In dem vorliegenden Text dient Vulnerabilität als Deutungshorizont sozialer Probleme am Beispiel des Phänomens der Einsamkeit im Zusammenhang mit der „Strategie körperlicher Distanz“ im Rahmen von Coronaschutzmaßnahmen. Es werden Mechanismen der Vulnerabilität entlang der Aspekte Prävention, Vulnerabilisierung, Risikogruppen und Soziale Probleme und deren Übertragbarkeit auf und Konsequenzen für die Soziale Arbeit herausgestellt. Dabei zeigt sich, dass unterschiedliche Verständnisse von Vulnerabilität zu unterschiedlichen paradigmatischen sozialarbeiterischen Zugangsweisen führen.
Vulnerabilitätstheorie Schutzmaßnahmen und Einsamkeit Einsamkeit als soziales Problem Vulnerabilität gelingendes Leben
Zur Einführung
Die COVID-19-Pandemie und die damit verbundenen Anstrengungen diese zu überwinden, haben dazu herausgefordert, ethische und soziale Fragen (neu) zu stellen. Gleichsam handelt es sich um grundsätzliche Fragen, deren Antworten eben auch erheblichen Einfluss auf die Soziale Arbeit als Disziplin und Profession haben (Kniffki/Lutz/Steinhaußen 2021). In Anlehnung an den vom Deutschen Ethikrat (DER) verwendeten Vulnerabilitätsbegriff und in Weiterführung der dort bereits angestellten Überlegungen, Reflexionen und kritischen Erwägungen zum Umgang mit der Coronapandemie wird im vorliegenden Text Einsamkeit als Nebenfolge von Coronaschutzmaßnahmen thematisiert. Es werden Mechanismen im Zusammenhang mit Vulnerabilität aufgezeigt, die sich – auf sozialarbeiterische Kontexte übertragen – als Charakteristika soziopathogenetischer Zugänge (pathos= Leid(-en)/Schmerz, genesis= Entstehung/Schöpfung/Hervorbringung) offenbaren. Zuerst wird ein vulnerabilitätstheoretischer Rahmen entworfen (2). Dieser dient als Deutungshorizont eines aus Coronaschutzmaßnahmen resultierenden Phänomenbereichs, nämlich die Strategie körperlicher Distanz und Einsamkeit (3). Die Erkenntnisse werden sowohl in Relation zu Dimensionen von Vulnerabilität gesetzt (4) als auch zu paradigmatischen Denk- und Handlungsweisen Sozialer Arbeit (5).
Vulnerabilitätstheoretische Rahmungen
Spätestens seit der Pandemie ist der Vulnerabilitätsbegriff zu einem vielverwendeten politischen Schlagwort geworden. Die Verbreitungsgeschichte des Begriffes lässt sich aber schon seit dem 20. Jahrhundert nachzeichnen. In den 1980er-Jahren etablierte er sich als Forschungsterminus in der Risiko-, Katastrophen- und Entwicklungsforschung:
Wegweisend war die Entitlement-Theorie von Amyarta Sen, in der er anhand einer Hungerkrise aufzeigte, dass diese nicht aus Umweltfaktoren wie Dürre herrührte, sondern aus der Kolonialwirtschaft, die die kommunalen Ökonomien verkümmern ließ, so dass Menschen trotz gefüllter Getreidespeicher verhungerten“ (Govrin 2022, o. S.). Im internationalen ethischen Diskurs hat der Begriff der Vulnerabilität seit den 1990er-Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen, was sich auch an entsprechenden Fachpublikationen nachzeichnen lässt. So zeige eine Datenbankrecherche, „dass zwischen 1967 und 2014 die Anzahl der Publikationen mit dem Stichwort ‚vulnerability‘ von 10 auf 3.272 angestiegen ist. 90 % dieser Publikationen erschienen seit 1990“ (Coors 2022, 4).
Aus sozialwissenschaftlicher Perspektive ist bis zum Aufschwung des Vulnerabilitätsbegriffes das Thema Resilienz als „Pendant von Vulnerabilität“ (Burghardt et al. 2017, 152) zentral. Danach wird Vulnerabilität einerseits „logisch in einen Zusammenhang mit Unverletztheit oder Nichtverletzbarkeit gebracht“ (ebd.) und andererseits Resilienz als Gegenstück der Vulnerabilität mitgedacht. In diesem Sinne bezeichnet Vulnerabilität „die Verletzlichkeit oder Verletzbarkeit einer Person, einer sozialen Gruppe, eines Gegenstandes oder eines Systems angesichts bestehender Gefährdungen, Risiken, Krisen, Stress, Schocks oder bereits eingetretener schädigender Ereignisse“ (Bürkner 2010, 24).
Im Folgenden wird eine Perspektive der Vulnerabilität aus subjektorientierter Sicht entfaltet und dafür mit den Seinsweisen bzw. Seinsformen personalen Daseins verknüpft. Sein bezieht sich hier auf eine phänomenologische Qualität mit ontologischer Bedeutung, wonach eine Seinsform bzw. Seinsweise „als eine Weise des Sichzeigens der Person [verstanden wird, JNN], die gleichwohl darauf hindeutet, was Person ist“ (Schneider 2009, 236). Die drei Seinsweisen – das Gegebensein, das Selbstsein und das Mitsein – zeigen sich nicht allein, sie sind aufeinander bezogen, durchdringen sich gegenseitig und sind sich jeweils Voraussetzung als „Momente einer Struktur des Seins der Person“ (ebd.). Insofern konstituieren diese drei Dimensionen und deren Beziehung zueinander die als Identität bezeichnete, als Evidenz erfahrbare Ganzheit einer Person. Je nach soziokulturellen Gegebenheiten kann sich die Ganzheit zugunsten der einen oder anderen Seinsweise ausrichten und manifestiert sich in einer bestimmten Subjektform. Der Mensch rückt so als körperliches und soziales Wesen in den Blick, das anfällig für die Auswirkungen der Handlungen anderer ist. Diese Ganzheit ist jedoch keine dauerhafte Gegebenheit, sondern muss im Gegenteil als fragil und ständig zur Disposition stehend gedacht werden. Unter bestimmten Umständen wird pädagogische, therapeutische oder sozialarbeiterische Begleitung und Unterstützung erforderlich: Zum einen, wenn die personale Ganzheit ausgehend von einer Seinsweise mit entsprechenden Folgen in den anderen beiden gefährdet oder verletzt ist oder zum anderen, wenn die personale Ganzheit von einem Menschen erfahren wird, jedoch zugunsten einer der Seinsweisen und unter deren Vereinnahmung (Noack Napoles 2019).
