachhaltigkeitssensible(n) Jugendarbeit als sozialräumliche Arbeit“ (Böhnisch, 2020, o.S.) sind daher sinnvoll und wünschenswert. Sie tragen zu der notwendigen Verschränkung von Sozialer Arbeit und Nachhaltig-keitsarbeit in den Städten bei. Im Sinne der sozialökologischen Gestaltung von Städten sollte diese Verbindung noch erheblich gestärkt werden.

Städte-Netzwerke als besondere Akteure

Die Verschränkung lokaler und transnationaler Handlungsebenen lässt sich mit der wachsenden Bedeutung von Städtenetzwerken verdeutlichen. Städte sind von den skizzierten Herausforderungen und von internationalen Entwicklungen insgesamt nicht nur in besonderer Weise betroffen – sie erweisen sich auch zunehmend als bedeutender Akteur in globalen Zusammenhängen. Sie verfolgen oft Ziele räumlicher Entwicklung, die im Verbund leichter durchzusetzen sind als je einzeln. Sie verfolgen aber auch darüber hinaus politische Ziele (Klima-, Friedens-, Migrationspolitik) und übernehmen damit Aufgaben, die traditionell der Staat wahrnimmt. Transnationale Städtenetzwerke führen eine neue Ebene im politischen Handeln ein. Ihre Praxis speist sich häufig aus einer Unzufriedenheit mit der nationalen Politik. „Durch die stärkere Verantwortungsübernahme von Städten und Stadtgesellschaften für den urbanen Transformationsprozess entsteht eine polyzentrische Verantwortungsarchitektur, bei der Verantwortlichkeiten nicht ausschließlich hierarchisch angeordnet, sondern auch über mehrere Ebenen des Governance-Systems horizontal verteilt sind“ (Wössner, 2020, 24). Das transformative Potential der Städte wird erkannt und global genutzt. Der WBGU-Bericht spricht von „transformativer urbaner Governance“ (ebd.). Was das bedeutet, lässt sich an Städtebündnissen zu Klimafragen und Einwanderung verdeutlichen.

Das größte transnationale Städtenetzwerk ist das Klimabündnis. „Klima-Bündnis wurde 1990 gegründet, als sich eine Gruppe von 33 Institutionen bestehend aus zwölf Kommunen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, sowie sechs indigene Organisationen des Amazonasbeckens in Frankfurt trafen, motiviert Maßnahmen gegen den stattfindenden Klimawandel zu ergreifen“ (Klima-Bündnis, o.D., o.S.). 1700 Kommunen sind heute (nach eigenen Angaben) Mitglied des Bündnisses, sie sind angetrieben durch die Erkenntnis, dass globale Klimafragen lokal angegangen werden müssen. Dazu legen sie sich die Selbstverpflichtungen auf, die CO2 Emissionen alle fünf Jahre um 10% zu reduzieren, verfolgen damit also ein ehrgeizigeres Ziel als die Nationalregierungen (vgl. ebd.).

Für eine Zusammenarbeit in Fragen der Migration und Integration wurde im Jahr 2008 das CLIP-Network gegründet, Cities for Local Integration Policy. „Die wirtschaftliche und kulturelle Integration von Migranten stellen gleichermaßen Herausforderung und Chance dar für die Mitgliedsstaaten. Vielen dieser Herausforderungen stellt man sich auf lokaler Ebene. Gerade Städten und lokalen Behörden kommen entscheidende Rollen zu – nicht nur bei der Umsetzung von Integrationsvorgaben, sondern auch bei der Erarbeitung neuer Richtlinien in den Bereichen Wohnraum, Bildung und kultureller Vielfalt.“[7] (Eurofond, 2015, o. S.) Aus diesem Grund suchen die Städte des Bündnisses die Vernetzung, um gegenseitig von Erfahrungen zu lernen, Good-Practice-Beispiele weiterzugeben und ihre Praxis durch Forschung begleiten zu lassen, um auf diese Weise wirksamer handeln zu können.

Städtenetzwerke sind ein Ausdruck von globaler Solidarität zur Stärkung lokaler Akteure. Es besteht eine Verbindung zwischen ihnen, weil Städte weltweit in vielem ähnlich sind: Sie sind Räume der Pluralität und Urbanität (als Lebensart), sie verfügen über spezifische Milieus, ähnliche Probleme und ringen zuweilen mit der Abhängigkeit von nationaler Ebene. Diesseits der brüchig gewordenen Kategorien Nord und Süd (die gleichwohl ihre Bedeutung nicht verloren haben) entsteht durch die Anerkennung der Ähnlichkeit der Städte über Grenzen hinweg eine gewisse Verbundenheit. In der Verbindung können sie für ihre gemeinsamen Interessen und füreinander einstehen, es handelt sich um eine Form internationaler Solidarität. Darin liegt ein wichtiger Baustein für ein Verständnis globaler Solidarität, die nicht als eine einzige Solidarität zu verstehen ist, sondern im Plural – oder besser: als ein weltweites Netz von Solidaritäten, zu dem die Städtenetzwerke einen Beitrag liefern können. Allerdings ist wie in anderen Solidaritätsbeziehungen Exklusivität gegenüber anderen zu verhindern: Die Stärkung der Verbindung von Städten untereinander sollte nicht zu (noch größeren) Distanzierungen von ländlichen Regionen und daraus folgenden Konkurrenzen führen.

