Wohnungslosigkeit und Wohnungsnot sind Armutslebenslagen, die die Verwirklichung vieler sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Rechte bedrohen. Sie machen Menschen besonders vulnerabel und beschneiden ihre Resilienzstrategien. Die Inanspruchnahme von institutioneller Unterstützung zur Vermeidung oder Beendigung von Wohnungslosigkeit sind voraussetzungsreich und bergen die Gefahr, dass die Selbstachtung der Bürger:innen dabei verletzt wird. Umso wichtiger ist die Ressourcenorientierung als Arbeitsprinzip in der Wohnungslosenhilfe. Die stärkere Orientierung an der Selbstbestimmung durch die Institutionen, in denen obdachlose Menschen wohnen, ist deshalb grundsätzlich zu begrüßen. Soziale Arbeit berücksichtigt dabei die Bedingungen, unter denen es Menschen möglich ist, Selbstbestimmung und mithin Eigenziele zu entwickeln. Bei Wohnungslosigkeit gehören Räume für Privatheit und Ruhe, basale Versorgung und erste Bearbeitungen sozialer Probleme dazu. Sie eröffnen erst die Grundlage für eine individuelle Zukunftsplanung und sind notwendige Leistungen einer resilienten Wohnungslosenhilfe. Nachdrücklich auf das prozessuale Verständnis von Selbstbestimmung in den Verhandlungen mit Politik und Verwaltung hinzuweisen ist Ausdruck resilienter Institutionen der Wohnungslosenhilfe, die ihrem Auftrag gerecht werden.
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Die Unterscheidung in Nicht-Wohnende und Noch-Wohnende
In seinem Sammelband Figurationen der Wohnungsnot (2022) arbeitet Frank Sowa mit dem Begriff der Figuration von Norbert Elias, um Wohnungsnot als relationales, gesellschaftlich hergestelltes Phänomen zu betrachten und die komplexen Interdependenzgeflechte beschreiben zu können, in denen Menschen in einer Gesellschaft agieren. Der Begriff der Figuration erlaube es, sowohl subjektive Sichtweisen von Individuen als auch gesellschaftliche Verhältnisse zu analysieren (Sowa 2022, 16).
Eine bekannte von Norbert Elias und John Scotson identifizierte Figuration ist die Nachbarschaftsbeziehung zwischen Alteingesessenen und Neuankömmlingen als Beziehung zwischen Etablierten und Außenseitern (Elias /Scotson 1993, zit. n. Sowa 2022, 16). Sowa lehnt in seiner Befassung mit Wohnungsnot allerdings die pauschale Zuschreibung des Ausgeschlossenseins für von Wohnungslosigkeit betroffene Menschen ab (ebd., 17). Er unterscheidet zunächst allgemein die „Nicht-Wohnenden“ und die „Noch-Wohnenden“ von den Wohnenden (ebd., 9). Die „Noch-Wohnenden“ wohnen unter widrigen und prekären Bedingungen, in denen die Wohnung nicht als Sicherheit und Schutz, als Rückzug oder Selbstvergewisserung erlebt werden kann. Das Wohnen ist fragil. Es kann dabei Probleme mit Gewalt, Überbelegung oder mangelnde Wohnqualität bzw. Wohngesundheit geben. Prekäres Wohnen ist durch Zukunftsängste und Existenzsorgen gekennzeichnet (ebd., 16). Verweigerung von Wohnraum aufgrund diskriminierender Vorbehalte ist eine weitere Figuration der Wohnungsnot (ebd., 15). Teures Wohnen, beziehungsweise Verdrängung in die Peripherie, mitsamt der Gefahr der Beziehungsverluste im Nahraum durch erzwungene Umzüge, lassen sich den genannten Figurationen anfügen (ebd., 20). Hinzuzuzählen sind Frustrationen mit vergeblicher Wohnungssuche, in denen die Wohnungssuchenden die wiederholt die Erfahrungen machen, als Mietende nicht in Frage zu kommen. „Die gesellschaftliche Konstruktion eines Wohnungsmarkts führt zur Vorstellung von Wohnraum suchenden Wohnungsmarktsubjekten, die an diesem Markt als ideale Mieter:innen teilnehmen (Sowa/Heinzelmann/Heinrich 2022). Individuen müssen als Wohnungsmarktsubjekte ihre Marktfähigkeit beweisen, wenn sie Wohnraum erhalten oder behalten wollen“ (ebd., 15). Eine weitere Figuration der Wohnungsnot ist die erzwungene Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften beziehungsweise der Verbleib in ihnen, weil kein eigener Wohnraum gefunden werden kann. Auch die Wohnungsnot der Menschen aus anderen EU-Staaten oder aus Drittstaaten, die mit der Absicht Arbeit aufzunehmen, einreisen und keinen Wohnraum finden, ist eine Figuration der Wohnungsnot (Engelmann u.a. 2020, 10).
1.1 Dimensionen wohnbezogener Problemlagen
Wohnbezogene Problemlagen von Noch-Wohnenden lassen sich auf drei Dimensionen beziehen: Auf die Wohnung selbst, auf die quartiersbezogene Wohnlage oder auf die regionale Wohnlage. In der Wohnung selbst kann es beispielsweise Dichtestress geben. Barrieren können die Bewegungsfreiheit hindern; es kann gesundheitliche Gefährdungen wie Schimmel oder Lärmemissionen geben. Quartiersbezogene Probleme können in schlecht beleumundeten, schlecht mit Infrastruktur ausgestatteten und unsicheren Stadtteilen auftreten. Ein Wohnen in solchen Quartieren kann die Zukunftsaussichten trüben, gar als soziales Ghetto funktionieren, dem zu entkommen schwierig ist. Wohnen in sogenannten strukturschwachen Regionen kann den Weg zu Arbeitsplätzen und Infrastruktur erschweren und das Gefühl vermitteln, abgehängt zu sein.
1.2 Beziehungen zwischen Wohnenden, Nicht-Wohnenden und Noch-Wohnenden
Noch-Wohnende und Nicht-Wohnende sind dabei mit Mangellagen in ihren existenziellen Fragen im Alltag konfrontiert, die die Wohnenden nicht haben (Sowa 2022, 11). In die Figurationen der Wohnungsnot hinein spielen auch die verschiedenen Beziehungen zwischen den Wohnenden, den Nicht-Wohnenden und den Noch-Wohnenden, zum Beispiel zwischen den Vermietenden und den Mietenden mit ihren Asymmetrien, Abhängigkeiten, Profiten und Befürchtungen sowie mit den Schwierigkeiten, die beide mitunter aneinanderbinden. Zu den wichtigen Bezügen der Nicht-Wohnenden und Noch-Wohnenden gehören auch die zu den Akteur:innen in den Hilfesystemen wie Schuldnerberatung, Wohnungslosenhilfe, Suchthilfe, Jugendhilfe und Sozialhilfe, die jeweils der Handlungslogik des jeweiligen Hilfesystems unterliegen. Auch die Interdependenzen mit Ehrenamtlichen zum Beispiel in Suppenküchen, Essensausgaben, Sozialkaufhäusern und Wärmestuben sind zu betrachten (ebd., 18).
Grundsätzlich sind die Beziehungen zwischen Wohnenden und Nicht-Wohnenden durch eine unterschiedliche Zuschreibung von Prestige und Status gekennzeichnet und verweisen auf unterschiedliche Anerkennungserfahrungen (vgl. Peters 2022, 442). Wohnungsnot ist daher auch in den damit verbundenen Anerkennungsverhältnissen zu beschreiben. Die physische Situation der Wohnungsnot ist hinterlegt mit Anerkennungsproblemen der Verachtung, Nicht-Beachtung, der Verkennung und Distanzierung.