Das Gegebensein umfasst sowohl das physische Gegebensein als auch das biografische, das aus der Lebensgeschichte erwachsene, und hebt darauf ab, „dass sich der Mensch nicht selbst erschafft, sondern in vielfältiger Weise gegeben ist“ (Noack Napoles 2018, 40). Hier lässt sich die der leiblichen Verfasstheit inhärente Konstante menschlicher Verwundbarkeit verorten, die von allen Menschen geteilt wird, weil sie „aufgrund ihrer leiblichen Existenz und der damit implizierten Ausgesetztheit und Endlichkeit verletzlich“ (Lehmeyer 2022, 3) sind. Die als ontologische oder auch inhärente Vulnerabilität bezeichnete Verletzlichkeit „refers to sources of vulnerability that are intrinsic to human condition. These vulnerabilities arise from our corporeality, our neediness, our dependence on others, and our affective and social natures” (Mackenzie/Rogers/Dodds 2014, 7). Das Gegebensein unterliegt der ethischen Bestimmung der Determination, d. h. im Gegebensein untersteht das Dasein der Person „dem Gesetz des Anderen. Es ist ein Zustand der Heteronomie“ (ebd., 240). Wenn eine Person nur ihr Gegebensein lebt, so ist sie nicht selbst Person, auch wenn das Gegebensein zu ihrem Selbst gehört (Schneider 2009). Die damit thematisierten Verwiesenheits- und Abhängigkeitsverhältnisse setzen eine grundsätzliche Leidensfähigkeit des Menschen voraus, die seiner körperlichen Verfasstheit entspringt.
Wie ein Mensch mit seinem Gegebensein umgeht und wer er für sich und andere sein möchte, findet Ausdruck in seinem Selbstsein; dazu gehört etwa, ob er sein Gegebensein hinnimmt, ihm eine neue Gestalt durch die Bewältigung erlittener Geschichte gibt, ob er Entscheidungen revidiert oder Trennungen überwindet. Dies ist jedoch davon abhängig, ob sich die Person in Freiheit zu ihrem Gegebensein verhalten kann. Die mit dem Selbstsein verbundene ethische Bestimmtheit ist die Freiheit und das Eigene der Nomos, dem das Selbstsein untersteht. Der Zustand, in dem die Person frei über sich bestimmt, ist der der Autonomie (Schneider 2009). Das Selbstsein ist jedoch eingebunden in die Seinsform des Mitseins, denn erst aus der Erfahrung von Anderen, von Gemeinschaft, Gesellschaft oder Staat gestaltet sich das Selbstsein. So steht der Freiheit des Selbstseins die ethische Bestimmtheit des Mitseins, die Pflicht gegenüber, ohne sich jedoch gegenseitig auszuschließen. Person und Gemeinschaft sind keine Gegenbegriffe, sondern Komplementärbegriffe:
„Das Gesetz der Seinsform des Mitseins und der damit verbundenen Pflichten ist der Zustand der Sozionomie, in dem der Mensch sowohl in der Relation zu sich als auch zu anderen lebt. Insofern schließt dieses die gesellschaftliche Bestimmtheit und die gesellschaftliche Mitbestimmung mit ein“ (Noack Napoles 2019, 332).
Im Mitsein lässt sich diejenige Verletzlichkeit verorten, die in der Systematik von Mackenzie et al. als situationale Vulnerabilität bezeichnet wird und „sich aus den aktuell bestehenden und wirksamen Kontextfaktoren heraus konfiguriert und somit eine spezifische situative Wirksamkeit entfaltet“ (Lehmeyer 2022, 34). Situationale Quellen der Vulnerabilität können sowohl der sozialen als auch der materiellen Umwelt entspringen und durch die persönliche, soziale, politische, wirtschaftliche oder umweltbedingte Situation von Einzelpersonen oder sozialen Gruppen verursacht oder verschlimmert werden. Zudem können sie kurzzeitig, vorübergehend oder dauerhaft sein (Mackenzie/Rogers/Dodds 2014, 7). In diesem Zusammenhang wird auch von „circumstantial grounds“ gesprochen, welche in unterschiedlichem individuellem Ausmaß vulnerabel machen und „dynamic, changeable, ambiguous and dependent on the conditions“ (Mergen/Akpinar 2021, 11 zit. n. Lehmeyer 2022, 4) sind.
Dieser Vulnerabilitätsbegriff liegt zugrunde, wenn bestimmte Personengruppen mit dem Zweck identifiziert werden, ihnen besonderen Schutz zukommen zulassen. Ihren Ursprung hat diese Begriffsverwendung in forschungsethischen Diskursen und Deklarationen wie den Richtlinien des Council for International Organizations of Medical Science (CIOM), die sich auf „vulnerable Gruppen“ beziehen, die eines besonderen Schutzes bedürfen: „Die CIOMS-Guideline definiert die Vulnerabilität von Personen über die Unfähigkeit bestimmter Personen, ihre eigenen Interessen zu vertreten (CIOMS 2002, 18), und damit faktisch über eine eingeschränkte Autonomiefähigkeit“ (Coors 2022, 4). Auch andere Richtlinien konzipieren Vulnerabilität primär als mangelnde Möglichkeit bzw. Fähigkeit zur Autonomie und entsprechend werden darunter Personen gefasst, „who are relatively (or absolutely) incapable of protecting their own interests“ (Hurst 2008, 192 zit. n. Coors 2022, 4). Die Kritik an diesem engen, jedoch als operationalisierbar geltenden Vulnerabilitätsbegriff zielt sowohl darauf, dass von dem Ideal eines souveränen Selbst ausgegangen wird, als auch auf die einseitige Orientierung an einem Idealbild autonomer Persönlichkeit (Haker 2015 in Coors 2022). Bezogen auf den skizzierten identitätstheoretischen Rahmen, würde sich dieses Ideal in einer Ausrichtung der (Identitäts-)Ganzheit an der Seinsweise des Selbstseins und entsprechenden Identitätsfigurationen (mit den damit verbundenen Gefährdungen wie Egoismus und Individualismus) realisieren (Noack Napoles 2018). Menschen, die diesem Ideal nicht entsprechen, weil sie zu vulnerablen Gruppen gehörig adressiert und somit auf ihr Gegebensein festgestellt werden, unterstehen dem Gesetz der Anderen – und zwar derer, die über Autonomie verfügen.
Das Ausmaß, in dem ein Phänomen bzw. Widerfahrnis die Vulnerabilität von Personen „kontextspezifisch tatsächlich erhöht und deren Integrität bedroht oder verletzt […] ist in komplexe interdependente Wirkdimensionen eingebunden“ (Lehmeyer 2022, 4). Bedenkt man weiterhin, dass diese „circumstantial grounds“, die die Vulnerabilität einer Gruppe bestimmen auch Folge politischer und sozialer Umstände sind, offenbart sich, wie qua Vulnerabilitätszuschreibungen Gerechtigkeit unterwandert und Ungerechtigkeit verfestigt und vor allem naturalisiert werden kann. Führt diese Situation nicht zu einem Empowerment von unten und Versuchen die vulnerabilitätsverursachenden Umstände zu beheben, werden Personen dazu genötigt, ihre Identität an der Seinsweise des Gegebenseins auszurichten, was sich performativ aufgrund impliziter normativer Erwartungen, die die Auseinandersetzung mit dem Mitsein bestimmen, vollzieht. In dem Zusammenwirken von Gegebensein, Selbstsein und Mitsein als Weisen des Sichzeigens der Person wird deutlich, dass die Dimensionen der inhärenten und situativen Vulnerabilität nicht trennscharf sind, sondern sich unterschiedlich zeigen, wechselseitig aufeinander bezogen und voneinander abhängig sind.