Doch davon abgesehen sind transnationale Netzwerke sinnvoll. Sie stärken Städte jenseits nationalstaatlicher Kategorien, und ermöglichen so einen Kompetenzzuwachs, sinnvolle Governance-Strukturen und neue Formen der Subsidiarität. Bürger:innen werden auf kommunaler Ebene Identifikations- und Gestaltungsmöglichkeiten gegeben werden und die soziale Kohäsion wird gestärkt, die Vernetzung globalisiert – partiell – die lokale Bindung. Die Steigerung von Partizipation und Repräsentation ist daher auch demokratietheoretisch von Bedeutung. Und weil Städte flexibler agieren können als Nationalstaaten, können sie angesichts aktueller Herausforderungen Vorreiterrollen einnehmen, wie sich an den genannten Beispielen zeigt.

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[7] Im Original: „economic and cultural integration of migrants represents both a challenge and an opportunity for all Member States. Many of the challenges are dealt with at the local level. Cities and local authorities have a vital role to play, not only in the implementation of integration policies, but also in the development of innovative policies on housing, education and cultural diversity.” (Eurofond, 2015, o.S.)

Zusammenleben in der Stadt

Regionale und nationale Städtenetzwerke übernehmen eine ähnliche Funktion für den nationalen Kontext. Eine besondere Städteinitiative reagierte im Sommer 2018 auf das Sterbenlassen von Migranten im Mittelmeer und die Einstellung der Seenotrettung. Zunächst drei Städte (Düsseldorf, Köln, Bonn) schließen sich für ein Bündnis zusammen. In ihrem Schreiben an die Bundeskanzlerin heißt es: „Wir stimmen mit Ihnen überein, dass es eine europäische Lösung für die Aufnahme, die Asylverfahren sowie die Integration oder die Rückführung von Geflüchteten geben muss. Bis eine europäische Lösung mit allen Beteiligten vereinbart ist, ist es dringend geboten, die Seenotrettung im Mittelmeer wieder zu ermöglichen und die Aufnahme der geretteten Menschen zu sichern. Unsere Städte können und wollen in Not geratene Flüchtlinge aufnehmen – genauso wie andere Städte und Kommunen in Deutschland es bereits angeboten haben.“ (Frisch, o. D., o. S.) Das Bündnis setzt ein starkes Zeichen gegen die Kriminalisierung von Flucht und versucht Menschenleben zu retten. Es vereinigt Kritik an übergeordneten politischen Ebenen mit eigenem Einsatz und Engagement und schafft außerdem ein Gegengewicht im von Gleichgültigkeit geprägten öffentlichen Diskurs. Gleichzeitig weist die Aktion darauf hin, dass in Integrationsfragen die Kompetenz bei den Akteuren vor Ort liegt. Aus Gerechtigkeitsgründen sind nationale Verteilungsschlüssel und -kriterien für die Aufnahme von Geflüchteten durch die Kommunen sinnvoll und die grundsätzliche Zuständigkeit und Kompetenz der Bundesebene soll nicht in Frage gestellt werden. Und doch erfordern die Möglichkeiten vor Ort und die Erfahrungen der lokalen Akteure eine gewisse Flexibilität. Sie kann konkret, wie im Fall der Städteinitiative, in die Forderung münden, mehr Menschen aufzunehmen, weil bestimmte Städte dazu in der Lage sind. Sie erfordert grundsätzlich, die Eigenheiten, die Notwendigkeiten und die Expertise vor Ort zu beachten und wertzuschätzen – und mit entsprechenden finanziellen Mitteln auszustatten.