1.3 Heterogenität der Betroffenen und Strategien der Inanspruchnahme von Hilfen
Die Gruppe der Wohnungslosen ist heterogen. Forschungen fokussieren auf unterschiedliche Gruppen: In den letzten Jahren untersuchten viele Studien den Zusammenhang zwischen Wohnungslosigkeit und psychischer Erkrankung (Sowa 2022, 13). Erforscht wurden zudem „wohninstabile“ (Sowa 2022, 22) Jugendliche und junge Erwachsenen und wie sich Obdachlosigkeit bei Frauen zeigt, um nur einige der Gruppen zu nennen, zu denen Forschungen vorliegen. Die Heterogenität der Gruppe der von Wohnungslosigkeit Betroffenen umfasst auch die Coping-Strategien, zum Beispiel im Umgang mit Sichtbarkeit und Unsichtbarkeit der Wohnungslosigkeit. Bei aller Heterogenität der Betroffenen mit ihren Coping-Strategien unterscheidet Sowa drei übergeordnete Strategien, mit Wohnungslosigkeit umzugehen: erstens die Inanspruchnahme institutioneller Unterstützung, zweitens die Inanspruchnahme informeller Unterstützung oder drittens die Nicht-Inanspruchnahme von Hilfen (Sowa 2022, 13). Betroffene gelten als „hard to reach“ (Gerull zit. n. Peters 2022, 427), weil sie Hilfe häufig nicht annehmen können oder wollen (Sowa 2022, 13).
1.4 Quantitative Aspekte
Die Gesamtzahl der wohnungslosen Menschen schätzt die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAGW 2021) für das Jahr 2020 auf 417 000 ein. Erst seit dem Jahr 2022 wird gesetzlich die Zahl der von den Kommunen untergebrachten Bürger:innen erfasst, die als nicht freiwillig obdachlos gelten (Bundesregierung 2022). Darunter fallen nur diejenigen, die von den Kommunen untergebracht wurden und nicht die tatsächlichen Wohnungslosen, bzw. die, die verdeckt wohnungslos sind (bei Freund:innen und Bekannten nächtigen) (Engelmann u.a. 2020, 13). Zum Stichtag wurden von den Kommunen für 2022 178.000 Bürger:innen gemeldet.
Insgesamt ist eine Verschärfung der Wohnungsnot unter anderem durch den Rückgang der Sozialwohnungen zu verzeichnen. Zur Verdeutlichung: Im Jahr 2006 verzeichnete Deutschland 2,01 Millionen Sozialwohnungen. Im Jahr 2018 nur noch 1,18 Millionen (Engelmann u.a. 2020, 18). Angesichts der sich verschärfenden Armutsproblematik aufgrund der Inflation und des steigenden Zuzugs von Geflüchteten ist von einer dynamischen Entwicklung auszugehen.
1.5 Grundlegende Aufgaben der Wohnungslosenhilfe
Entsprechend seiner grundlegenden Unterscheidung in Nicht-Wohnenden und Noch-Wohnende unterscheidet Sowa in der Wohnungsnotbearbeitung die Wohnraumbeschaffung bzw. Wohnraumwiederherstellung und Wohnraumsicherung (Sowa 2022, 10f.) Die Wohnungslosenhilfe bezeichnet dabei die politischen, fachlichen und öffentlich-rechtlichen Institutionen, die mit der Aufgabe der Verwirklichung des Rechts auf Wohnen und der Existenzsicherung betraut sind (BAGW 2022).
Wohnungsnot als Bedrohung von Zugehörigkeit und Lebenssicherheit
Die soziale Existenzsicherung der einzelnen ist nach Carmen Kaminsky ein zentraler Ausgangspunkt Sozialer Arbeit (Kaminsky 2018, 82). Die soziale Existenz des Einzelnen umfasst die Existenzdimensionen des Physischen, Psychischen und Sozialen (ebd., 91). Dabei verfügt Soziale Arbeit über eine besondere Expertise für die konkreten Gefahren der sozialen Existenz des Individuums (ebd., 92). Handlungsleitende Werte der Sozialen Arbeit sind dabei die Förderung der Eigenständigkeit, Zugehörigkeit und Lebenssicherheit der Einzelnen (ebd., 116).
Wohnen betrifft sowohl Lebenssicherheit als auch Zugehörigkeit elementar. Die Wohnung wird ja sprichwörtlich als die dritte Haut des Menschen bezeichnet[1], mit der körperlichen Haut und der Kleidung als „zweite Haut“ hat sie bestimmte Funktionen gemeinsam. Sie trennt das innen von außen, schützt wichtige Lebensfunktionen und reguliert den Austausch mit der Umgebung. Neben der zentralen Schutzfunktion erfüllt sie soziale Funktionen. Sie ist Selbstausdruck und bestimmt mit, als welche Person man gesehen werden möchte. Neben dem Schutz ist die Wohnung also auch eine soziale Verortung und bestimmt die damit einhergehenden Zugehörigkeitsordnungen.
2.1 Lebenssicherheit und Wohnungslosigkeit
Den engen Bezug der Wohnungslosigkeit zur Lebenssicherheit unterstreicht Alexander Krahmer (2022), wenn er obdachlose Menschen als Expert:innen städtischer Unsicherheit (Krahmer 2022, 305ff.) beschreibt und zeigt, wie sie trotz widriger Bedingungen handlungsfähig bleiben. Die Lebenssicherheit wohnungsloser Menschen untersuchen auch Tim Lukas und Kai Hauprich in ihrem Fachartikel „Angsträume wohnungsloser Menschen“ (2022). Sie nehmen dabei aus der Sicht wohnungsloser Menschen urbane Angsträume in den Blick.
2.2 Zugehörigkeit und Wohnungslosigkeit bzw. Wohnungsnot
Der Bezug zur Zugehörigkeit ist vielschichtig: wohnungslose Menschen sehen sich ordnungspolitisch motivierten Interventionen gegenüber, durch die sie verdrängt werden (Sowa 2022, 18). Wohnungsnot berührt elementar die politischen Teilhabemöglichkeiten von Bürger:innen. Menschen, die Wohnungsnot erleben, haben kaum Ressourcen, sich um gesellschaftliche Zusammenhänge zu kümmern, „wenn sie sich Sorgen um ein Dach über dem Kopf, einen beheizten Wohnraum oder eine Übernachtungsmöglichkeit machen müssen“ (Hannemann 2018, zit. n. Sowa 2022, 9). Sowa bezeichnet die aktuelle Lage auf dem Wohnungsmarkt deshalb als demokratiegefährdend (Sowa 2022, 9). Angst davor, sich teures Wohnen nicht mehr leisten zu können bzw. Frustrationen bei der Wohnungssuche kennzeichnen die Existenzangst der Noch-Wohnenden. Die drohende Verdrängung aus dem bisherigen Wohnumfeld mit dem Verlust von Beziehungen und die Einschränkung der Teilhabemöglichkeiten bei teurem Wohnen sind machen ihre sozialräumliche Zugehörigkeiten fragil.