Die situative Dimension ist das Moment, an dem Vulnerabilität durch Modifikation der Kontextfaktoren sowohl positiv als auch negativ beeinflussbar ist. Das Ziel der Beeinflussung der Kontextfaktoren zur Prävention und/oder Reduktion von Vulnerabilität wird als Resilienz bezeichnet, ebenso wie die Fähigkeit und Kapazität, die es einer Person ermöglicht, mit verletzenden Situationen, Risiken und Belastungen umzugehen. Resilienz ist demnach nicht als Komplementärbegriff zur Vulnerabilität zu verstehen, sondern als Variable und Erklärung für unterschiedliche Autonomieniveaus im Rahmen eines Verständnisses von Vulnerabilität, nach dem situationale Vulnerabilität als mangelnde Möglichkeit bzw. Fähigkeit zur Autonomie gefasst wird. Das macht deutlich, warum sowohl die Rede von Resilienz als auch von Vulnerabilität in einer weiteren Dimension der Vulnerabilität kumuliert, die unter dem Begriff der pathogenen Vulnerabilität (Mackenzie/Rogers/Dodds 2014), der sekundären Vulnerabilität (DER 2018) oder der Vulnerantialität (Burghardt et al. 2017; Noack Napoles 2019, 2023) unterschiedlich akzentuiert diskutiert wird. Damit ist der paradoxe Effekt gemeint, dass Maßnahmen, die dazu bestimmt sind, Vulnerabilitäten unterstützend zu begegnen oder zu beheben, dazu führen (können) neue zu erzeugen. Im Wesentlichen geht es also um die pathogenen Wirkungen, die Handlungen und Maßnahmen entfalten und zwar dann, wenn sie „bestehende inhärente und/oder situative Vulnerabilitäten entweder verstärken oder aber dazu führen, situative Vulnerabilität überhaupt erst hervorzurufen“ (Lehmeyer 2022, 5). Mackenzie/Rogers/Dodds (2014) betonen: „A key feature of pathogenic vulnerability is the way that it undermines autonomy or exacerbates the sense of powerlessness engendered by vulnerability in general” (9). Anstatt die Autonomie der Person zu ermöglichen, verstärken pathogene Reaktionen auf Verletzlichkeit Gefühle der Ohnmacht und der Handlungsunfähigkeit und machen sie anfällig für weitere Verwundbarkeiten. Quellen pathogener Vulnerabilität können interpersonale Beziehungen oder institutionelle Strukturen sein (ebd.).
Vulnerabilität, Strategie körperlicher Distanz und Einsamkeit
Was den Menschen in Hinblick auf SARS-CoV-2 verletzlich macht, ist seine leibliche Verfasstheit und seine damit implizierte Ausgesetztheit und Endlichkeit, d.h. jeder Mensch ist grundsätzlich dem Risiko einer Infektion, einer wie auch immer gearteten Erkrankung und der Möglichkeit daran zu sterben, ausgesetzt. Das Coronavirus stellt eine situative Quelle von Vulnerabilität dar, wobei das spezifische Risiko sich zum einen mit dem Virus zu infizieren und zum anderen einem schweren Krankheitsverlauf zur erliegen, jeweils von aktuell bestehenden und wirksamen Kontextfaktoren – bestehend aus umwelt- und personenbezogenen Umständen – abhängig ist. Die pandemische Ausbreitung des Coronavirus machte Maßnahmen zu dessen Eindämmung, zum Schutz der Menschen vor schweren Erkrankungen mit tödlichem Verlauf und zum Schutz der öffentlichen Gesundheitsversorgung vor dem Risiko eines Kollapses bis hin zu Triage-Situationen erforderlich.
In Hinblick darauf, welche Maßnahmen das sein können sowie wie diese ausgestaltet und umgesetzt werden, haben Abwägungsprozesse dahingehend stattgefunden, ob und in welchem Umfang sich Vulnerabilität reduzieren lassen würde. In der Stellungnahme des Deutschen Ethikrates (2022) wird darauf hingewiesen, dass die den Schutzmaßnahmen zugrundeliegenden politischen Entscheidungen unter Bedingungen großer wissenschaftlicher Unsicherheit getroffen wurden, was sich sowohl auf den Wissensstand zu SARS-CoV-2 und das davon verursachte Krankheitsbild als auch auf die Wirkungen und Nebenfolgen der Schutzmaßnahmen bezieht (Deutscher Ethikrat 2022, 89 f.).
Im Folgenden wird Vulnerabilität in Bezug auf die Strategie körperlicher Distanz und Einsamkeit fokussiert, d.h. als Nebenfolge solcher Maßnahmen, die Menschen vor potentiellen pandemiebedingten Vulnerabilitäten schützen sollten und geschützt haben. Das gemeinsame Moment der Coronaschutzmaßnahmen besteht darin, „die Ausbreitung der Infektionen zu verlangsamen“, wofür jede und jeder Einzelne gefordert war, „die sozialen Kontakte auf ein Minimum zu beschränken“ (Bundesregierung 2020), was durch spezifische Maßnahmen ergänzt und umgesetzt wurde. Die Schutzmaßnahmen werden sechs Kategorien zugeordnet (vgl. im Folgenden Deutscher Ethikrat 2022, 89–119): Basisschutzmaßnahmen (1), Bewegungs- und Kontaktbeschränkungen (2), Teststrategie (3), Kontaktpersonennachverfolgung (4), Quarantäne und häusliche Isolierung (5) und Impfungen (6). Bis zum Einsatz des neu zu entwickelnden Impfstoffes bestand die einzig wirksame – aber nicht pharmazeutische – Möglichkeit, die Ausbreitung des Coronavirus zumindest zu verlangsamen, in der Strategie körperlicher Distanz, zu der Bewegungs- und Kontaktbeschränkungen sowie Quarantäne und häusliche Isolierung zählen. Dafür wurde anfänglich dominierend bis heute jedoch gebräuchlich der Anglizismus des „social distancing“ verwendet. Dieser wird jedoch nicht nur als sachlich falsch, sondern darüber hinaus als grob irreführend kritisiert, da das zwar strikte Gebot körperlicher Distanz zur Unterbindung der Übertragungswerte des Virus gerade nicht die Unterbindung sozialer Nähe meinen sollte:
„Was sie [die Maßnahmen körperlicher Distanz, JNN] aber gerade nicht fördern oder gar fordern wollen ist die Unterbindung dichter sozialer Nähen – auch wenn die Unterbindung physischer Nähe oftmals die Pflege sozialer Nähen erschweren oder gar zu verunmöglichen drohen. Im Gegenteil, gefordert ist eigentlich die größtmögliche soziale Nähe bei größtmöglicher körperlicher Distanz gemäß dem alltagssprachlichen Slogan: ‚Berührt Euch, aber fasst euch nicht an!‘“ (Lob-Hüdepohl 2020, 7).