Damit ist an dieser Stelle auf das Zusammenleben von Menschen verschiedener Nationalitäten, Kulturen und Religionen, von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund zurückzukommen. Denn in den Städten erweist sich, ob Zusammenleben und Integration gelingen.[8] Integration impliziert immer Wechselseitigkeit. Dazu gehört, dass Integrationsbereitschaft auf der einen Seite mit Akzeptanzbereitschaft auf der anderen Seite einhergehen muss. Eine ‚integrationswillige‘ Gruppe kann sich nur dann integrieren, wenn ein Minimum an Interesse seitens der Aufnahmegesellschaft besteht.[9]

Weil Integration vor allem über Mitwirkung und Teilhabe geschieht, muss genau dies ermöglicht werden: Einwanderer müssen am Gemeinwesen teilhaben können. Der Sachverständigenrat für Migration unterscheidet verschiedenen Dimensionen der Teilhabe, die aber zueinander in Wechselwirkung stehen: „Danach geht es um Sicherung einer möglichst chancengleichen Teilhabe an den zentralen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Dadurch werden der ökonomische (Beschäftigung, Einkommen, Ausbildung etc.), der kulturelle (Sprache, Bildung, Religion, Traditionen etc.), der soziale (Nachbarschaft, wohnen, Freundeskreis, Identifikation etc.) und der politische (bürgerschaftliches Engagement, Parteien, Verbände etc.) Bereich des gesellschaftlichen Lebens ins Zentrum der Analyse gerückt“ (Sachverständigenrat Deutscher Stiftungen für Migration und Integration, 2014, 20).

Die Sicherung der Teilhabe ersetzt nicht die Eigeninitiative in diesen verschiedenen Bereichen, aber sie verweist auf die notwendigen Unterstützungen, die die Eigeninitiative möglich machen. So korrespondiert etwa mit der Bereitschaft die Sprache zu erlernen die Schaffung von Sprachkursen (und die Ermöglichung der Teilnahme) etc. Die strukturelle Unterstützung, die Schaffung von Rahmenbedingungen der Integration durch die Kommunen muss durch andere, ‚weichere‘ Faktoren ergänzt werden. Eine Grundbedingung des Zusammenlebens ist, Polarisierungen im Denken – im Sinne einer Entgegensetzung eines vermeintlich klaren ‚Wir‘ von ‚den Anderen‘ – zu vermeiden. Es erschwert nicht nur die Integration ankommender Menschen, sondern auch den Zusammenhalt zwischen den verschiedenen Teilen der Gesellschaft. Auch wenn Gesellschaft, die von Gemeinschaft zu unterscheiden ist, keine freundschaftlichen Beziehungen erfordert, so ist doch Respekt füreinander erforderlich sowie ein Bewusstsein, bei aller Verschiedenheit doch eine Gesellschaft zu bilden: Es bedarf eines Minimums an Zusammengehörigkeitsgefühl. Integration der Gesellschaft bedeutet Heterogenität zu tolerieren, zu respektieren und im günstigen Fall wertzuschätzen – und gleichzeitig verbindende Grundlagen zu suchen und zu pflegen.

Von den vielen Faktoren, die darin eine Rolle spielen, sei an dieser Stelle lediglich kurz auf die Bedeutung der Religion und der Religionsgemeinschaften hingewiesen, die durchaus ambivalent ist: „Wenn Religionen primär den Gegensatz von Angehörigen und Nichtangehörigen einer Gemeinschaft kodieren, stehen sie einer gesellschaftlichen Integration doch wohl eher im Weg“ (Lesch, 2018, 219). Gleichzeitig können Religionen aber auch als Ressourcen von Sozialkapital verstanden werden. Soziales Kapital ermöglicht Bindungen zu anderen innerhalb einer Gruppe, wodurch die Gruppe gestärkt wird. Wie Lesch hervorhebt, schafft die Aufnahme von Fremden in diese Gruppe von Menschen mit gleicher Sprache oder Religion ein Gefühl von Sicherheit und Akzeptanz. Diese erfahrene Sicherheit innerhalb der Gruppe gilt aber auch als Voraussetzung, Kontakte außerhalb dieser Gruppe zu knüpfen (vgl. ebd.). Die Schaffung von Vertrauensverhältnissen baut Unsicherheiten ab und trägt so zu Handlungssicherheit im neuen gesellschaftlichen Kontext bei. Diese Brückenfunktion des Sozialkapitals zu stärken, erscheint als zentrale Aufgabe von Kirchengemeinden, interkonfessionellen und interreligiösen Initiativen, die in den Städten aktiv sind. Das kann beispielsweise durch Sprachgemeinden geschehen, wie sie in einigen Diözesen Deutschlands bestehen. Zwar ist eine strikte Trennung von Sprachgemeinden und Territorialgemeinden nicht wünschenswert, da Katholizität gerade National- und Sprachgrenzen überschreitet. Doch können Sprachgemeinden im Sinne des Sozialkapitals bedeutsam sein, weil sie den Katholiken mit Migrationshintergrund ein Heimatgefühl geben und Identität stiften – und auf diese Weise die Vernetzung über diese kleine Gemeinde hinaus ermöglichen. Gleichzeitig sollen sich diese Gemeinden auch als Teil der Stadtgemeinde bzw. der Territorialgemeinden begreifen können. Am Beispiel der Stadtkirche Frankfurt zeigt sich nicht nur die dort vorhandene Vielfalt (allein 23 Sprachgemeinden), sondern es gibt auch ein besonderes good-practice Beispiel einer internationalen deutschsprachigen Gemeinde im Gallusviertel, die gleichzeitig Sprache und Herkunft der Gläubigen wertschätzt und mit einem sehr umfangreichen diakonischen Angebot verknüpft (vgl. Sassin, 2017). Aus den Angeboten der Pfarrei wurden Netzwerke und Initiativen, die von vielen getragen werden und zum Comunity-building im Stadtteil beigetragen haben. Darüber hinaus gibt es eine Zusammenarbeit mit den Moscheegemeinden – Kirche wirkt in diesem Fall nicht exklusiv, sondern inklusiv.