Gerade Nicht-Wohnende haben mit gesellschaftlich zugeschriebenen Vorverurteilungen und Stigmatisierungen zu kämpfen (Sowa 2022, 14). Diese Herabsetzungen können bei den Betroffenen ihrerseits Schamgefühle auslösen, die als subjektive Reaktion auf Missachtungserfahrungen auftreten können, beziehungsweise den Mangel an Anerkennung wiederspiegeln (Peters 2022, 430). Scham kann auftreten, wenn keine Möglichkeit gesehen wird, sich an gesellschaftliche Normen anzupassen, wenn man des Weiteren einer statusniedrigen Gruppe zugerechnet wird oder im Hilfeprozess immer wieder Auskunft über sich selbst geben muss. Das Auftreten von Scham wiederum beeinflusst die Ansprechbarkeit von Themen, rationale Entscheidungen und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen (Peters 2022, 432). Im Spannungsfeld von Scham, Beschämung und Hilfe ist von den Sozialprofessionellen ein hohes Feingefühl gefordert und die Fähigkeit, ein „schamsensibles“ Beratungssetting zu gestalten (Peters 2022, 440). Gerade die Relevanz des Themas der Scham als soziales Gefühl, das das Erleben von prekärer Zugehörigkeit widerspiegelt, macht deutlich, wie elementar Wohnungslosigkeit und Wohnungsnot mit der sozialen Zugehörigkeit verknüpft ist.
Wohnungsnot im Lichte von Vulnerabilität und Resilienz
Nachdem skizziert wurde, wie Wohnungslosigkeit und Wohnungsnot Lebenssicherheit und Zugehörigkeit von Menschen bedrohen, soll mit der Deutungskategorie der Vulnerabilität (DER 2022, 157) auf die Besonderheiten der Vulnerabilität bei wohnungsbezogenen Problemlagen hingewiesen werden.
3.1 Vulnerabilitätsspiralen im Kontext von Wohnungslosigkeit
Der Verlust des Wohnraums kann kaskadenhaft die Vulnerabilität von Menschen erhöhen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte verweist darauf, dass das Recht auf Wohnen Auswirkungen auf die Ausübungen vieler anderer Rechte hat, wie das Wahlrecht, das Recht auf Privatsphäre, das Recht auf Arbeit und auf soziale Sicherheit. Auch das Recht auf Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt oder das Recht auf das Leben in Gemeinschaft ist mit dem Recht auf Wohnen verbunden (Engelmann u.a. 2020, 22). Die Gefährdung all dieser Rechte steht als Bedrohungsszenario auch den Noch-Wohnenden vor Augen, deren Wohnen prekär ist. Risikofaktoren für Wohnungslosigkeit sind zum einen materieller Mangel im Sinne von Einkommensarmut. Diese können kombiniert sein mit Konflikten in familiärem Umfeld, Entlassungen aus institutionellen Einrichtungen (Jugendhilfe, Gefängnis, psychiatrisches Krankenhaus). Gesundheitliche Einschränkungen, insbesondere psychische Erkrankungen inklusive Suchterkrankungen und psychische Behinderungen sind weitere Risikofaktoren für Wohnungslosigkeit. Auch Langzeitarbeitslosigkeit, geringe Bildungsqualifikationen und Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt können als solche genannt werden. Die Bedrohung des gesicherten Wohnens nimmt für einen größer werden Teil der Bevölkerung jenseits individueller Risikokonstellationen dadurch zu, dass ein großer Mangel an bezahlbaren Wohnraum herrscht (BAGW 2017).
Im Bereich der Wohnungslosigkeit kann also eine Vulnerabilitätsspirale beschrieben werden. Die Belastungen der Wohnungslosigkeit können die psychische und körperliche Gesundheit schädigen, bzw. bereits bestehende Beeinträchtigungen können in Wohnungslosigkeit führen, wo diese dann die psychische und körperliche Gesundheit weiter schädigen. Wohnungslosigkeit erschwert die gesundheitliche und ökonomische Stabilisierung, weil beispielsweise eine Arbeitsaufnahme und auch die Gesundheitsversorgung erschwert wird. Wird nach dem Ursache-Wirkungsgefüge gefragt, so sind die Zusammenhänge je nach Person und Situation unterschiedlich, wobei die materielle Mangelsituation psychische Belastungen und Erkrankungen auslösen kann und eine psychische Erkrankung ihrerseits zu Wohnungslosigkeit führen kann. Der (drohende) Verlust der Wohnung führt zu einer Kumulation von Vulnerabilität.
3.2 Aspekte der Vulnerabilität in administrativen Verfahren zur Bekämpfung von Wohnungsnot
Nun verfügt Deutschland über ein sozialpolitisches Instrumentarium, um wohnungsbezogene soziale Problemlagen zu bearbeiten. Dazu gehören sowohl sozialpolitische Regelungen wie Wohngeld und die Übernahme der Kosten der Unterkunft in der Grundsicherung, niedrigschwellige Unterstützung wie Tagestreffpunkte als auch die Dienste der Wohnungslosenhilfe mit ihren Beratungsleistungen und den vorübergehenden und dauerhaften Wohnformen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte kommt bezüglich der Infrastrukturlandschaft zu folgender Einschätzung: Es gäbe eine Vielzahl von zuständigen Behörden und damit einhergehend unklare Zuständigkeiten, viel Absprachebedarf und für Betroffene einen hochschwelligen Zugang zu bedarfsgerechter Unterstützung (Engelmann u.a. 2020, 33). Das DIM verweist in diesem Zusammenhang auf die Entwicklung der Fachstellen zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit, die ein Zusammenwirkung der Hilfesysteme erreichen soll.
Wohnen wird hierzulande in der Regel über den Markt organisiert. Bürger:innen, die über kein Wohneigentum verfügen, benötigen einen Mietvertrag, den sie über ein regelmäßiges Einkommen zu bedienen haben. Bei zu geringem Einkommen können Bürger:innen Wohngeld beantragen, um ihre Mietverträge bedienen zu können oder die Lasten für selbstgenutzten Wohnraum abzumildern (SGB I, §26). Beim Bezug von Grundsicherung werden die angemessenen Kosten der Unterkunft (KDU) (SGB II, §22) übernommen.
In seiner Publikation: Wie kommen die Armen zu ihrem Recht? weist das Deutsche Institut für Menschenrechte (2017) auf die Hürden für Bürger:innen hin, die auf Grundsicherung angewiesen sind. Die Autor:innen identifizieren Schwachstellen im mangelhaften Beratungsprozess im Jobcenter und in unschlüssigen Verfahren, um die angemessenen Kosten der Unterkunft, die übernommen werden, zu ermitteln. Die in diesem Zusammenhang von Jobcentern ausgesprochenen Aufforderungen zur Wohnkostensenkung erzeugen Druck, sich eine kostengünstigere Wohnung zu suchen. Leistbare und diskriminierungsfrei zugängliche Wohnungen fehlen jedoch auf dem Wohnungsmarkt (DIM 2020, 14), so dass dieser Aufforderung häufig nicht nachgekommen werden kann. Dies führt dann dazu, dass die Mietkosten über die Grundsicherung, die ja eigentlich das Existenzminimum bereitstellen soll, bezahlt werden müssen (DIM 2017, 19).