Der Begriff Social Distancing wird für einen Teil einer als „Lockdown“ oder „Shutdown“ bezeichneten Massenquarantäne verwendet, d.h. die „Stilllegung von Wirtschaft und Gesellschaft, die eine temporäre staatlich-verordnete und durchgesetzte Einschränkung des öffentlichen Lebens darstellt, um eine Epidemie oder Pandemie einzudämmen“ (Hartmann/Stock/Wang 2020, 90). In Abhängigkeit vom Pandemiegeschehen war es seit Frühjahr 2020 immer wieder mehr oder weniger erforderlich, Abstandsregeln einzuhalten, Kontakte zu reduzieren und im Verdachtsfall häusliche Quarantäne zu verordnen.
In diesem Zusammenhang wird von sozialer Isolierung gesprochen, die als „objektive Vereinzelung, gesellschaftliche Distanz oder ein Fehlen an sozialen Beziehungen beschrieben“ wird (Bücker 2021, 5) und zu Gefühlen unfreiwilliger Einsamkeit führen kann. Einsamkeit wird im deutschen Sprachgebrauch mitunter gleichbedeutend mit Alleinsein (engl. solitude) verwendet und meint „einen momentanen Zustand der Abwesenheit anderer Menschen“ (Luhmann 2022, 18). Im Abgrenzung zur sozialen Isolation ist dieser Zustand vorrübergehend und wertungsfrei, kann also je nach Person und Situation als angenehm oder unangenehm empfunden werden. Einsamkeit im hiesigen Kontext bezieht sich auf „eine unangenehme Erfahrung, also um einen subjektiven Zustand, der als negativ wahrgenommen wird“ (Luhmann 2022, 12).
In diesem Sinne haben Befragungen des seit 1984 jährlich erhobenen Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) ergeben, dass während des ersten Lockdowns im März 2020 die Zahl der einsamen Menschen in Deutschland sprunghaft von 14,4 % im Jahr 2013 bzw. 14,2 % im Jahr 2017 auf 40,1 % gestiegen ist und auch im zweiten Lockdown im Januar 2021 mit 42,3 % auf einem ähnlich hohen Niveau verblieben ist (Entringer 2022). Die im Vergleich zu den Vorjahren besorgniserregend hohen Werte hängen „höchstwahrscheinlich mit der durch die Kontaktrestriktionen verursachten sozialen Isolation“ zusammen (20). Einsamkeit wird in der psychologischen Forschung und auch in der zitierten Studie als ein unangenehmes Gefühl definiert, das Menschen erleben, wenn sie ihre sozialen Beziehungen als qualitativ oder quantitativ unzureichend empfinden (Perlman/Peplau 1981). Das heißt, die Schutz- bzw. Präventionsmaßnahmen können die als Evidenz erfahrbare Ganzheit einer Person verletzen. In diesem Sinne lässt sich die Bestimmung des Begriffes der Einsamkeit konkretisieren und zwar als
„die Bezeichnung für solche Gefühle der Unstimmigkeit, Brüchigkeit, Leere, Zerrissenheit und/oder Sinnlosigkeit, die auf eine unzureichende Erfüllung des menschlichen Bedürfnisses nach sozialen Kontakten rückführbar sind und für die Person an das Erfahren von Anderen, Gemeinschaft, Gesellschaft und/oder Staat rückgebunden sind. Als Verletzung oder Gefährdung der als Ganzheit wahrgenommenen Identität zeigt sich Einsamkeit in zwei Richtungen: erstens dahingehend, dass die personale Ganzheit beispielsweise ausgehend vom Mitsein – oder besser: versagtem Mitsein – verletzt wird, und zweitens, dass Personen ihre personale Ganzheit zugunsten einer Seinsweise ausgerichtet haben, um mit ihrem Einsamkeitserleben umzugehen bzw. damit zurechtzukommen […]“ (Noack Napoles 2023, 96).
Einsamkeit ist sowohl dispositionelle als auch eingetretene Verletzlichkeit, die dem Menschen in seiner Angewiesenheit auf soziale Bindungen inhärent, aber ebenso situationale Quelle von Verletzung sein kann. Demnach sind Menschen aufgrund ihrer körperlichen Verfasstheit inhärent vulnerabel, und zwar, weil und wenn basale menschliche Bedürfnisse nicht erfüllt werden, wie nach Nahrung, Schlaf und eben auch nach sozialen Kontakten (Noack Napoles 2023).
Zudem lässt sich evolutionsgeschichtlich argumentieren, dass es ein potenziell lebensbedrohlicher Zustand war, auf sich allein gestellt zu sein. Demzufolge sei es plausibel, die mit Einsamkeitserleben einhergehenden neurophysiologischen Phänomene mit denen körperlicher Schmerzen zu vergleichen (Hillert/Schug 2020). Das Erfahren sozialer Unterstützung führt zur Reduzierung des Schmerz-Erlebens, was sich mit Gehirnmessungen nachweisen lässt (ebd.). Damit verbunden ist, dass die Nicht-Erfüllung von Grundbedürfnissen starken Aufforderungscharakter besitzt, der „Menschen dazu motiviert, den negativen Zustand aktiv und schnellstmöglich zu beenden“ (Luhmann 2022, 10), d. h. „aktiv soziale Kontakte zu suchen und Bindungen und Beziehungen zu knüpfen“ (ebd.). Die Nebenfolgen der Schutzmaßnahmen können damit zu der Situation führen, die sie gerade verhindern sollen – nämlich körperliches Beisammensein mit dem Risiko, sich mit dem Virus zu infizieren. Da es sich dabei um einen Gesetzesverstoß handelt, der, wie ein Blick in den Bußgeldkatalog offenbart, empfindliche Geldstrafen nach sich ziehen kann, führt der Versuch, den negativen Zustand zu beenden, zu weiteren potenziellen Verletzlichkeiten wie materiellen Verlusten, einer Stigmatisierung als kriminell oder der Infektion mit dem Virus.
Führt man die Überlegungen ausgehend von dem Einsamkeitsrisiko weiter, ist vor allem die Erkenntnis interessant, dass Einsamkeit über die gesamte Lebensspanne auftreten kann, jedoch das junge Erwachsenenalter (ca. 18–29 Jahre) und das hohe Lebensalter (etwa ab 80 Jahren) besonders vulnerable Lebensphasen darstellen (Bücker 2021). Auch in Hinblick auf Einsamkeit wird also von besonders gefährdeten Gruppen gesprochen: Bei hochaltrigen, sowohl für Einsamkeit als auch für Corona anfälligen Menschen verstärken sich die Folgen der jeweiligen Maßnahmen, worauf auch in der Stellungnahme des Deutschen Ethikrates hingewiesen wird:
„Nicht übersehen werden sollten allerdings erhöhte Belastungen in besonders vulnerablen Gruppen wie einsamen älteren Menschen mit fehlender sozialer Unterstützung oder Bewohnerinnen und Bewohnern von Einrichtungen der Langzeitpflege und der Behindertenhilfe“ (Deutscher Ethikrat 2022, 128).
