EthikJournal

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    • Micha Brumlik (Berlin)

      1. Jg. (2013) Ausgabe 2
      Kindeswohl

      Kindeswohl und advokatorische Ethik

      Thema einer advokatorischen Ethik sind die Rechte und vor allem Pflichten, die mündige Menschen gegenüber mit unaufgebbarer Würde begabten Menschen haben, die entweder noch nicht oder nicht mehr mündig, d.h. noch nicht oder nicht mehr in der Lage sind, die Gestaltung ihres eigenen Lebens autonom wahrzunehmen. Der Beitrag erörtert die Begründbarkeit einer derartigen Ethik unter Berücksichtigung der erziehungsphilosoph-ischen Tradition. Einem Grundgedanken Immanuel Kants, dass nämlich das Zeugen und Gebären eines Menschen einem von ihm nicht gewollten Verpflanzen in eine zunächst feindliche Umwelt gleichkommt, ist die hier versuchsweise begründete Ethik ebenso verpflichtet, wie der systemati-schen Einsicht, dass die entscheidenden ethischen Fragen sich eben nicht zwischen mündigen Menschen, sondern zwischen Mündigen und Unmündigen stellen.

      Diskursethik Doppelmandat Erziehungsphilosophie

    • Andreas Lob-Hüdepohl (Berlin)

      1. Jg. (2013) Ausgabe 1
      Legitimation(en) sozialprofessionellen Handelns

      "People first" - Die ‚Mandatsfrage‘ sozialer Professionen aus moralphilosophischer Sicht

      Wie jedem beruflichen Handeln (Medizin, Pflege usw.), das auf andere Menschen einwirkt, stellt sich auch Sozialen Professionen die Frage ihrer Berechtigung bzw. moralischen Legitimation. Diese Frage wird üblicherweise mit dem Hinweis auf das ‚Doppelmandat‘ beantwortet. Dessen ursprüngliches Verständnis, das Soziale Professionen von der Seite des Staates zur Fürsorge und Kontrolle mandatierte, hat sich freilich erheblich verändert und sogar zu einem Tripelmandat erweitert: Soziale Professionen sehen sich von Seiten des Mandanten, des Staates und vom eigenen professionellen Selbstverständnis heraus zu Interventionen berechtigt. Diese Konzeption ist moralphilosophisch bzw. menschenrechtsethisch unbefriedigend und abzulehnen. Lediglich das adressatenseitige Mandat gilt kategorisch; Mandatierungen von Seiten des Staates sowie der Profession sind nur abgeleitet und gelten nur hypothetisch. Lediglich in Grenzfällen könnten sie zu weich paternalistischen Interventionen berechtigen. Dafür sind präzise Kriterien auszuarbeiten.

      Ethik Sozialer Arbeit Menschenrechte und Soziale Arbeit Doppelmandat Tripelmandat Paternalismus Zustimmungspflicht/'informed consent'