Menschen, die ihre Wohnung verlieren und unfreiwillig obdachlos sind, müssen von den Kommunen untergebracht werden. Die Art dieser Unterbringung, die als Übergangslösung gedacht ist, stellt sich aber häufig als dauerhaft heraus, was wiederum menschenrechtliche Fragen aufwirft (DIM 2020). Es steht in Frage, ob der Zugang zur ordnungsrechtlichen Unterbringung allen Betroffenen gewährt wird. Die Ausstattung der Obdachlosenunterkünfte in den Kommunen ist sehr unterschiedlich, darunter gibt es sehr beengte Unterbringungen im Mehrbettzimmer unter schwierigen hygienischen Bedingungen und mit der Gefahr der Gewalt und Belästigung für diejenigen, die so untergebracht wurden (vgl. DIM 2020, 40f.). Manche Bedingungen sind für Betroffene kaum annehmbar, wenn z.B. ihre Haustiere nicht mit untergebracht werden dürfen.
Noch-Wohnende und Nicht-Wohnende müssen also, wenn sie institutionelle Unterstützung in Anspruch nehmen informiert, belastungsfähig und geduldig mit administrativen Verfahren umgehen und sich mit deren Ergebnissen arrangieren. Sie unterliegen dabei der Gefahr, dass diese Verfahren ihre Selbstachtung verletzen, z.B. durch den negativen Nutzen der Stigmatisierung durch die Inanspruchnahme von Hilfe, durch die Verletzung ihrer Privatsphäre und durch das Angewiesensein auf den Verwaltungsapparat (Sen 2002, 167f.).
Die Gruppe der Wohnungslosen, die tatsächlich kein Dach über dem Kopf haben sind in gewisser Weise an dem administrativen sozialpolitischen Instrumentarium gegen Wohnungsnot gescheitert, entweder, weil sie dieses komplexe Instrumentarium nicht beherrschen oder weil sie schlecht beraten, nicht ernst genommen, abgewiesen oder schlecht behandelt wurden oder weil sie mit schambehafteten Beratungsinhalten nicht an die Verwaltung herantreten möchten. Gerade im Bereich der Wohnungsnotfallhilfe kann der Gang in die Verwaltung zunächst blockiert sein und Misstrauen und Vertrauensverlust die Bearbeitung von Problemlagen verunmöglichen. Für die Sozialprofessionellen, die mit Wohnungsnotfällen vertraut sind, ergeben sich hierin zwei Aufgaben: Erstens, sich persönlich als Mitarbeiterin in sozialen Organisationen oder Behörden als vertrauenswürdig zu erweisen, um gegebenenfalls wieder Vertrauen in institutionelle Verfahren zu wecken und zweitens, zu „dolmetschen“, welche Anforderungen in den Hilfesystemen zu erfüllen sind, welche Kompromisse gegebenenfalls in Erwägung zu ziehen sind, welche Spielräume bestehen oder geschaffen werden können im Ringen um Unterstützung in der persönlichen Notlage.
3.3 Resilienz und Wohnungsnot
Die Kumulation von Vulnerabilität, die in der Wohnungslosigkeit eintritt, deutet Maren Hartmann (2022) als ontologische Unsicherheit. Mit ontologischer Sicherheit ist gemeint, dass ein Mensch an eine gewisse Verlässlichkeit im Leben glauben kann. Der Glaube an die Verlässlichkeit umfasst die Natur, die Welt der Dinge aber auch andere Personen und soziale Kontakte, nicht zuletzt ein gewisses Vertrauen in sich selbst (vgl. ebd., 266). Dieses Selbst-Weltverhältnis ist bei einer ontologischen Unsicherheit erschüttert. Die damit einhergehende Erschütterung wird differenziert in „rooflesness“ und „rootlessness“ (Sommerville 1998, zit. n. Hartmann 2022, 271). Das Fehlen eines Zuhauses als ein fehlendes ‚Dach über dem Kopf‘ als rooflesness ist das eine, die damit verbundene Entfremdung und der Vertrauens- und Kontrollverlust, der auch eine Entfremdung von eigenen Vorstellungen, Träumen, Wünschen und Weichenstellungen mit sich bringen kann (rootlesness), ist das andere. Maren Hartmann führt aus, dass ontologische Sicherheit durch Praxen im Alltag entwickelt wird, mit denen eine gewisse Stabilität hergestellt wird. Zwar ist der Haushalt ein wichtiger Ort für die Herstellung dieser Alltagsroutinen zur Herstellung ontologischer Sicherheit, die Autorin verweist jedoch darauf, dass die Praxen auch über das Zuhause hinausgehen und dass auch die digitalen Medien zur Herstellung der ontologischen Sicherheit genutzt werden können. Sie fragt, wie Mediennutzung obdachlose Menschen unterstützen könnte, Praxen im Alltag zu etablieren, die ihnen eine gewisse mediale Umgebung erlauben, in denen mehr Sicherheit und Zugehörigkeit erlebt werden kann. Die Verfasserin versteht dies nicht als Absage an die Wohnraumbeschaffung, sondern als Teil des Empowerments, „aber leider nur ein kleiner“ (ebd., 280).
Die Verfasserin macht damit auf den Umgang und die Unterstützungsmöglichkeiten mit der Situation der Obdachlosigkeit aufmerksam und verweist auf Reaktionsmöglichkeiten, die Individuen haben. Hier wird der Bezug zur Resilienz deutlich, die verstanden werden kann als Fähigkeit, sich auf eine Weise mit der Umwelt zu verbinden, durch die man mit weniger Schaden durch schwierige Situation kommt. Resilienz ist also nicht als Abschottung vom Umfeld zu verstehen, nicht als stoisches Unberührtsein von dem, was einem widerfährt, sondern als Fähigkeit sich in belastenden Situation mit einem Umfeld zu verbinden.
„Der resiliente Mensch ist deshalb keine Person, die sich gegen alle Verletzlichkeiten weitgehend abzuschirmen oder ihr Angewiesensein auf andere möglichst gering zu halten bemüht ist, sondern eine, die dieses wechselseitige Angewiesensein als Potenzial gemeinsamer Stärke erkennt und mit ihr die Fragilitäten des Lebens produktiv zu gestalten lernt. In dieser sozialen Bezogenheit auf andere hin und von anderen her kann sich Freiheit als selbstverantwortete Lebensgestaltung, kann sich die Autonomie des Menschen als Bestimmung seiner selbst ereignen. Das wird nur gelingen, wenn sich Personen in ihrer spezifischen Verletzlichkeit wie Widerstandsfähigkeit von verschiedenen Akteuren getragen und anerkannt wissen. Die Erfahrung von Anerkennung in zwischenmenschlichen Beziehungen und von Zugehörigkeit zu Gemeinschaften gehört ebenfalls zu den Grunderfordernissen einer gelingenden Lebensführung.“ (DER, 160f.)
Übertragen auf die Wohnungslosehilfe heißt das, dass Menschen so gestärkt werden sollen, dass sie wieder (mehr) die Kontrolle über ihre Lebensumstände gewinnen können. Sie sollen auch darin gestärkt werden „in Verbindung zu treten“, um dies erreichen zu können. Sozialprofessionelle nehmen dabei auch die in der Obdachlosigkeit vorhandenen Praxen der Alltagsgestaltung in den Blick. Sie werden gegebenenfalls als Ressourcen identifiziert und als Ausgangspunkt der professionellen Interventionen genommen. Die Ressourcenorientierung der Sozialen Arbeit hat eine inhaltliche Nähe zum Resilienzbegriff. Das Arbeitsprinzip der ressourcenorientierten Sozialen Arbeit ist nicht defizitorientiert, sondern orientiert sich an den materiellen und immateriellen Potenzialen, über die die Menschen verfügen. Dazu gehören auch ihre Dispositionen. Ressourcenorientierung ist in der Sozialen Arbeit ein wichtiges Deutungsmuster, das die Klient:innen als Koproduzierende der Dienstleistung ernst nimmt und sie bei der Identifizierung und Aktivierung ihrer Potenziale unterstützt. Die Alltagsbewältigung der Klient:innen, ihre Bedarfe und Zielvorstellungen rücken in den Mittelpunkt (Möbius 2021, 711).