Die pathogenen Wirkungen entfalten sich zum Teil auch im Verborgenen, wenn nämlich eine vom Einsamkeitserleben betroffene Person ihre personale Ganzheit zugunsten einer Seinsweise, z. B. dem Gegebensein, ausrichtet. Einsamkeit kann auf das eigene Alter attribuiert werden, ausgelöst durch ein zugrundeliegendes Altersbild, nach dem „Alter als Lebensphase verstanden wird, zu der es quasi natürlich dazugehört, sich aus gesellschaftlichen Rollen und sozialen Zusammenhängen zurückzuziehen und damit verbundene Einsamkeit zu ertragen“ (Noack Napoles 2023, 97). Durch die Ausrichtung der personalen Ganzheit am Gegebensein wird Einsamkeit im Alter maskiert und naturalisiert.
Andererseits gelten junge Leute als vulnerable Gruppe in Hinblick auf Einsamkeitserleben. Insofern wirken die Schutzmaßnahmen auch für diese Gruppe pathogen, weil Einsamkeit in einer Lebensphase hervorgerufen wird, in der der Mensch ohnehin anfällig für Einsamkeitserleben ist. In zahlreichen Studien werden die psychischen Belastungen jüngerer Menschen belegt; den Ergebnissen der bundesweiten Befragungen „Jugend und Corona“ (JuCo) des Forschungsverbundes „Kindheit – Jugend – Familie in der Corona-Zeit“ zufolge stimmen 60,7 % der Befragten mindestens zum Teil zu, sich einsam zu fühlen (Deutscher Ethikrat 2022). Unterdessen wird auf einen Forschungsbedarf zum Thema Einsamkeit in der Kindheit, Jugend und im jungen Erwachsenenalter hingewiesen. Trotz der unsicheren Datenlage besteht Konsens über die Gefahr einer Chronifizierung von Einsamkeit. In Deutschland sind 10–20 % der Bevölkerung von chronischer Einsamkeit betroffen und diese wiederum hat gravierende negative Folgen für die Gesundheit und die Lebenserwartung (Bücker 2021).
Die gesundheitlichen Folgen von Einsamkeit und die damit verbundenen gesellschaftlichen Kosten können als ein Grund dafür gelesen werden, dass Einsamkeit zu einem sozialen Problem avanciert. Noch zu Beginn des Jahrtausends habe aus der Sicht der Soziologie sozialer Probleme „überhaupt nichts für eine öffentliche Karriere der Einsamkeit“ (Stallberg 2021, 2) gesprochen, sondern es wurde „das Leiden am Sich-Allein-Fühlen, so unfassbar das heute scheinen mag, sozialwissenschaftlich noch bis vor kurzem als normale Reaktion auf sich wandelnde Lebensumstände betrachtet“ (ebd.). Einsamkeit sei demnach im ersten Fünftel des 21. Jahrhunderts von einem privaten Ärgernis zu einem weithin anerkannten globalen Problem aufgestiegen.
Da Einsamkeit vorher kein soziales Problem gewesen ist, hat es folglich auch keine expliziten sozialarbeiterischen Interventionsformen gegeben. Einsamkeit galt – und gilt zum Teil noch immer – als persönliches Versagen und damit verbunden ist es schambesetzt, sich als einsam zu offenbaren, um möglicherweise Unterstützung zu fordern und zu erhalten. Die „gesellschaftliche Unterschätzung der Einsamkeit als zumindest potentiell problematisch“ (Stallberg 2021, 3) findet ihr Ende im öffentlichen Gewahrwerden der massiven negativen Konsequenzen für die Gesundheit und die Lebenserwartung und den daraus resultierenden Folgekosten für die betroffenen Personen und die Gesellschaft (Bücker 2021). Darin kann der Anlass dafür gesehen werden, warum Politik Einsamkeit zu ihrem Thema macht – wie es zum „Aufstieg eines unerwünschten Gefühls zum sozialen Problem“ (Stallberg 2021) kommt:
„Zunächst zu einem, das von der Aufdeckung vielfältiger Gesundheitsgefahren lebt. Inzwischen aber auch auf dem Wege zum Indikator für umfassende gesellschaftliche Beeinträchtigungen wie strukturell erzeugte Kontaktarmut, Desintegration und Entfremdung“ (ebd., 1).
Einsamkeit transformiert sich zu einem sozialen Problem, dem sich inzwischen die Politik angenommen hat. Im Koalitionsvertrag wird unter dem Punkt Gesundheitsförderung formuliert, dass ein nationaler Präventionsplan sowie konkrete Maßnahmenpakete u. a. zu dem Thema Einsamkeit geschaffen werden sollen; in Hinblick auf Senioren wird das Ziel der Überwindung von Einsamkeit (Koalitionsvertrag 2021–2025) artikuliert. An dieser Stelle wird Soziale Arbeit aktiv, da es eine Problemformulierung, einen Auftrag und diagnostizierbare Risiken gibt, die den Ausgangspunkt sozialprofessioneller Intervention markieren. Zu bedenken gilt dabei, dass sich das Phänomen der Einsamkeit mit dem Ende oder Aussetzen der Coronaschutzmaßnahmen nicht einfach auflöst, hat sich aufgrund der Pandemie das Zusammenleben bereits verändert (Stallberg 2021). Andauernde Freiheitsverluste, wie sie während der Pandemie mit den Schutzmaßnahmen in unterschiedlichem Ausmaß einhergehen, führen potenziell zu problematischen Gewöhnungseffekten: „Das heißt, Freiheit muss in der postpandemischen Zeit zumindest partiell neu gelernt und gelebt werden“ (Deutscher Ethikrat 2022, 177).
Überlegungen für sozialarbeiterische Kontexte
Im vorherigen Kapitel diente Vulnerabilität als Deutungshorizont der Coronaschutzmaßnahmen, wobei im Speziellen die Strategie körperlicher Distanz und das Phänomen der Einsamkeit in den Blick genommen wurden. Als Ergebnis der Auseinandersetzung wurden Mechanismen im Zusammenhang mit den ebenfalls herausgearbeiteten Aspekten Prävention, Vulnerabilisierung, Risikogruppen und Soziale Probleme beschrieben. Deren Übertragbarkeit auf und Konsequenzen für die Soziale Arbeit werden nachstehend aufgezeigt.
Zunächst lässt sich festhalten, dass die (politisch beschlossenen) Coronaschutzmaßnahmen der Prävention dienen. Dabei handelt es sich um „alle Aktivitäten, die mit dem Ziel durchgeführt werden, Erkrankungen zu vermeiden, zu verzögern oder weniger wahrscheinlich zu machen“ (RKI 2022, o. S.). Präventionen setzen sowohl ein zu vermeidendes Problem als auch sich daraus ergebende Ziel- bzw. Risikogruppen voraus, die sich, wie im Falle der Coronaschutzmaßnahmen, auf die Gesamtbevölkerung ausweiten können (ebd.). Zweitens wurde Einsamkeit als (eine mögliche) pathogene Nebenfolge der Schutzmaßnahmen herausgestellt, worin sich der Mechanismus offenbart, dass Handlungen zur Reduktion oder Verhinderung von Vulnerabilität zu neuen Verletzungen führen können, aus denen wiederum die Möglichkeit situativer Vulnerabilität folgen kann. Bei diesem Prozess der Vulnerabilisierung potenzieren sich die pathogenen Wirkungen von Maßnahmen der Bekämpfung der Verletzlichkeiten. Dieser Mechanismus wirkt auch bei anderen Reaktionen auf (mit dem Coronavirus verbundene) Vulnerabilitäten. Eine Entscheidung für ein Nicht-Einschreiten in das Pandemiegeschehen bringt ebenso neue Vulnerabilitäten hervor, die sich wiederum potenzieren können.