Teilhabe und Zusammenhalt stärken – Polarisierungen vermeiden; das erwies sich vorangehend als verbindendes Leitmotiv zwischen den verschiedenen Herausforderungen, die sich (in) Städten stellen, sowohl innerhalb der Städte als auch transnational; zwischen Ökologie und sozialen Fragen; zwischen denen, die erst seit kurzem und denen, die schon länger in der Stadt leben.

Das sind keine hinreichenden, aber notwendige Bedingungen für eine sozialökologisch gerechte Stadt, die gutes Leben für alle ermöglicht, ohne dieses gute Leben für andere (weltweit) unmöglich zu machen.

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[8] Die folgenden beiden Abschnitte greifen zurück auf Becka 2017.

[9] Interkulturalitätsdiskurse erörtern seit langem, dass bei allen Beteiligten eine gewisse Offenheit oder auch Ungewissheitstoleranz nötig ist. Das ist auch für Fragen der Integration relevant. Doch gerade hier liegt eine besondere Schwierigkeit, weil Ängste Begegnungen häufig überlagern bzw. verhindern. Hier liegt eine der zentralen gegenwärtigen Herausforderungen.

Literaturverzeichnis

Weitere Artikel dieser Ausgabe

  • Davide Brocchi (Köln)

    7. Jg. (2021) Ausgabe 1
    Sozialökologische Transformation - Diskursfelder und Themen für die und in der Sozialen Arbeit

    Die Große Transformation der Stadt. Gelebte Demokratie als Motor sozial-ökologischen Wandels

    Abstract Ausgehend von der These, dass eine große Transformation unmittelbar bevorsteht oder gar bereits im Gang und als solche gestaltbar ist, charakterisiert der Beitrag diese Transformation als einen Demokratisierungsprozess, der einen sytemischen Ansatz erfordert, der die Dimensionen Ökologie, Ökonomie, Soziales, Kultur umfasst. Angesichts der komplexen Herausfor-derung, die ein solcher systemischer Ansatz unter Einbezug einer globalen Perspektive dar-stellt, fokussiert der Beitrag die besondere Rolle von Städten für eine sozial-ökologische Transformation. Sie bilden einerseits Ballungsräume, in denen sich alle Dimensionen der Nachhaltigkeit abbilden und ermöglichen gleichzeitig eine stärkere Identifikation ihrer Bürger:innen als übergeordnete Ebenen wie der Staat oder gar die Weltgesellschaft. Vor diesem Hintergrund arbeitet der Beitrag Charakteristika einer nachhaltigen Stadtentwicklung heraus und stellt Ansätze urbaner Transformation vor. Abschließend unterstreicht der Autor, dass eine Transformation aus dem Lokalen heraus als individueller und kollektiver Lernprozess zu verstehen und gestalten ist und lokale Spezifika idealerweise sichtbar und wirksam machen kan

  • Thomas Steinforth (München/Ludwigshafen)

    7. Jg. (2021) Ausgabe 1
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    Ethische Anfragen an den Topos einer „sozial-ökologischen Transformation”

    Abstract Eine sozial-ökologische Transformation soll Bedingungen schaffen, damit alle Menschen ein menschenwürdiges Leben innerhalb planetarer Grenzen führen können. Damit sind ethische Fragen aufgeworfen: Worauf genau haben Menschen einen Anspruch, wenn sie ein menschenwürdiges Leben in ökologisch verantwortbarer Weise führen können sollen? Wie können die mit der Transformation einhergehenden Belastungen gerecht verteilt werden? Was bedeutet dies für Sozialpolitik und Soziale Arbeit angesichts der ökologischen Krise? Dass diese Fragen im Beitrag erläutert, aber nicht abschließend beantwortet werden, ist selbst ethisch relevant: Sie müssen im Zuge einer auch prozessoral gerechten Transformation gemeinsam und insbesondere unter Partizipation benachteiligter Menschen beantwortet werden.