Armut als Mangel an Verwirklichungschancen im Lichte der Begriffe der Vulnerabilität und Resilienz
4.1 Armut als Mangel an Verwirklichungschancen
Die Anwendung des Resilienz- und Vulnerabilitätsbegriffs auf Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit wird aussagekräftiger, wenn man Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit als Armutsproblem einordnet. Amartya Sen beschreibt Armut als ökonomische Unfreiheit (Sen 2002, 19). Er verweist darauf, dass Menschen durch ihre Armutslebenslagen Dinge nicht tun können, die ihnen wichtig sind. Sie sind also in ihrer Handlungsfreiheit eingeschränkt. Sie müssen gar Dinge tun, die ihnen schaden, weil sie keine Alternative dazu haben. „Wirtschaftliche Unfreiheit kann zur Brutstätte für soziale Unfreiheit werden, so wie soziale oder politische Unfreiheit ihrerseits wirtschaftliche Unfreiheit befördern kann“ (Sen 2002, 19). Unter den Begriff der Freiheit subsummiert er politische Freiheit, soziale Chancen, Garantien für Transparenz und soziale Sicherheit (ebd., 21). Menschen in Armutslebenslagen mangelt es an realer Freiheit, verstanden als Mangel an Möglichkeiten, das eigene Leben zu gestalten. Was ein Mensch tun und sein kann, seine „doings and beings“ ist von den Verwirklichungschancen abhängig, die er hat. Das Anliegen von Amartya Sen ist es, den Fokus des Verständnisses von Armut zu verschieben, weg von der Frage, wieviel ein Mensch hat, hin zu der Frage, was ein Mensch tun und sein kann. Damit kommt auch dem gesellschaftlichen und institutionellen Umfeld eine entscheidende Bedeutung zu. Denn dieses bestimmt mit, welche Möglichkeiten es gibt, die Mittel, die man hat, umzuwandeln in ein Leben, das man führen will. So kann das Vorhandensein einer Krankenversicherung oder einer sicheren Umgebung stark beeinflussen, welches Leben Menschen führen können. Amartya Sen wird nicht müde, zu betonen, dass ein Verständnis von Armut, das nur das Einkommen im Blick hat, reduktionistisch ist. Es komme eben nicht nur auf die Mittel an, die ein Mensch habe, sondern auch, inwiefern er diese Mittel umwandeln könne in ein Leben, das von Zwecken geprägt ist, die zu verfolgen Menschen Gründe haben, und damit auf die Freiheiten, die es ihnen ermöglichen, ihre Ziele zu erreichen (ebd., 113).
4.2 Interne und externe Fähigkeiten als Grundlage der Generierung von Verwirklichungschancen
Der damit verbundene Fokus auf die Freiheit, die Menschen haben, ihr Leben führen zu können, kann weiter vertieft werden mit dem Fähigkeitenansatz von Martha Nussbaum. Im ausdrücklichen Anschluss an Amartya Sen differenziert Nussbaum die menschlichen Fähigkeiten, ein gutes Leben führen zu können als Kombination von personalen Fähigkeiten und Möglichkeiten des politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Umfelds (Nussbaum 2015, 29). Nussbaum nutzt für diese Differenzierung den Begriff der internen und externen Fähigkeiten.
„Die internen Fähigkeiten sind Eigenschaften (des Körpers, des Geistes und des Charakters), die es einem Menschen ermöglichen, sich für das Ausüben verschiedener von ihm geschätzter Fähigkeiten zu entscheiden. Externe Fähigkeiten sind interne Fähigkeiten plus der externen materiellen und sozialen Bedingungen, die dafür sorgen, daß dem einzelnen Individuum die Entscheidung für diese geschätzte Fähigkeit überhaupt offensteht.“ (Nussbaum 1999, 63)
Für die Entwicklung interner Fähigkeiten ist im aristotelischen Ansatz von Martha Nussbaum der Staat zuständig, der allen Bürgern Zugang zum Gesundheitswesen und zu Bildung ermöglichen soll. Interne Fähigkeiten sind eingeübte oder entwickelte Eigenschaften und Befähigungen, die sich zumeist in der Interaktion mit dem gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, häuslichen und politischen Umfeld ausbilden (Nussbaum 2015, 30). Sie sind keinesfalls unabhängig von der Gesellschaft und auch nicht autarke Willensentscheidungen. Hier grenzt sich Nussbaum von Rawls ab, der nicht anerkenne, dass die moralischen Fähigkeiten der praktischen Vernunft mit der Außenwelt verwoben sind und auf deren Unterstützung angewiesen sind (Nussbaum 1999, 61). Diese Überzeugung von Nussbaum ist sozialwissenschaftlich gesättigt, da sie die gesellschaftlichen Sozialisationseffekte und gesellschaftliche Rahmenbedingungen der Entwicklungsmöglichkeiten praktischer Vernunft einbezieht. „Die internen Fähigkeiten werden vor allem durch das Erziehungswesen, das Gesundheitswesen und angemessene Arbeitsverhältnisse gefördert“ (Nussbaum 1999, 63). Die internen Fähigkeiten, von denen Nussbaum spricht, müssen Menschen nicht tatsächlich auch nutzen. Ein begüterter Mensch kann beispielsweise fasten und hat doch die Fähigkeit, sich gut zu ernähren. Ein Mensch in einer Armutslebenslage, der nicht essen kann, weil ihm die externen Fähigkeiten fehlen, ist in einer fundamental anderen Situation. Zwischen selbst gewählter Genügsamkeit und Armut besteht deshalb ein fundamentaler Unterschied. „Eine Gesellschaft kann erfolgreich darin sein, interne Fähigkeiten zu erzeugen, und zugleich die Wege versperren, auf denen es Menschen wirklich möglich ist, in Übereinstimmung mit diesen Fähigkeiten zu wirken“ (Nussbaum 2015, 30). Die Differenzierung in interne und externe Fähigkeiten ist nötig, da interne Fähigkeiten alleine nicht ausreichen, um Verwirklichungschancen zu schaffen.
4.3 Wohnungslosigkeit und Wohnungsnot als gravierende Armutslebenslage
Wie lässt sich nun der Armutsbegriff von Amartya Sen und seine Differenzierung mit Martha Nussbaum auf die Problemlage der Wohnungslosigkeit und Wohnungsnot übertragen?