Drittens wurden im Rahmen der Schutzmaßnahmen die Bevölkerung als Gesamtheit oder bestimmte Gruppen als vulnerabel in Hinblick auf das zu bearbeitende Problem etikettiert und entsprechend als Risikogruppen adressiert – mit dem damit verbundenen Risiko, dass sozialarbeiterische Interventionen ihrerseits aus der Zuschreibung resultierende pathogene Wirkungen nach sich ziehen, was zu Vulnerabilisierungen und Hilfekarrieren führen kann. Und schließlich ließ sich in Hinblick auf Einsamkeit skizzieren, wie ein soziales Phänomen zu einem sozialen Problem werden kann, woraus sich für die soziale Arbeit als Disziplin und Profession eine Zuständigkeit ableitet. Das zeigt sich nicht zuletzt an Fachveröffentlichungen und an von staatlicher Seite finanzierten sozialen Projekten zur Einsamkeitsbekämpfung.
Das verbindende Element dieser Aspekte ist der beschriebene gruppenbezogene Vulnerabilitätsbegriff. Dieser ist dadurch gekennzeichnet, dass bestimmte Personengruppen mit dem Zweck identifiziert werden, ihnen besonderen Schutz zukommen zulassen. Vulnerabilität von Personen wird nach diesem Verständnis über ihre Unfähigkeit definiert, ihre eigenen Interessen zu vertreten (CIOMS 2002, 18), und damit faktisch über eine eingeschränkte Autonomiefähigkeit (Cotors 2022, 4). Infolgedessen erscheint Vulnerabilität als ein defizitärer Zustand von spezifischen Subjekten und Gruppen und damit verbunden als Antipode zu Autonomie und agency, also Handlungsmacht. Die Sozialphilosophin Jule Govrin (2022) führt dazu aus:
„[…] diese Verwendungsweise geht einher mit einer Haltung von oben herab, die Sorge und Schutz aus überlegener Position heraus gewährt oder verweigert. Anscheinend verführt das defizitäre Vulnerabilitätsverständnis dazu, als vulnerabel ausgemachte Gruppen und Subjekte in ihrer Ohnmacht und Handlungsfähigkeit zu beschreiben“ (o. S.).
In Zusammenhang mit den Aspekten Prävention, Vulnerabilisierung und Risikogruppen sowie den wirksamen Mechanismen zeigt sich, dass sie relational aufeinander bezogen sind, sich gegenseitig durchdringen und beeinflussen. Es ist aber gerade dieses Zusammenwirken, das Vulnerabilität verstärken und eine Situation erzeugen kann, die sich als Spirale der Vulnerabilität beschreiben lässt. In sozialarbeiterischen Kontexten nimmt diese in einem sozialen Problem, aus dem sich Auftrag und Adressat*innengruppe ableiten, ihren Ausgang. Der Mechanismus, der dazu führt, dass ein soziales Phänomen zu einem sozialen Problem wird, wurde am Beispiel der Einsamkeit skizziert. Es wurde aufgezeigt, dass sich der Umgang mit derselben Situation verändert in Abhängigkeit davon, ob sie als soziales Problem gilt oder nicht. So nehmen sozialarbeiterische Angebote zur Bekämpfung von Einsamkeit zu bzw. werden durch entsprechende staatliche Gelder gefördert, seitdem Einsamkeit als soziales Problem behandelt wird. Für die Soziale Arbeit ist dies in doppelter Hinsicht relevant: Einerseits stellen soziale Probleme den oder zumindest einen Ausgangspunkt Sozialer Arbeit dar, da sie daraus ihren Auftrag und somit ihre Legitimation ableitet. Andererseits gehört die Festschreibung sozialer Probleme der politischen Sphäre an und befindet sich somit nur mittelbar im sozialarbeiterischen Einflussbereich.
Der zugrundeliegende gruppenbezogene Vulnerabilitätsbegriff, die beschriebenen Mechanismen und Aspekte und die daraus resultierende Vulnerabilitätsspirale sind einer soziopathogenetischen Sicht- und Herangehensweise inhärent. Diese kennzeichnet sozialprofessionelle Kontexte, die auf einem Gegenstandsverständnis Sozialer Arbeit basieren, das um das Bedeutungsfeld sozialer Probleme oszilliert. Dem liegen Positionen zugrunde nach denen der „Gegenstand oder besser: der von der Sozialen Arbeit zu betrachtende Wirklichkeitsausschnitt […] soziale Probleme“ (Staub-Bernasconi 1995, 105) sind. Oder wie an anderer Stelle formuliert, dass die „Generalfunktion für soziale Problemlösung“ (Lüssi 1995, 120) das verbindende Grundverständnis Sozialer Arbeit als eigenständiger Disziplin konstituiere. Von sozialen Problemen auszugehen, ist allerdings grundsätzlich fraglich, denn sie basieren auf
„(1) Konstruktionen, Definitionen, Beobachtungen; sie sind nicht einfach gegeben, sondern werden dazu gemacht und lassen sich (2) als Erwartungsenttäuschungen verstehen, wobei (3) die Enttäuschungen einer Erwartung einer Entscheidung zugerechnet werden, die sich also nicht einfach ereignet, sondern gewollt ist und dabei als Handeln einer anderen Systemreferenz erlebt wird“ (Hellmann 1994, zit. n. Wirth 2015, 102).
Es führt aber eben auch dazu, dass die Rollen in sozialarbeiterischen Settings komplementär sind – worüber auch die Bezeichnungen Klient*innen oder Adressat*innen nicht hinwegtäuschen – Helfende stehen Hilfesuchenden mit einem bestimmten (zugeschriebenen) Problem gegenüber, das es zu lösen oder vermeiden gilt.