Armut wurde als Mangel an Verwirklichungschancen definiert. Keine Unterkunft zu haben, bedeutet ein Leben zu führen, das vielen Risiken ausgesetzt ist. Martha Nussbaum unterstreicht die besondere Ungeschütztheit, die mit der fehlenden Unterkunft für Menschen verbunden ist. Ausgehend von menschlichen Selbstbeschreibungen aus verschiedenen Kulturen zählt Martha Nussbaum die Fähigkeit, eine angemessene Unterkunft zu haben, zu den grundlegenden menschlichen Fähigkeiten, die der Körperlichkeit des Menschen geschuldet ist. Kleidung und Behausung sind eine Grundform der menschlichen Lebensweise:
„Ein in den Mythen stets wiederkehrendes Thema ist die Nacktheit des Menschen, seine relative Ungeschütztheit in der Welt der Tiere und Pflanzen, seine Anfälligkeit für Hitze, Kälte und das Wüten der Elemente. Geschichten, die den Unterschied zwischen unseren Bedürfnissen und den von Pelz- oder Schalentieren oder anderweitig geschützten Geschöpfen ergründen, erinnern uns daran, wie sehr unser Leben durch das Bedürfnis bestimmt wird, uns durch Kleidung und Behausung zu schützen.“ (Nussbaum 1999, 192)
Hier wird die Bedrohung der Lebenssicherheit durch Wohnungslosigkeit unterstrichen. Darüberhinausgehend kann, wer über eine Adresse verfügt, sich in der modernen Gesellschaft sozial verorten. Es wird viel leichter, auch die anderen sozialen Rechte aus Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEdMR) auf Nahrung, Kleidung, ärztliche Versorgung, Absicherung gegen Arbeitslosigkeit in Anspruch zu nehmen. Wohnungslosigkeit und Wohnungsnot schränken das, was Menschen tun und sein können, ihre realen Freiheiten und Chancen eklatant ein. Wohnungslose und prekär Wohnende sind durch ihre (drohende) Wohnungslosigkeit in der gesamten sozialen Existenz gefährdet. Sie befinden sich in Zwangslagen und sind in diesen durch die Armutslebenslage in ihren Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt. Eine Unterkunft haben zu können, gehört also zu den zentralen menschlichen Grundfähigkeiten, die mit der Lebenssicherung verbunden sind und eine Reihe von internen und externen Fähigkeiten erfordern. Es geht dabei nicht nur um eine Unterkunft, sondern auch um die Entwicklung von Routinen der Alltagsgestaltung, die Menschen ein Mindestmaß an ontologischer Sicherheit ermöglichen, die sie gesund erhalten.
4.4 Armutslebenslagen und ihre Bezüge zu Vulnerabilität und Resilienz
Wenn Resilienz verstanden wird als Fähigkeit in Bezügen zu handeln, um mit belastenden Ereignissen oder Bedingungen umzugehen, so wird deutlich, dass eine Armutslebenslage auch die Resilienz einschränkt. Mit Armut einher gehen Zwangslagen, in denen Menschen Auswege verbaut sind und in denen sie sich gefährlichen Situationen aussetzen müssen. Armutslebenslagen sind strukturell mit Entmutigungserfahrungen verbunden. Die Resilienzstrategien, die ein Mensch entwickeln und wählen kann, sind durch diese Mangellage eingeschränkt. Armut als Mangel dessen, was man tun und sein kann, bedeutet, sich nicht gegen Risiken absichern zu können, beispielsweise in einer Wohnung bleiben zu müssen, obwohl sie der Gesundheit schadet. Somit ist die Vulnerabilität in Armutslebenslagen erhöht. Armut kann also Menschen in gefährliche und behindernde Situationen „einsperren“, wie das im Wortsinne in sozialen Ghettos auch zur Sprache gebracht wird.
Armut ist also mit Risiken verbunden (erhöhte Vulnerabilität), denen man schwer entkommen kann und gleichzeitig mit einer Verknappung der Anpassungsmöglichkeiten an diese (weniger zur Verfügung stehende Resilienzstrategien). Das soll nun nicht Menschen in Armutslebenslagen und insbesondere wohnungslose Menschen oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen pauschal als passiv darstellen, es soll aber darauf hingewiesen werden, dass die Auswahl der ihnen zur Verfügung stehenden Strategien durch die Situation stark eingeschränkt ist und sie somit benachteiligt sind. Die Armutslebenslage ist eine behindernde Lage. Da viele Strategien verbaut sind, ist viel Anstrengung von Nöten, unter erschwerten Bedingungen Lebenssicherung zu betreiben. Die aufwändige Lebenssicherung bindet die Kapazitäten. Dieses Umfeld prägt auch den Habitus. Entmutigungserfahrungen können dazu führen, sich im Elend „einzurichten“ und wunschlos unglücklich zu sein. Das kann auch dazu führen, dass Chancen, so sie sich doch ergeben, nicht mehr gesehen und als realistisch eingeschätzt werden können.
Die alltäglichen Belastungen in solchen Lebenslagen unterscheiden sich stark von denen, die nicht von wohnraumbezogenen Armutslebenslagen betroffen sind. Bleiben sie unbearbeitet, so ist die damit einhergehende Benachteiligung derart groß, dass auch die politische Gleichheit nicht gewährleistet werden kann. Sowohl im Interesse der betroffenen Bürger:innen als auch im Sinne der Kohärenz der Gesellschaft ist die Bearbeitung von wohnraumbezogenen Armutslebenslagen wichtig.
Wohnungslosenhilfe ist Teil einer Sozialen Arbeit, die Menschen zum Wohnen befähigen will. Dabei umfasst die Befähigung immer beides: die interne und die externe Befähigung. Nicht nur die interne Befähigung ist als Aufgabengebiet zu nennen, sondern auch die externe Befähigung, damit die erworbenen internen Fähigkeiten auch ausgeübt werden können. Auch dem grundsätzlichen Knappheitsproblem an bezahlbarem Wohnraum kann sich die Soziale Arbeit hier nicht entziehen. Das Problem wird in vielen Feldern deutlich: wohin können junge Erwachsene entlassen werden, wenn sie aus der Jugendhilfe verselbständigt werden sollen, wo können Frauen wohnen, die das Frauenhaus verlassen wollen? Eine auf die interne Befähigung eingeschränkte Soziale Arbeit kann hier nicht befriedigen. Vielmehr müssen sich die Akteur:innen der Sozialen Arbeit in die politischen Handlungsfelder einmischen (Münchmeier 2021, 208ff.). Beispielhaft für die kompetente Einmischung sind die differenzierten Vorschläge der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (2017) zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in Kommunen und zur Akquise von Wohnraum für Wohnungslose. Die Vorschläge können von vielen Akteur:innen der Sozialen Arbeit in ihren Kommunen gegenüber Politik und Verwaltung zur Geltung gebracht werden.
Probleme der institutionellen Resilienz in der Wohnungslosenhilfe durch ein verkürztes Verständnis von Selbstbestimmung
5.1 Resiliente Organisationen
Zur Wohnungslosenhilfe gehören auch stationäre Hilfeinstitutionen. Im nächsten Schritt sollen die Bedingungen in den Blick genommen werden, unter denen diese Hilfeinstitutionen Wohnungsnotfälle bearbeiten können. Dabei sind die Notfälle gemeint, bei denen die sozialpolitischen Leistungen wie Wohngeld oder die Übernahme der Kosten der Unterkunft durch die Grundsicherung zunächst nicht greifen. Es handelt sich um die Wohnungsnotfälle, in denen Nicht-Wohnende oder prekär Wohnende trotz des grundsätzlichen Vorhandenseins dieser Leistungen von Obdachlosigkeit bedroht oder betroffen sind. Wie können sich stationäre Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe auf diese Zielgruppe einstellen? Dabei wird der Begriff der Resilienz auch auf Organisationen angewendet und gezeigt, wo gesetzliche Änderungen die Resilienz von Institutionen der Wohnungslosenhilfe bedrohen.
„Mit der Rede über die Resilienz von Institutionen ist gemeint, dass diese Ressourcen aufweisen, die sie in die Lage versetzen, sich auch in Zeiten einer gesellschaftlichen Krise adaptiv und auch transformativ gegenüber den Bedarfen und Bedürfnissen ihrer Nutzerinnen und Nutzer zu verhalten.“ (DER 2022, 95)
Die Resilienz von Organisationen zeigt sich also in ihrer adaptiven Kapazität. Resilienz lässt sich in Institutionen auf verschiedenen Ebenen beschreiben, strukturelle Resilienz meint dabei die Ebene der Arbeitsabläufe und ihre Anpassungsfähigkeit an Erfordernisse. Die Möglichkeit der strukturellen Resilienz ist abhängig von der systemischen Resilienz, die durch administrative und politische Entscheidungen gestaltet und verändert werden (ebd., 97f.).
5.2 Umgestaltung der Hilfeinstitutionen im Zuge der UN-Behindertenrechtskonvention
Die von Deutschland ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention stärkt die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Im Zuge der damit verbundenen Umgestaltung der Sozialgesetzgebung verändert sich das Verhältnis von Politik und Verwaltung zu den Hilfeinstitutionen. Wie wirkt nun diese veränderte politische und administrative Steuerung auf die Institutionen? Gesetzlich sollen die Hilfeinstitutionen nicht mehr pauschal finanziert werden, vielmehr sollen sie ihre Leistungen personenzentriert erbringen (Neuer-Miebach 2021, 123). Die Rationalitätskalküle der Institution sollen nicht im Vordergrund stehen. Es findet dadurch also eine Disziplinierung der Institution zur Achtung der Selbstbestimmung statt. Als problematisch erweist sich hier ein verkürzter, nicht prozeduraler Selbstbestimmungsbegriff, seine Implementierung in vorgeschriebene administrative Verwaltungsabläufe und eine Verengung der Perspektive auf bestimmte Zielgruppen.
Zunächst zur Entfaltung der Problemlage. In der Folge der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention werden Teile der Sozialgesetzgebung umgestaltet mit dem Ziel die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Eine wesentliche Änderung betrifft die Trennung der Fachleistung der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen. Das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen, die in Einrichtungen leben, soll stärker berücksichtigt werden. Die Institutionen erbringen also nicht mehr wie bisher eine Komplexleistung und werden für diese auch finanziert. Vielmehr sollen die Fachleistungen der Eingliederung gesondert nach den Wünschen der beeinträchtigten Menschen erfolgen. Nun stellt sich die Frage, wie dieses Wunsch- und Wahlrecht umgesetzt werden soll. In Bayern wurde beispielsweise dazu ein Erhebungsinstrument entwickelt (BIBAY), mit dem die Eigenziele der Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen leben, erhoben werden. Diese sollen dann dem übergeordneten finanzierenden Träger, in Bayern dem Bezirk, vorgelegt werden und werden nach Prüfung von ihm genehmigt. Hier ergibt sich für die Institutionen ein Problem mit den Abrechnungsmodi. Wie wird der Prozess der Fachleistungen, bei der Eigenzielentwicklung in der Finanzierung der Institution zur Geltung gebracht? Dies ist nicht nur eine Formalie. Vielmehr spiegelt der Abrechnungsmodus, der die Fachleistungen erst nach dem Vorliegen der Eigenziele zu Geltung bringt, ein eingeschränktes Verständnis von Selbstbestimmung wider. Das Problem besteht im Verständnis und in der Bewertung des Prozesses der Eigenzielentwicklung.
5.3 Die Bedeutung des Umfelds bei der Entwicklung von Wünschen
Die Frage ist, wie aus Wünschen Eigenziele entstehen. Noch grundsätzlicher stellt sich die Frage, welche Voraussetzung die Entstehung von Wünschen hat.
„Unsere Wünsche und unsere Fähigkeiten, Lust zu schaffen, passen sich den jeweiligen Umständen an, vor allem wenn wir unser Leben in widrigen Situationen erträglich gestalten wollen (…). Schon aus purem Selbsterhaltungstrieb neigen Benachteiligte dazu, sich mit ihrer Misere zu arrangieren, und daher mag es ihnen am nötigen Mut mangeln, um radikale Veränderungen zu fordern, und möglicherweise passen sie ihre Wünsche und Erwartungen anspruchslos dem an, was sie für machbar halten.“ (Sen 2002, 81)
Für Menschen in großen sozialen Schwierigkeiten ist auch das Wünschen keine Selbstverständlichkeit. „Unsere Wünsche sind Vorgefühle der Fähigkeiten, die in uns liegen“ (Goethe zit. n. Stolzenberger 2021, 62). Subsummiert man unter dem Begriff der Fähigkeiten auch die von Nussbaum skizzierten externen Fähigkeiten, so kommen nicht nur die persönlichen Dispositionen, sondern auch das Umfeld in den Blick, das nötig ist, um wünschen zu können. Wünsche sind nicht unabhängig vom Umfeld. Es kommt auch darauf an, mit was Menschen aus ihrem Umfeld bei der Umsetzung ihrer Wünsche rechnen können. Wünsche als Vorgefühle erfordern zunächst einen gewissen Überblick über Möglichkeiten, die einem zur Verfügung stehen. Die Möglichkeiten sollten nicht nur abstrakt, sondern mit Erprobungsmöglichkeiten verbunden sein. Wünsche und Träume brauchen, um zu Verwirklichungschancen zu werden, ein Umfeld, in dem ein Abgleich mit Möglichkeiten, eine Erweiterung der Möglichkeiten und ein schrittweises Zugehen auf diese möglich wird, durch das das Angestrebte in den Bereich des Möglichen rückt. Aus diesen Erprobungsmöglichkeiten entsteht ein Spektrum an Möglichkeiten, aus denen dann auch Wahlmöglichkeiten erwachsen. Um dieses Erstrebenswerte zu erreichen, braucht es nun die dazu passenden internen und externen Fähigkeiten. Die externen Möglichkeiten sind die tatsächlichen institutionellen und materiellen Voraussetzungen, um die Eigenziele zu erreichen, die internen Möglichkeiten ist die Befähigung, die für die Eigenziele nötigen Kompetenzen zu festigen, einzuüben oder zu entwickeln. Interne und externe Fähigkeiten sind also notwendig, um Wünsche zu entwickeln und auch aus Wünschen Eigenziele zu entwickeln.