Entsprechend bilden sich die Handlungsfelder Sozialer Arbeit durch diese zuschreibende Praxis; schafft sie doch erst die Voraussetzung für die Konstituierung von Handlungsfeldern durch Formulierung von Zielgruppen und Adressat*innenkreisen entsprechend vorab definierter sozialer Probleme. Wenn nun Problemformulierungen und diagnostizierbare Risiken den Ausgangspunkt der Situationserfassung und sozialprofessioneller Interventionen bilden (Hochuli-Freund/Stotz 2021, 135f.), bedeutet dies einerseits, dass die Kriterien, nach denen vulnerable Gruppen identifiziert werden, sozialen Problemen entsprechen und anderseits, dass kontextspezifische Quellen von Vulnerabilität, die noch nicht in den Rang eines sozialen Problems überführt worden sind, nicht notwendigerweise Schutz- und/oder Sorgeverantwortung nach sich ziehen. Hieraus können in zweifacher Hinsicht pathogene Folgen resultieren: Im Falle der zugeschriebenen Vulnerabilität wird die betroffene Person insofern verletzt, als dass sie sich selbst dieses Kriterium möglicherweise nicht zuschreiben würde oder zumindest nicht in dem Kontext, in dem die Zuschreibung zu der als vulnerabel geltenden Gruppe vollzogen wurde (Falasca/Noack Napoles 2022). Zudem geht mit solchen Zuschreibungen und
„den damit verknüpften sozialen Praktiken […] eine besondere Gefahr der Stereotypisierung, Marginalisierung und Stigmatisierung einschließlich der vermeintlich daran gebundenen Legitimation paternalistischer Übergriffigkeit durch Politik, Gesellschaft und Profession einher“ (Lehmeyer 2022, 5).
Wird eine Person dagegen nicht als besonders vulnerabel behandelt, weil der Grund, den sie selbst dafür angibt nicht als soziales bzw. sozial akzeptiertes Problem und sie somit nicht als schutzwürdig gilt, hat dieses Handeln ebenfalls pathogene Wirkungen für die Person – im schlimmsten Falle für Leib und Leben. In beiden Fällen handelt es sich um pathogene Wirkungen, weil die Handlungen bzw. Maßnahmen Vulnerabilitäten verstärken oder hervorrufen. Diese können wiederum Vulnerabilitäten zur Folge haben, wie der beschriebene Versuch des Umgangs mit Einsamkeitserfahrungen, was dann wieder zu sozialarbeiterischen Interventionen führen kann. Der sich hier offenbarende Mechanismus der Vulnerabilisierung ist soziopathogenetischen Sicht- und Handlungsweisen inhärent und kann zu dem als Hilfekarrieren bezeichneten Phänomen führen (Petrat/van Santen 2010).
Für Einsamkeit als soziales Problem fühlt sich Soziale Arbeit zunehmend zuständig, jedoch lassen es soziopathogenetische Zugänge schwerlich zu, Einsamkeit fachlich begründet zu begegnen (Noack Napoles 2023). Das ist einerseits deshalb der Fall, weil das Phänomen der Einsamkeit dafür als ein soziales Problem abgegrenzt werden muss, was ob seiner Ambivalenz und Mehrdimensionalität inhaltlich, aber eben auch legitimatorisch herausfordernd ist. Das führt dazu, dass vor allem die Folgen ungewollter Einsamkeit thematisiert werden und/oder Risikogruppen benannt werden, um den Umgang mit Einsamkeit handhabbar zu machen. Demgemäß wird im Koalitionsvertrag der derzeitigen Bundesregierung (2021-2025) Einsamkeit zusätzlich als spezifisches Problem alter Menschen gedacht und diese in der Folge als Risikogruppe eingestuft. Ganz konkret stellt sich die Herausforderung, wie einsame Menschen erreicht und wie ihnen Angebote gemacht werden können. Dies geschieht indirekt über die Zuordnung zu bestimmten Risikogruppen, die häufig ohnehin von sozialprofessionellen Interventionen adressiert werden. Damit verbunden ist dann einerseits, dass Menschen, die zwar einsam sind, aber keiner (sozial akzeptierten) Risikogruppe angehören, unsichtbar und unerreichbar bleiben. Menschen, die aber bereits als zu Risikogruppen gehörig etikettiert worden sind, werden nun einer weiteren Identitätszuschreibung ausgesetzt. Diese möglicherweise unreflektierte, teils unkritische und häufig undifferenzierte „Nutzung des ‚Labels‘ der Vulnerabilität bzw. das ‚Labeling‘ als vulnerable/besonders vulnerable Person bzw. Personengruppe“ ist wiederum pathogen (Lehmeyer 2022, 5).
Einleitend wurde darauf hingewiesen, dass die COVID-19-Pandemie und die damit verbundenen Anstrengungen diese zu überwinden dazu herausgefordert haben, ethische und soziale Fragen (neu) zu stellen. Genau genommen wurde dieses Anliegen bzw. diese professionell-disziplinäre Lücke nicht erst im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sichtbar, vielmehr ist sie seitdem in keinster Weise mehr unsichtbar. Dem bisherigen Argumentationsverlauf folgend, stellt sich für sozialarbeiterische Kontexte die Frage nach einem (utopischen) Gegenentwurf zu soziopathogenetischen Zugängen. Dieser müsste von einem anderen Vulnerabilitätsbegriff als dem gruppenbezogenen ausgehen und zwar einem, nach dem Verletzlichkeit als Grundbedingung des Lebens und unhintergehbarer Teil der conditio humana gilt und der zugleich die situationalen Dimensionen von Vulnerabilität würdigt. Auf einen solchen bezieht sich der Deutsche Ethikrat (2022), für den Vulnerabilität ein anthropologisches Grunddatum ist, das jede Form von Überhöhung dementiert, die den Menschen zuallererst als autarkes Wesen deute, das erst durch widrige Umstände in seiner Selbstgenügsamkeit und Stärke beeinträchtigt werde und nur dann auf solidarische Unterstützung angewiesen sei: „Vulnerabilität ist also keine bloß punktuelle Anfälligkeit oder Schwachstelle einer gelingenden Lebensführung, die es nach Möglichkeit zu vermeiden gilt“ (ebd., 157). Daraus schließen die Autoren und Autorinnen u. a., dass es abwegig sei und gefährlich werden könne, von vulnerablen Personen(gruppen) zu sprechen.
Dieses Verständnis von Vulnerabilität als conditio humana liegt auch eudaimogenetischen Zugängen (eudaimonia = Glück(-seligkeit, objektives Wohlergehen, gutes Gelingen; genesis = Entstehung/Schöpfung/Hervorbringung) zugrunde sowie das Menschenbild des homo vulnerabilis, nach dem der Mensch als verletzliches und verletzungsmächtiges Wesen gedacht wird (Noack Napoles 2019). Das betrifft auch das personale Dasein und zeigt sich im Gegebensein der Person. Der Zustand dispositionaler Vulnerabilität kann je nach Kontext in einen Zustand eingetretener Verletzlichkeit übergehen, wenn die Person bestimmten inneren oder äußeren Widerfahrnissen ausgesetzt ist, wobei die Quellen der Vulnerabilität situativ sind, sich im Mitsein zeigen bzw. auf dieses bezogen sind und Ausdruck im Selbstsein der Person finden. Ob und aufgrund welcher Verletzbarkeit die Ganzheit der Person zur Disposition steht, ist damit nicht entschieden, und auch nicht, welche Faktoren dazu beitragen, dass die Integrität der Ganzheit erhalten bleibt oder wiederhergestellt wird. Für den letzten Fall können anschließend Kriterien rekonstruiert werden, die möglicherweise als Resilienzfaktoren gewirkt haben; diese vorab als Schutzfaktoren zu deklarieren, führt bei deren Fehlen zu Zuschreibungen als besonders vulnerabel. Das macht einerseits deutlich, dass Vulnerabilität keine Personeneigenschaft ist, andererseits aber auch, dass Menschen in bestimmten Kontexten den aus diesen Kontexten resultierenden Quellen in besonderer Weise ausgeliefert sind. Zudem verweist es darauf, dass nicht Resilienz der Gegenpol zur Vulnerabilität ist, sondern Ganzheit bzw. Integrität. Eudaimogenetische Perspektiven wenden sich gegen paternalistische Fremdzuschreibungen von Gruppen als Problemgruppen, weil sie herrschenden Normen nicht entsprechen, und wenden sich von der Vorstellung eines autonomen Individuums ab, die im Rahmen soziopathogenetischer Zugänge entsprechende Interventionen, Maßnahmen oder Entscheidungen, vulnerablen Menschen zu helfen, rechtfertigt und begründet.