5.4 Die notwendige institutionelle Begleitung der Entwicklung von Eigenzielen
Ohne diesen Vorlauf der Eigenzielentwicklung sind die Hürden, dass Menschen in gravierenden Armutslebenslagen einen ausgearbeiteten Plan mit Eigenzielen Behörden zur Genehmigung vorlegen, sehr hoch. In vielen Fällen fehlt auch das Vertrauen im Umgang mit administrativen Akteuren. „Der Weg in die Verwaltung ist verbaut“, so Christian Jäger, Leiter einer stationären Einrichtung für Menschen in wohnbezogenen Problemlagen, mit dem im Zuge der Erstellung des Artikels ein Experteninterview stattfand. Wenn Personen aus der Wohnungslosigkeit aufgenommen werden, so führt er aus, sei nicht selten zunächst ein großes Bedürfnis nach Ruhe und Privatheit vorherrschend, auch nach grundlegender Versorgung. Dies ist auf dem Hintergrund der Anstrengungen, Belastungen und Gefährdungen der Wohnungslosigkeit verständlich. Wenn dann die Bewohner:innen erfahren, dass Fachkräfte bestimmte Problematiken wie Schulden schon bearbeiten, in dem eine erste Regulierung mit Gläubigern in Gang gesetzt wird, so sind Voraussetzungen geschaffen, sich wieder der Entwicklung von Zukunftsperspektiven zuzuwenden. Kraft und Motivation können entstehen, dem nachzugehen, was Freude im Leben macht und was man erreichen möchte. In diesem Zuge kann auch die Kraft und die Bereitschaft steigen, die dafür erforderlichen Anstrengungen auf sich zu nehmen und die damit zusammenhängenden Probleme zu bearbeiten. Ohne diesen Vorlauf, ist die Forderung, Eigenziele gegenüber einer Behörde geltend machen zu müssen, um Hilfe zu bekommen, eine abschreckende oder gar Hilfe-verunmöglichende Hürde. Die Möglichkeit, ohne Vorleistung da sein zu dürfen, sich in der nötigen Ruhe sortieren zu können, um dann auch den Antrag an die Behörden zusammen mit den Fachkräften stellen zu können, ist wichtig dafür, dass Unterstützungsleistungen überhaupt in Anspruch genommen werden. Gerade diese Vorleistung jedoch, die die Annahme von Unterstützungsleistungen überhaupt erst einleitet und ermöglicht, steht nun in Frage, da hier auch schon Fachleistungen eingebracht werden müssen, die aber noch nicht genehmigt sind und deren Finanzierung daher nicht gesichert ist.
Damit Institutionen der Wohnungslosenhilfe das tun, wozu sie eingerichtet worden sind, müssen sie die Möglichkeiten haben, den Prozess der Eigenzielentwicklung aktiv zu begleiten. Ein prozessuales Autonomieverständnis auch von Seiten der Behörden und der Gesetzgebung ist dafür unabdingbar. Liegt dieses nicht vor, ist die Adaptionsfähigkeit der Institution auf die Erfordernisse der Zielgruppe der Nicht-Wohnenden in Gefahr, mithin ihre Resilienz.
5.5 Misstrauen gegenüber Institutionen darf diese nicht handlungsunfähig machen
Die Umsteuerung des Hilfesystems auf eine stärkere Verpflichtung der Achtung der Selbstbestimmung ist Ausdruck einer institutionenkritischen Stoßrichtung der UN-Behindertenkonvention. Im Hintergrund sind Erfahrungen mit totalen Institutionen, in denen das Leben von Menschen mit Einschränkungen fremdverwaltet wurde und es ausschließlich den Rationalitätskalkülen der Institutionen unterlag, die pauschal von den Gesetzgebern finanziert wurden. Wohnformen, in denen Menschen einen Großteil ihres Lebens verbringen, tun gut daran, Resilienzstrategien gegen die Versuchung der systematischen Unterordnung von Selbstbestimmung unter die Institution zu entwickeln. Sozialpolitisch soll es deshalb also zu direkteren Beziehungen zwischen dem Staat und den beeinträchtigten Bürger:innen kommen, die ihre Vorstellungen direkter den Behörden gegenüber zur Geltung bringen können. Doch um tatsächlich die Selbstbestimmung zu stärken, dürfen die Voraussetzungen, dass Bürger:innen ihre Eigenziele den Behörden gegenüber zur Geltung bringen können, nicht ignoriert werden. Dazu gehört es, von den Vorerfahrungen der Bürger:innen auszugehen und die Hürden der Hilfeannahme, die es für diese Gruppe gibt, anzuerkennen.
Es besteht die Gefahr, dass ein behördliches Misstrauen gegenüber Institutionen, die Menschen bei der Entwicklung von Selbstbestimmung begleiten, implementiert wird. Diese würden sowohl die Institutionen als auch die Personen, die in ihnen arbeiten, selbst vulnerabel machen, weil sie notwendige Bereitstellung der begleitenden Leistungen zur Eigenzielentwicklung nicht mehr leisten können. Wird der Prozess der fachlichen Begleitung von Eigenzielentwicklung nicht berücksichtigt und getragen, bliebe es bei einem autarken Verständnis von Selbstbestimmung, das gerade die, die in größten sozialen Schwierigkeiten stecken von der Inanspruchnahme adäquater Unterstützungsleistungen ausschließt. Sie würden weniger statt mehr gesellschaftliche Teilhabe erfahren.
Zur Verankerung der Selbstbestimmung in Institutionen gehört unabdingbar ein prozessuales Verständnis von Selbstbestimmung. Eine grundsätzliche Fragilisierung der Finanzierung der fachlichen Leistungen zur Entwicklung von Eigenzielen führt nicht zum Ziel der Achtung der Selbstbestimmung. Christian Jäger, Leiter einer stationären Einrichtung der Wohnungslosenhilfe fasst es zusammen: Zur Resilienz der Institutionen der Wohnungslosenhilfe gehört es, darauf mit Nachdruck hinzuweisen und in den Verhandlungen mit den finanzierenden Akteur:innen in Politik und Verwaltung, um administrative Prozesse zu kämpfen, die in den Institutionen der Wohnungslosenhilfe die nötigen Freiräume und Unterstützungsleistungen für die Entwicklung von Eigenzielen möglich machen.
Literaturverzeichnis
Weitere Artikel dieser Ausgabe
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8. Jg. (2022) Ausgabe 2
Verletzlichkeit und Widerstandskraft als anthropologische Grunddimensionen – Überlegungen für sozialprofessionelle KontexteVulnerabilität als Deutungshorizont sozialer Probleme am Beispiel von Einsamkeit
Abstract In dem vorliegenden Text dient Vulnerabilität als Deutungshorizont sozialer Probleme am Beispiel des Phänomens der Einsamkeit im Zusammenhang mit der „Strategie körperlicher Distanz“ im Rahmen von Coronaschutzmaßnahmen. Es werden Mechanismen der Vulnerabilität entlang der Aspekte Prävention, Vulnerabilisierung, Risikogruppen und Soziale Probleme und deren Übertragbarkeit auf und Konsequenzen für die Soziale Arbeit herausgestellt. Dabei zeigt sich, dass unterschiedliche Verständnisse von Vulnerabilität zu unterschiedlichen paradigmatischen sozialarbeiterischen Zugangsweisen führen.
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8. Jg. (2022) Ausgabe 2
Verletzlichkeit und Widerstandskraft als anthropologische Grunddimensionen – Überlegungen für sozialprofessionelle KontexteVulnerable Entscheidungsfindung im Kontext von Demenz – Advance Care Planning als hilfreicher Unterstützer (auch in Pandemiezeiten)
Abstract Der Mensch ist auch mit Blick auf Entscheidungen zum Lebensende in Abhängigkeit von seinem Sorge-Netzwerk zu betrachten. Wie vulnerabel der Mensch ist, verdeutlicht sich gegenwärtig mit Blick auf die COVID-19-Pandemie. Die Demenzerkrankung potenziert Aspekte, die (nicht nur) im Kontext von SARS-CoV-2 geschehen, und verändert dabei etwa auch Entscheidungsfindungsprozesse zum Leben und Sterben sowie zu lebensverlängernden Maßnahmen, also den gesamten Advance Care Planning (ACP)-Prozess. Gerade in aktuellen Zeiten ist ACP als hilfreicher Unterstützer zu betrachten. Hierdurch werden insbesondere Aspekte der Selbstbestimmung gestärkt, jedoch nur dann, wenn ACP auf die vulnerable Gruppe der Menschen mit Demenz angepasst umgesetzt wird.