Fazit
Dient Vulnerabilität als Deutungshorizont sozialer Probleme kommt man zu unterschiedlichen Schlüssen in Abhängigkeit von dem zugrundeliegenden Begriffsverständnis, das wiederum unterschiedliche paradigmatische Zugänge zu sozialarbeiterischen Kontexten begründet und rechtfertigt. Ein gruppenbezogenes Verständnis von Verletzlichkeit begründet soziopathogenetische Zugänge, bei denen der professionelle Blick auf soziale Probleme und Konflikte, ihre Ursachen und Gefahren gerichtet ist, die es zu vermeiden oder zu bekämpfen gilt. Versteht man Vulnerabilität als ein anthropologisches Grunddatum, das alle Menschen teilen, rücken Fragen nach den individuellen und gesellschaftlichen Bedingungen gelingenden Lebens, erfahrbar als Integrität bzw. Ganzheit, in den Blick (Noack Napoles 2019). Beide Zugänge unterscheiden sich zudem in Bezug auf das zugrundeliegende Menschbild und die daraus resultierenden sozialarbeiterischen Zielorientierungen sowie Handlungs- und Theoriezugängen. Vulnerabilität spielt für beide als Argumentationsfigur eine wesentliche Rolle und dient als Legitimation des eigenen paradigmatischen Zugangs zu sozialarbeiterischen Kontexten. Sowohl soziale Probleme, deren Lösung und Vorbeugung als auch gelingendes Leben und dessen Ermöglichung als Ausgangspunkt sozialarbeiterischen Handelns zu bestimmen, stellen Blickwinkel dar, bei denen es sich um das Resultat einer selektiv-interpretativen performativen Praxis (Schmidt 2016) handelt. Das Verbindende der Schlussfolgerungen des Versuches soziale Phänomene, am Beispiel der Nebenfolgen der Coronaschutzmaßnahmen, vor dem Horizont von Vulnerabilität zu deuten, kann in der sich aufzeigenden Notwendigkeit eines Umdenkens, eines Paradigmenwandels in sozialprofessionellen Kontexten gesehen werden. Der Blick müsste demnach „weg von der Verwaltung, Verhinderung und Lösung sozialer Probleme hin zur Hervorbringung gelingenden Lebens und den dafür notwendigen gesellschaftlichen und individuellen Bedingungen“ gewendet werden (Noack Napoles 2021, 278). Für eine so, d. h. eudaimogenetisch, ausgerichtete Soziale Arbeit und deren Wissenschaft bedeutet dies, dass sie sich mit der Auslegung und der systematischen begrifflichen Durchdringung dessen befasst, was gelingendes Leben im Spannungsfeld von Individuum und Gesellschaft sein kann und mindestens sein soll; sie entwickelt Theorien, Konzepte und Methoden zu dessen Hervorbringung, Wahrung und Erforschung.
Literaturverzeichnis
Weitere Artikel dieser Ausgabe
-
8. Jg. (2022) Ausgabe 2
Verletzlichkeit und Widerstandskraft als anthropologische Grunddimensionen – Überlegungen für sozialprofessionelle Kontexte„Vulnerabilität und Resilienz” – Ein Überblick zur Stellungnahme des Ethikrates zur COVID-19-Pandemie und ihre Bedeutung für die professionellen Handlungsfelder im Sozialwesen
Abstract Der Deutsche Ethikrat beschäftigte sich in mehreren Ad hoc Empfehlungen und Stellungnahmen mit ethischen Aspekten der COVID-19-Pandemie und den schwierigen Abwägungsentscheidungen, die zur ihrer Eindämmung unter Bedingungen wissenschaftlicher Unsicherheit getroffen werden mussten. In dem vorliegenden Beitrag wird die Arbeit des Ethikrats aus interner Perspektive dargestellt und kommentiert. Thematisiert werden der unzureichende Schutz sogenannter besonders vulnerabler und sozial benachteiligter Gruppen vor Schädigungen, die Priorisierung von Impfungen und die Kontroversen über Impfpflichten sowie die mangelnde Krisenfestigkeit von Institutionen. Abschließend wird die besondere Konfliktlage, in die sich Sozialarbeiter:innen und andere in sozialen Berufen Tätige während der Pandemie versetzt sahen, diskutiert und in den Kontext des Selbstverständnisses von sozialen Berufen als Menschenrechtsprofessionen gesetzt.
-
8. Jg. (2022) Ausgabe 2
Verletzlichkeit und Widerstandskraft als anthropologische Grunddimensionen – Überlegungen für sozialprofessionelle KontexteWohnungslosigkeit und Wohnungsnot als Kristallisationspunkt von Vulnerabilitäten und Resilienzen – Reflexionen über die Wohnungslosenhilfe als Handlungsfeld der Sozialen Arbeit
Abstract Wohnungslosigkeit und Wohnungsnot sind Armutslebenslagen, die die Verwirklichung vieler sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Rechte bedrohen. Sie machen Menschen besonders vulnerabel und beschneiden ihre Resilienzstrategien. Die Inanspruchnahme von institutioneller Unterstützung zur Vermeidung oder Beendigung von Wohnungslosigkeit sind voraussetzungsreich und bergen die Gefahr, dass die Selbstachtung der Bürger:innen dabei verletzt wird. Umso wichtiger ist die Ressourcenorientierung als Arbeitsprinzip in der Wohnungslosenhilfe. Die stärkere Orientierung an der Selbstbestimmung durch die Institutionen, in denen obdachlose Menschen wohnen, ist deshalb grundsätzlich zu begrüßen. Soziale Arbeit berücksichtigt dabei die Bedingungen, unter denen es Menschen möglich ist, Selbstbestimmung und mithin Eigenziele zu entwickeln. Bei Wohnungslosigkeit gehören Räume für Privatheit und Ruhe, basale Versorgung und erste Bearbeitungen sozialer Probleme dazu. Sie eröffnen erst die Grundlage für eine individuelle Zukunftsplanung und sind notwendige Leistungen einer resilienten Wohnungslosenhilfe. Nachdrücklich auf das prozessuale Verständnis von Selbstbestimmung in den Verhandlungen mit Politik und Verwaltung hinzuweisen ist Ausdruck resilienter Institutionen der Wohnungslosenhilfe, die ihrem Auftrag gerecht werden.